Die Gebühren Info Service GmbH, kurz auch GIS genannt, ist für das Einbringen, Abrechnen und die damit verbundenen Aufgaben der Rundfunkgebühr in Österreich zuständig. Sie sind im Besitz des ORF und arbeiten nach dem Rundfunkgebührengesetz, somit unterliegen die GIS dem Bundesministerium für Finanzen.
Unter ihren Aufgaben zählt die Öffentlichkeitsarbeit um die Zahl der Teilnehmer zu erhöhen, das Erfassen der Teilnehmer aufgrund der vorliegenden Meldedaten, das Auffordern von Mitteilungen, falls an einem Standort keine Rundfunkempfangseinrichtungen gehalten werden, das Einbringen und abrechnen der Gebühren, das Weiterleiten der Gebühren an Bund, Länder und ORF und das Entscheiden darüber, ob ein Antrag befreit werden darf.
GIS anmelden
Sobald Sie im Besitz eines Rundfunkgerätes sind, sind Sie gebührenpflichtig. Es kommt nicht darauf an, ob dieses Gerät tatsächlich verwendet wird oder nicht. Gebührenpflichtige Rundfunkgeräte sind Fernseher, Kabel Fernseher, Satelliten Fernseher, Computer und Tablets mit DVB-T Stick/Fernseher Karte oder Radio Karte und Radios oder sonstige Geräte mit UKW Empfang.
Geräte außerhalb des Wohnstandortes müssen nicht gemeldet werden, Autoradios unterliegen somit nicht der Meldepflicht. Weitere Wohnsitze wie Ferienwohnungen müssen schon gemeldet werden.
Zudem muss gemeldet werden falls eine Standortveränderung oder Namensänderung der Rundfunkteilnehmer, wie zum Beispiel durch Heiraten, stattfindet. Um sich anzumelden, kann ganz einfach auf die GIS Webseite das Antragsformular angefragt werden.
Ansonsten kann das Formular bei alle Filialen der Raiffeisenbank, Gemeindeamt, Magistrat, Wiener Stadtinformation, Stadtservice Wien, Servicestellen der Stadt Graz oder direkt bei der Gis Filiale in Wien erhalten werden. Das Anmelden selbst ist kostenlos.
- Adresse Wiener Stadtinformation: Rathaus, 1010, Friedrich-Schmidt-Platz 1
- Adresse Stadtservice Wien: 1010, Ebendorferstraße, 2/2
- Adresse GIS Filiale in Wien: 1040, Faulmanngasse 4
Die GIS-Gebühr – Wieviel GIS muss ich in Österreich bezahlen?
Die Gebühren sind nicht zu 100 % für den ORF. Sie erhalten 67 %, der Rest der Rundfunkgebühr muss als Kunstförderungsbeitrag abgegeben und an den Bund bezahlt werden.
Der ORF zahlt mit den Gebühren die Eigenproduktionen, Sendeanlagen, ihre technische Ausstattung, die Studios, Lizenzen etc. gezahlt. Die Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Die folgenden Beträge stellen die GIS-Gebühren pro Bundesland inklusive Steuern dar:
- Wien: € 26,33
- Niederösterreich: € 26,33
- Burgenland: € 23,73
- Oberösterreich: € 20,93
- Salzburg: € 25,63
- Steiermark: € 26,73
- Kärnten: € 26,03
- Tirol: € 24,63
- Vorarlberg: € 20,93
GIS abmelden
Die GIS kann nur abgemeldet werden, wenn keine Rundfunkgeräte mehr betriebsbereit sind. Andere Möglichkeiten sich von der GIS abzumelden sind , wenn Sie übersiedeln und in dem neuen Haushalt die Gebühren schon bezahlt werden oder wenn Sie ins Ausland ziehen. Eine Änderung muss der GIS sofort gemeldet werden.
GIS Gebühren Befreiung
Sie können sich unter verschiedenen Umständen von der GIS befreien lassen. Darunter zählen Personen die körperlich oder sozial bedürftig sind. Die genaue Beschreibung von körperlich und sozial bedürftig erfolgt im nächsten Absatz.
Es muss jeweils eine Voraussetzung gegeben sein, eine Einpersonenhaushalt darf maximal € 1.018,55 netto im Monat verdienen, zwei Personen dürfen zusammen bis zu € 1527,14 verdienen und jede weitere Person zusätzlich € 157,16. Der Antrag muss für den Hauptwohnsitz des Antragstellers gestellt werden und muss als Wohnraum definiert sein.
Mit dem Befreiungsrechner können Sie testen, ob ein Anspruch auf Befreiung besteht. Dazu wird mittels Grunddaten die Anspruchsgrundlage geprüft, daraufhin müssen Sie noch das Nettoeinkommen Ihres Haushaltes eingeben. Den Link finden Sie hier: https://www.gis.at/befreiungsrechner/
Die folgenden Personen haben das Recht auf Befreiung der Gebühren:
Arbeitslos
Unter Arbeitslosen zählen Personen, die Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Arbeitsmarktförderungsgesetz oder Arbeitsmarktservicegesetz beziehen. Wenn ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird, wird eine Kopie der Taggeld Bestätigung sowie eine Bestätigung des AMS benötigt.
Gehörlos
Falls sie Gehörlos oder schwer Hörbehindert sind, können sie mit fachärztlichen Attest eine Befreiung anfragen. Die Rundfunkgebühren für das Radio können nicht befreit werden, nur jene, für Fernseher.
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Hierbei ist wichtig zu wissen, dass das Kinderbetreuungsgeld durch die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld ersetzt wurde. Sie müssen die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld beziehen, welches für Kinder ist, die ab 1.1.2010 geboren wurden. Für den Antrag auf Befreiung brauchen Sie den Nachweis über den Bezug er Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld.
Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln
Personen die Grundversorgung beziehen, von den Rezeptgebühren befreit sind, und Zivildienstleistende haben die Möglichkeit sich von der GIS befreien zu lassen. Dazu muss eine Kopie des Nachweises mitgeschickt werden.
Mindestsicherung
Die Mindestsicherung ist als ehemalige Sozialhilfe bekannt. Falls Sie Mindestsicherung beziehen, benötigen Sie eine Kopie des Bescheides der Mindestsicherung.
Pension
Mit einem aktuellen Kontoauszug worauf die Pensions-Überweisung zu sehen ist oder den gültigen Pensionsbescheid sind Sie berechtigt zur Befreiung von der GIS Gebühr. Ebenfalls Personen die Waisen- oder Witwenpension, Kriegsopferrente, Heeresversorgungsrente, Opferfürsorgerente oder Verbrechensopferrente beziehen können mit dem Bescheid die Befreiung anfragen.
Pflegegeld
Als Bezieher von Pflegegeld müssen Sie einen Kontoauszug worauf die Höhe des Pflegegeldes zu sehen ist oder eine Kopie des Pflegegeldbescheides mitschicken.
Studienbeihilfe
Schicken Sie ganz einfach den Bescheid der Studienhilfe mit um sich als Studienbeihilfe-Bezieher von der GIS befreien zu lassen.
Was darf die GIS?
Die Mitarbeiter der GIS haben das Recht schriftlich zu fragen, ob sich ein Rundfunkgerät in der Wohnung befindet. Nach dem Gesetz muss diese Frage wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falls Sie eine Antwort verweigern oder nicht die Wahrheit erzählen, machen Sie sich strafbar. Falls die GIS zweifeln bekommt, können sie selber nachsehen gehen. Es ist soweit, es klingelt an der Tür, Sie machen auf und die GIS steht da.
Darf die GIS meine Wohnung betreten?
Was darf die GIS nun wirklich? Hier gilt wieder, die GIS darf nachfragen, sie dürfen aber niemals die Wohnung betreten, wenn sie nicht hereingebeten werden. Falls die GIS Zweifeln an Ihrer Aussage hat, werden sie die Bezirksverwaltungsbehörde beten, bei Ihnen Zuhause nachzusehen.
Der Behörde darf der Zutritt in die Wohnung keinesfalls verweigert werden. Wird bei diesem Besuch schlussendlich ein Rundfunkgerät gefunden, können Sie mit einer Verwaltungsstrafe bis zur Höhe von € 2.180 bestraft werden.
GIS Gebühren abschaffen
In den letzten Jahren gab es einige Diskussionen darüber, ob die GIS abgeschafft werden sollte oder nicht. Aber was passiert mit dem ORF, falls die GIS-Gebühr abgeschafft wird? Ohne die Gebühr können die öffentliche Programme nicht mehr finanziert werden. Dies hat zur Folge, dass die Informationssendungen, Nachrichten, Ski-Übertragungen und österreichische Filmen und Serien wegfallen würden. Jährlich werden von dem ORF 100 Millionen Euro in österreichischen Produktionen investiert.
Fällt die GIS-Gebühr weg, wird nicht mehr in heimischen Produktionen investiert. Was jedoch auch passieren könnte, wäre der Wechsel auf Budgetfinanzierung. Dann wird der ORF, gleich wie in der jetzigen Situation, vom Steuerzahler bezahlt.
Es würde dem Steuerzahler lediglich nicht mehr auffallen, dass die Kosten von ihm getragen werden. Das Problem bei einer Budgetfinanzierung, wäre jedoch die Abhängigkeit von der Regierung und deren Politiker, da jährlich das Budget verhandelt werden müsste.
GIS gebühren zurückfordern
Im Jahre 2016 wurde in Tschechien festgestellt, dass die Rundfunkgebühr mit Steuer verrechnet wurde. Das heißt, eine Steuer, auf eine Steuer. Seit Jahren wurde dort also zu viel von dem Gebührenzahler verrechnet.
Das System von Tschechien und Österreich ähnelt sich sehr. Jährlich werden in Österreich circa € 206 plus Steuern verrechnet. In 2018 startete die Firma Advofin ein Sammelverfahren, um die Steuer der GIS-Gebühren zurückzuverlangen.
Um die 3,3 Millionen Personen sind betroffen und haben das Recht auf einer Rückerstattung. Die Höhe der Rückerstattung beträgt um die € 20 pro Jahr und wirkt bis zu 5 Jahre rückläufig.
GIS-Zahler haben somit das Recht auf einer Rückerstattung von circa € 100. Dazu müssen Sie sich online beim Advofin Sammelverfahren mit einer Einzahlungsbestätigung der GIS anmelden.