Damit in Österreich ein neu gegründetes Unternehmen ein Erfolg wird, gibt es dafür kein allgemeingültiges Rezept.
Hierbei spielt eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle. Dabei kommt es neben der Persönlichkeit des Unternehmensgründers auch auf dessen. Motivation sowie die durchgeführten Strategien an.
Eine gute Idee, die umsetzbar ist und die Begeisterung vor der Gründung
Noch vor der Gründung steht eine gute Idee, die auch umsetzbar ist. Dies ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, damit ein dann später erfolgreiches Unternehmen gegründet werden kann. Dabei muss es nicht etwas Außergewöhnliches sein, Dabei ist es auch möglich, etwas bereits Eingeführtes und Bewährtes fortzuführen und zu verbessern.
Aber auch wichtig für den späteren Unternehmenserfolg ist die Begeisterung der oder des Gründers, weil die Gründer oder der Gründer ja die zukünftigen Kunden, Mitarbeiter oder Partner von seiner Idee überzeugen und dafür Begeisterung hervorrufen müssen. Nur wer in der Lage ist, seine Dienstleistung oder sein Produkt zu vermitteln, hat später auch eine gute Chance, dass sich der Erfolg einstellt.
Fachliche sowie persönliche Voraussetzungen zu einer Unternehmensgründung
Nicht jeder ist für den Posten als Unternehmers geeignet. Hier ist es erforderlich, fast täglich sich immer wieder neuen Aufgaben und Anforderungen zu stellen.
Dabei zählen Kontaktfähigkeit, Ausdauer, Flexibilität, Risikobereitschaft, Konfliktfähigkeit sowie Motivation zu den wichtigsten persönlichen Voraussetzungen. Ebenso ist es häufig auch so, wenn man erfolgreich sein will, sind entsprechende fachliche Qualifikationen gefragt. Hierzu zählen u.a. Fachkenntnisse, Branchenerfahrungen sowie auch kaufmännische Grundkenntnisse dazu.
Die Finanzierung von einem neu gegründeten Unternehmen
Nicht jeder österreichische Gründer hat so viel Startkapital zur Verfügung, dass er starten kann. Auch gibt es in jedem Bundesland entsprechende Anlaufstellen für Unternehmensgründer. Eine entsprechende Beratung sowie die dafür erforderlichen Informationen bieten auch beispielsweise die Wirtschaftskammer (Abteilung Gründerservice) an oder dies kann auch bei den Länderberatungsstellen in Anspruch genommen werden.
Dabei ist jedoch, egal, wo man Beratungsgespräche führt, ein Businessplan erforderlich. Bei diesem Plan handelt es sich um ein schriftlich verfasstes Unternehmenskonzept. Hier sind dann alle Schritte enthalten, die zur Umsetzung der Geschäftsidee erforderlich sind.
Dabei umfasst ein solcher Bericht die Umsetzungsvisionen, die entsprechenden Annahmen, die Einschätzung des Marktes sowie Prognosen für die Entwicklung in den nächsten Jahren. Auf dieser Grundlage wird dann von den Anlaufstellen die Geschäftsidee auf deren Realisierbarkeit, des Kundennutzens sowie der Wirtschaftlichkeit hin überprüft.
Zum Businessplan gehört auch ein Finanzplan. Viele Neugründen melden in den ersten Jahren Insolvenz an, weil eine zu geringe Eigenkapitaldecke und zu viel Fremdkapital vorhanden ist.
Auch bei der Kreditvergabe der Banken verleihen diese nur Gelder, wenn die Geschäftsidee wirklich gut ist und auch Eigenkapital von mindestens 30 Prozent des investierten Kapitals vorhanden ist oder dies durch Immobilien oder Grundstücke abgesichert wird. Auch aus diesem Grund ist ein realistischer und gut durchdachter Finanzplan sehr wichtig.
Wenn dann anhand eines Businessplanes der Kapitalbedarf ermittelt wurde, muss man entschieden, in welcher Form die Finanzierung stattfindet. Grundsätzlich stehen hier die Wege für Eigenkapital (Ersparnisse) Eigenleistungen, Business-Angels, Venture Capital oder andere Geldgeber offen. Ebenso gibt es die bereits erwähnten Förderungen und Zuschüsse von Bund und Land oder den Gemeinden oder Haftungsübernahmen. Wenn das nicht ausreicht, geht es noch um Fremdkapital über die Bank oder Lieferantenkredit. Zusätzliche gibt es noch alternative Finanzierungen, wie Factoring oder Leasing.
Reglementiertes Gewerbe oder freies Gewerbe in Österreich
Aufgrund der EU-Regelung können EU-Bürger, die aus einem anderen Staat der EU kommen, sich jederzeit in einem anderen Staat innerhalb der EU selbständig machen. Wenn jemand dann das Ziel hat, in Österreich eine neue Firma zu gründen, muss er entscheiden, ob er in einem reglementierten oder freien Gewerbe tätig sein will.
Dabei liegt der Unterschied darin, dass bei einem Gewerbe, das reglementiert ist, ein entsprechender Nachweis für die Befähigung in diesem Gewerbe vorgelegt werden muss (dazu gehört beispielsweise eine Meisterprüfung, ist jedoch von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich).
Wenn diejenige Person bei der Gewerbeanmeldung einen solchen Nachweis nicht vorweisen kann, so bleibt dann noch die Möglichkeit, einen gewerberechtlichen Geschäftsführer einzusetzen, der über eine solchen Nachweis verfügt. Dabei muss dieser mindestens 20 Stunden in dem Unternehmen pro Woche tätig sein.
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (abhängig vom Betriebsstandort) durchzuführen. Hierfür zuständig ist das Magistrat, die Bezirkshauptmannschaft oder das magistratische Bezirksamt. Auch gibt es reglementierte Gewerbe, bei denen eine Unternehmensprüfung erforderlich ist.
Wenn dann bei der Anmeldung alles belegt wurde, kann dann mit der Arbeit begonnen werden. Darüber hinaus gibt es einige Gewerbe, bei denen die Gewerbeausübung erst aufgenommen werden kann, wenn dann von der behördlichen Stelle ein rechtgültiger Bescheid vorliegt. .
Das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und die damit verbundene Pflichtversicherung
Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat und als Einzelunternehmer gewerblich tätig ist, ist man gleichzeitig Mitglied der Wirtschaftskammer und dadurch auch GSVG versichert. Diese Versicherung ist dann für das Mitglied eine Pflichtversicherung, die er dann automatisch abschließt, wenn er ein Gewerbe anmeldet.
In dieser Versicherung sind Unfall-, Kranken- sowie Pensionsversicherung enthalten. Dabei wird das im Einkommen des abgelaufenen Kalenderjahres als Bemessungsgrundlage verwendet. GSVG-Pflichtversicherte sind jedoch nicht arbeitslosenversichert, können sich jedoch freiwillig versichern lassen.
Anmeldung beim Finanzamt
Wenn die Anmeldung des Gewerbes erledigt ist, geht es weiter mit dem Finanzamt. Dort muss eine Steuernummer beantragt werden. Auch sollte man dort sich dann die Auskünfte einholen, zu welchem Termin man welche Steuererklärungen abgeben muss und welche Unterlagen hierfür zu führen sind.
Wenn dann noch Import und Exporte innerhalb der EU abgewickelt werden sollen, muss zusätzlich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt werden. Wenn Mitarbeiter beschäftigt sind, ist eine zusätzliche Anmeldung zur Krankenkasse erforderlich.
Die Gesellschaftsform
Auch in Österreich stehen mehrere Gesellschaftsformen zur Verfügung. Dazu gehört zum Beispiel auch die GmbH. Welches Firmenkonstrukt jedoch für den Einzelfall sinnvoll und von Vorteil ist, sollte mit dem Steuerberater eingehend geklärt werden.
Die Vor- und Nachteile einer Firmengründung und der Selbständigkeit
Der Hauptvorteil liegt darin, dass mein sein eigener Chef oder Chefin ist.
Von Nachteil ist jedoch allerdings, dass gerade bei kleinen Neugründungen oft Arbeitszeiten von mehr als 60 Stunden in der Woche erforderlich sind. Dies kann dann zu erheblichen Problemen mit den restlichen Familienangehörigen führen.
Wenn man krank wird, ist es ebenfalls nicht so einfach, den Betriebsablauf am Laufen zu halten. Daraus können dann finanzielle Einbußen entstehen, weil gerade Rückzahlungen von Krediten, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge hierauf keine Rücksicht nehmen.
Deshalb ist es sinnvoll, hier eine Arbeitsausfallversicherung abzuschließen.
Auch bei den Mitarbeitern ist es nicht immer so einfach, geeignete Mitarbeiter zu finden, denn gerade die richtige Personalauswahl ist oft ein wichtiger Punkt bei der Kundenzufriedenheit.