Was ist eine Reisekostenabrechnung?
Bei einer Reisekostenabrechnung handelt es sich um die Angabe aller Kosten, welche bei einer Dienstreise entstehen. Für die Reisekostenabrechnung wurden in Österreich verschiedene Gesetze erlassen, an denen sich die Verbraucher orientieren können.
Die Bürger aus Österreich können in der Reisekostenabrechnung auch die angefallenen Fahrtkosten, die Übernachtungen sowie die Diäten angeben. Bei den Fahrtkosten wird in den meisten Fällen das Kilometergeld bezahlt.
Die Gesetze für die Reisekostenabrechnungen werden regelmäßig aktualisiert, so dass die Verbraucher sich rechtzeitig über neue Regelungen und Gesetze informieren sollten.
Was müssen die Verbraucher aus Österreich bei einer Dienstreise beachten?
In Österreich wird eine Reise erst dann als Dienstreise anerkannt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einer Reise veranlasst. Dafür muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Auftrag erteilen.
Wie hoch ist das Taggeld in Österreich 2020? > Das Taggeld für 24 Stunden (1 Tag) beträgt 26,40 Euro.
Dann muss der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte verlassen und sich auf den Weg zur weiteren Dienstverrichtung machen. Das Ziel der Dienstreise muss sich in der Nähe der Wohnortes des Arbeitnehmers befinden, so dass dieser bereits am selben Tag wieder nach Hause zurückkehren kann.
Wenn sich das Ziel der Dienstreise weit weg vom Wohnort des Arbeitnehmers befindet, dann muss dieser in einem Hotel oder in einer Pension übernachten. Am nächsten Tag kann der Arbeitnehmer wieder an den eigenen Wohnort zurückkommen.
In der Reisekostenabrechnungen können die entstandenen Kosten für die Dienstreise notiert werden. Die Aufstellung der angefallenen Kosten kann schnell und unkompliziert erfolgen. Dafür müssen die Verbraucher ein paar wichtige Regeln beachten. Die Reisekostenabrechnung in Österreich hat viele Vorteile zu der Reisekostenabrechnung in Deutschland.
Wie können die Verbraucher aus Österreich die angefallenen Reisekosten bei einer Dienstreise berechnen?
Eine Dienstreise kann mit dem Auto, dem Fahrrad, der Bahn, der S-Bahn oder dem Flugzeug angetreten werden. Wenn die Arbeitnehmer mit der Bahn oder dem Flugzeug unterwegs sind, dann müssen sie die Tickets gut aufheben.
Die entstandenen Kosten für die Bahn oder das Flugzeug müssen in voller Höhe erstattet werden. Außerdem sollten die Verbraucher beachten, dass die Bahn-Tickets in Österreich eine Mehrwertsteuer von 10 Prozent enthalten.
Wenn die Arbeitnehmer mit dem Auto, dem Fahrrad oder dem Motorrad fahren wollen, dann müssen sie auf jeden Fall ein so genanntes Fahrtenbuch führen. In diesem Fahrtenbuch sollten die Verbraucher die angefallenen Kilometer, die angestrebten Ziele die genauen Daten und Tage eintragen.
Wenn das Fahrtenbuch nicht genau geführt wird, dann kann das Finanzamt Abzüge vornehmen und gewisse Fahrten als ungültig erklären lassen. Im schlimmst Fall kann das ganze Fahrtenbuch als ungültig bezeichnet werden, welche viele Nachteile für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber nach sich ziehen würde. Pro gefahrenem Kilometer können die Verbraucher pauschale Beträge absetzen lassen. Auch der Beifahrer kann in das Fahrtenbuch aufgenommen werden.
Das Kilometergeld kann sich für die Arbeitnehmer lohnen, dann am Ende des Jahres können die entstandenen Kosten vom Finanzamt erstattet werden. Dennoch sollten die Verbraucher wissen, dass mit dem Kilometergeld auch die Kosten für die notwendigen Reparaturen, der Benzin, die Gebühren für die Maut und den Parkplatz sowie ein gewisser Wertverlust des Fahrzeugs abgegolten werden.
Die Arbeitnehmer können also nicht die Kosten für Benzin, genutzte Parkplätze und angefallene Reparaturen des Fahrzeugs geltend machen. Außerdem müssen die aktuellen Regelungen und Gesetze beachtet werden, denn diese können sich jedes Jahr ändern.
Amtliches Kilometergeld 2020 in Österreich
Den Verbrauchern aus Österreich steht ein amtliches Kilometergeld von 0,42 Euro pro Kilometer zu. Wenn Mitfahrer im Fahrzeug vorhanden sind, dann können die Bürger mit einem Zuschlag von 0,05 Euro rechnen.
Der Rad-Kilometer erfreut sich bei den Bürgern aus Österreich großer Beliebtheit. In diesem Fall tun die Bürger der eigenen Gesundheit und der Umwelt etwas Gutes. Die Verbraucher haben einen Anspruch auf 0,38 Euro pro gefahrenem Kilometer.
Mit dem Rad-Kilometer können die Arbeitnehmer bares Geld ansparen, denn sie brauchen weder für Benzin noch für sonstige Reparaturen der Fahrzeuge zu bezahlen. Das Fahrrad muss nicht aufwendig repariert und gewartet werden.
Allerdings müssen die Verbraucher auf eine genaue und sorgfältig Aufzeichnung der Tage, Zeiten und Kilometer achten. Nur bei einer sehr genauen Dokumentation der Fahrten können sie Verbraucher mit der Erstattung der Kosten rechnen. Das Finanzamt überprüft alle Angaben sehr genau und klärt offene Fragen direkt mit den Antragstellern. Die Verbraucher sollten also genau Protokoll führen, damit alle Fragen geklärt werden können.
Die Verbraucher können für Dienstreisen bis maximal 30000 gefahrenen Kilometern beim Finanzamt in Rechnung stellen. Die maximal gefahrenen Kilometer gelten für ein ganzes Jahr. Für den Rad-Kilometer gelten andere Regeln, denn hier dürfen die Verbraucher aus Österreich nur 570 Kilometer pro Jahr geltend machen.
Wenn die Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch mehr Geld sparen wollen, dann können sie das als Geschäftsbetrieb machen. Mit dieser Variante werden wird der PKW im Betriebsvermögen eingetragen, so dass die anfallenden Kosten auf der Rechnung geltend gemacht werden können. In diesem Fall können die entstandenen Kosten in voller Höhe abgesetzt werden. Dazu gehören auch die Benzinkosten sowie die entstandene Wertminderung des Fahrzeugs.
Allerdings können die Verbraucher bei dieser Variante kein Kilometergeld absetzen. Dennoch müssen auch bei diesem Fahrzeug Fahrtenbücher geführt werden. In diesen Fahrtenbüchern sollten alle Fahrten, Zeiten, Ziele und Daten ordentlich und sehr genau beschrieben werden. Nur mit den aktuellen Fahrtenbüchern können die Finanzbehörden die richtige Nutzung des Fahrzeugs überprüfen und kontrollieren.
Was sind die Diäten und was müssen die Bürger aus Österreich dabei beachten?
Bei den Diäten handelt es sich um einen Verpflegungssatz, welcher für einen Tag ausgestellt werden darf. Die Diäten lassen sich auch pro Stunde absetzen. In Österreich wird pro Tag ein Verpflegungssatz von 26,40 Euro bewilligt.
In den anderen Ländern werden andere Verpflegungssätze pro Tag angerechnet. In Österreich zeichnet sich eine Tages-Diät durch zwölf Stunden aus. Wenn die Arbeitnehmer nur 6 Stunden unterwegs sind, dann können sie die Hälfte der Tages-Diät absetzen lassen.
Alle Arbeitnehmer müssen eine Mindestdauer beachten und bei Bedarf auch einhalten. Die Mindestdauer zeichnet sich durch 3 Stunden aus. Wenn die Arbeitnehmer weniger als drei Stunden außerhalb des Büros unterwegs sind sind, werden diese Stunden nicht zur Tages-Diät dazu gerechnet.
Wenn die Arbeitnehmer während der Dienstreise ein Abendessen oder ein Mittagessen zu sich nehmen wollen, dann können sie zusätzlich zur Tages-Diät 13,20 Euro anrechnen lassen.
Die Finanzbehörde kontrolliert alle eingereichten Rechnungen und Bescheide sorgfältig. Außerdem wurde in diesem Jahr eine zusätzliche Hürde für die Arbeitnehmer eingebaut. Wenn die Verbraucher aus Österreich immer wieder eine Dienstreise in die gleiche Stadt unternehmen müssen, dann dürfen sie keinen Gebrauch von den Tages-Diäten mehr machen.
Die Finanzbehörde hat sich zu diesem Schritt entschieden, um den Missbrauch des Tages-Diäten erfolgreich zu bekämpfen. Die Verbraucher sollten sich unbedingt vor dem Antritt einer Dienstreise über die aktuelle Gesetzeslage informieren.
Die Regelungen und die Gesetze für die Tages-Diäten werden jedes Jahr aktualisiert und sollten von den Bürger aus Österreich gründlich gelesen werden. Zum neuen Gesetz gehört auch die Regelung „Der neue Punkt einer Tätigkeit“.
Dieses Gesetz tritt dann in Kraft, wenn die Arbeitnehmer mehr als fünf Tage im Monat dienstlich außerhalb der Arbeitsstätte unterwegs sind.
Außerdem kann diese Regelung dann beansprucht werden, wenn die Arbeitnehmer mehr als 15 Tage im Jahr dienstlich an einen anderen Ort fahren müssen, bei welchem es sich jedoch immer um den gleichen Standort handelt.
Diese Gesetze und Regelungen treten dann in Kraft, wenn die Arbeitnehmer zwischen zwei verschiedenen Arbeitsstätten pendeln müssen. Bei Fragen oder Unklarheiten sollten die Verbraucher die Hilfe eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.
Wann werden die Nächtigungsgelder von den Finanzbehörden bewilligt und ausbezahlt?
Wenn die Verbraucher aus Österreich eine Dienstreise antreten müssen und vor Ort in einem Hotel oder in einer Pension übernachten müssen, dann die Hotelkosten abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Hotel, eine Pension oder eine Jugendherberge handelt.
Die angefallenen Übernachtungskosten können in voller Höhe abgesetzt werden. Allerdings müssen die Arbeitnehmer auf eine korrekte Rechnung des Hotels achten und diese Rechnung als Beweis für die Finanzbehörden aufbewahren.
Wenn keine Rechnung vorhanden ist oder diese verloren gegangen ist, dann können die Bürger aus Österreich einen Pauschalbetrag ansetzen. Die Arbeitnehmer können in Österreich mit einem Nächtigungssatz von 15 Euro pro Nacht rechnen.
In vielen anderen Ländern liegt der Pauschalbetrag für den Nächtigungssatz deutlich höher. Deswegen sollten die Arbeitnehmer aus Österreich unbedingt auf eine Hotelrechnung bestehen und diese nach der Dienstreise zur Arbeit mitbringen.
Wenn die Hotelrechnung vollständig ist, dann können die Gesamtkosten für die Übernachtung in voller Höhe beantragt werden. Am Ende des Jahres können alle Rechnungen zur Überprüfung bei der Finanzbehörde eingereicht werden.
Zudem haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit, sämtliche Kosten für Frühstück, Telefon und sonstige Hotelspesen mit auf die Rechnung setzen. Diese Hotelspesen sollten von der Finanzbehörde übernommen werden.
Wie können die Bürger aus Österreich eine Reisekostenabrechnung ausstellen und einreichen?
Die Reisekostenabrechnung kann von den Arbeitnehmern übersichtlich erstellt und dokumentiert werden. Wenn die Bürger aus Österreich sechs Stunden lang in Österreich unterwegs ist, dann können die Kosten für das Bahnticket oder die Kilometer-Pauschale für das Fahrzeug angerechnet werden.
Zudem kann die Hälfte des Tagesdiät-Satzes angerechnet werden.
Bei einer Auslandreise müssen andere Regelungen und Gesetze beachtet werden. Wenn die Arbeitnehmer aus Österreich dienstlich ins Ausland verreisen wollen, dann wird die Reise zum Flughafen mit dem Inland – Diätensatz verrechnet. Wenn die Bürger in das Flugzeug steigen und Österreich verlassen, dann kann der Ausland – Diätensatz verwendet werden.
Es spielt eine große Rolle, wie lange die Arbeitnehmer dienstlich im Ausland unterwegs sind. Die Verbraucher können pro Tag einen Tages-Diätsatz anrechnen lassen. Außerdem können sie Hotelkosten, Spesen, Fahrtkosten mit Bus, Bahn oder Taxi sowie Telefonkosten abschreiben lassen.
Wenn die Arbeitnehmer aus Österreich für eine Dienstreise zwei Tage in Frankreich verbringen, dann haben einen Anspruch auf zwei Tages-Diätsätze. Zu diesen Tages-Diätsätze können die Hotelkosten, die Spesen für Telefon, Frühstück, die Fahrtkosten mit Bahn, Taxi oder Bus sowie Ausgaben für Abend- und Mittagessen in voller Höhe angegeben und berechnet werden.
Um eine bessere Übersicht über die ganzen Spesen und Ausgaben zu erhalten, können die Arbeitnehmer spezielle Formular verwenden. In diesen Formularen können sie alle Reisekosten, die tatsächlich entstanden sind, eintragen.
Die Reisekosten-Formulare wurden speziell für die Bürger aus Österreich erstellt, damit diese eine bessere und einfach Übersicht über alle Kosten im Blick behalten können. Das Eintragen der Reisekosten und Spesen in ein Reisekosten-Formular kann sich für die Verbraucher lohnen, denn mit diesen Eintragungen gewinnen sie an mehr Struktur und Ordnung. Auch die Finanzbehörden erfreuen sich an die genutzten Reisekosten-Formularen, denn mit diesen können sie besser arbeiten.
Was müssen die Verbraucher aus Österreich über Nächtigungen und Diäten wissen?
Die Arbeitnehmer aus Österreich sollten die aktuellen Regelungen und Gesetze zu den Diäten und Nächtigungen kennen. Nur so können sie die richtigen Angaben machen und gut mit den Finanzbehörden zusammenarbeiten.
Zur wichtigen Regelung gehört die enthaltene Mehrwertsteuer, welche in den Reisekosten im Inland enthalten ist. Die Diäten und die Nächtigungen in Österreich müssen eine Mehrwertsteuer beinhalten. Bei den ausländischen Reisekosten muss keine Mehrwertsteuer angegeben und berechnet werden.
Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen gerne und oft die Kosten für Dienstreisen an. In vielen Fällen kann dabei eine große Summe herauskommen. Um Missbrauch zu vermeiden, schaut die Finanzbehörde sehr genau nach und überprüft die Rechnungen, Fahrtenbücher und sonstigen Formulare, welche für die Dienstreise genutzt wurden.
Bei fehlenden Unterlagen und nicht korrekt eingereichten Formularen, Fahrtenbüchern und sonstigen Angaben können die Finanzbehörden die Erstattung der Reisekosten anteilig oder vollständig streichen.
Die Arbeitnehmer aus Österreich sollten daher alle Belege, Rechnungen, Quittungen und sonstigen Nachweise sorgfältig aufbewahren und auf keinen Fall wegschmeißen. Wenn die Finanzbehörden einen Nachweis für die Dienstreise haben möchten, dann müssen diese Unterlagen auf jeden Fall vorhanden sein. Nur wenn alle Belege und Rechnungen jederzeit vorgezeigt werden können, kommt es zu keinen Diskussionen mit den Finanzbehörden.
Die kleinen Betriebe und Unternehmen können nur bestimmte Regelungen in Anspruch nehmen. In vielen werden die kleinen Dienstreisen als Pauschale angesetzt. Oft kann das Fahrzeug zum größten Teil abgesetzt werden. In diesem Fall können die kleinen Betriebe keine Diäten-Tagessätze in Anspruch nehmen und abschreiben lassen. Es lohnt sich für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in kleinen Betrieben, bei den Finanzbehörden nachzufragen und um eine Aufklärung zu bitten.
In den meisten Fällen können die Finanzbehörden die kleinen Betriebe verständlich und ausführlich aufklären und informieren. Auch bei Fragen und sonstigen Anliegen kann sich der Gang oder ein Anruf bei den Finanzämtern lohnen.
Die Verbraucher aus Österreich dürfen keine Scheu oder Angst vor der Finanzbehörde haben. In vielen Fällen zeigen sich die Mitarbeiter sehr kooperativ und helfen gerne weiter, wenn die Bürger nicht weiter wissen.
Welche Vorteile haben die Reisekosten, Spesen und Diäten zu bieten?
Wenn die Arbeitnehmer aus Österreich alle Belege, Rechnungen und Quittungen bei den Dienstreisen sammeln, dann können sie eine Menge Geld sparen. Mit diesen Belegen, Rechnungen und sonstigen Formularen kann die Finanzbehörde sehr gut arbeiten.
Wenn die Bürger aus Österreich sorgfältig und gewissenhaft mit den gesammelten Dokumenten umgehen, dann können sie jedes Jahr viel Geld sparen. Allerdings müssen sie diese Unterlagen und Rechnungen mehrere Jahre lang aufbewahren. Die Finanzbehörden können die Arbeitnehmer jederzeit überprüfen und die erforderliche Nachweise, Rechnungen und Belege verlangen.
Wenn die Nachweise für die getätigten Dienstreisen fehlen, dann können die Finanzbehörden das bereits erstattete Geld von den Bürgern zurückfordern. Diese Prozedur kann schnell ausarten und die Verbraucher aus Österreich in den Ruin treiben.
Wenn die Unterlagen vollständig oder teilweise fehlen, dann gehen die Finanzbehörden in vielen Fällen von Betrug aus. Dann wollen die Finanzämter hart durchgreifen und bestehen auf der Rückerstattung der bereits gezahlten Reisekosten.
Die Bürger sollten also auf jeden Fall jeden Beleg von der Dienstreise mehrere Jahre aufbewahren, damit diese Unterlagen jederzeit einsetzen und den Finanzbehörden vorzeigen können.Auch für das Kilometergeld muss das Fahrtenbuch korrekt und sehr genau geführt werden.
In diesem Fahrtenbuch sollen der Zweck der Dienstreise, der Reiseweg, die Zahl der gefahrenen Kilometer, das Datum der Reise, der Abfahrts- sowie der Ankunftszeitpunkt, der Ausgangs- und Zielpunkt sowie die Unterschrift des Arbeitnehmers enthalten sein. Diese Angaben müssen bei jeder Reise angegeben werden.
Wenn einige Punkte fehlen oder die Unterschrift vergessen wurde, dann kann das Fahrtenbuch von der Finanzbehörde als ungültig oder fehlerhaft erklärt werden. In diesem Fall kann die Finanzbehörde das Kilometergeld teilweise oder komplett streichen lassen. Wenn die Verbraucher aus Österreich unsicher sind und Bedenken wegen dem Fahrtenbuch haben, dann sollten sie sich auf jeden Fall mit der Finanzbehörde in Verbindung setzen. Dort können sie Fragen stellen und weitere Anliegen ansprechen, welche zusammen mit den Mitarbeitern der Finanzbehörde geklärt werden können.