Junge Familien haben mit einigen Herausforderungen im Leben zu kämpfen. Sie verfügen meist nur über ein sehr niedriges Einkommen und befinden sich in den meisten Fällen noch in der Ausbildung oder dem Studium.
Daher fällt es ihnen schwer eine Familie zu gründen. Hat die Familie bereits ein Kind, dann sind die Voraussetzungen umso schwieriger und die Versorgung des Kindes muss ebenfalls übernommen werden.
Etwas Unterstützung können junge Familien allerdings vom Staat Österreich, bzw. seinen Bundesländern erwarten. Diese sehen das Potenzial dieser Familien und möchten diesen einen guten Start in das Berufsleben ermöglichen. Auf diese Weise soll das Familienleben gefördert und eine stabile Lebensweise ermöglicht werden.
Gerade die Wohnsituation ist für viele Familien sehr kompliziert, da die Mietpreise in den letzten Jahren in die Höhe gegangen sind und für viele Familien kaum noch erschwinglich sind.
Welche Möglichkeiten der Förderung für junge Familien gibt es und wie müssen diese vorgehen, um diese Hilfen zu beantragen?
Was wird gefördert?
Ein großes Problem in Österreich und insbesondere der größeren Städte ist der Wohnungsnotstand. Durch die Ansammlung der Arbeitsplätze in den Städten hat sich ein großer Bedarf nach Wohnungen ergeben, der von den örtlichen Behörden nur schwer gestillt werden kann. Die Mieten sind in den letzten Jahren stark angestiegen und der Erwerb von Eigentum ist gerade für junge Familien so gut wie unmöglich.
Gelingt es Ihnen dennoch eine Wohnung zu finden, dann wird ein Großteil des Familieneinkommens für die Miete verwendet. Es besteht kaum noch eine Möglichkeit Einrichtungsgegenstände zu erwerben und die Familien müssen mit Ihrem Geld sehr sparsam haushalten.
Aus diesem Grund werden von den Bundesländern Kredite gefördert, die entweder zum Erwerb von Wohnräumen dienen oder die Einrichtung finanzieren.
Die Bundesländer stellen zu diesem Zweck Kredite zur Verfügung, die die Familien finanziell unterstützen sollen. So erhalten diese eine Möglichkeit, sich die Erstausstattung der Wohnung zu finanzieren.
Bei herkömmlichen Kreditgebern wäre der Kredit mit hohen Kosten verbunden und in den meisten Fällen würde dieser von der Bank erst gar nicht gewährt werden. Schließlich verfügen junge Familien über eine sehr eingeschränkte Bonität und der Erwerb von Einrichtungsgegenstände fällt normalerweise nicht in einen Zweck, der von Kreditinstituten bewilligt wird.
Da die Familien von den gewöhnlichen Kreditinstituten also kaum eine Unterstützung erwarten können, wird diese von den Bundesländern übernommen. Dies stellt eine große Erleichterung dar und ermöglicht es selbst jungen Familien Wohneigentum zu erwerben und sich eine neue Einrichtung zu leisten.
Die Förderung der jungen Familien in Wien
In Wien ist der Mangel an Wohnungen besonders stark zu merken und durch die gestiegene Popularität der Stadt ziehen immer mehr Menschen dort hin. Allerdings werden gerade im Stadtkern kaum neue Wohnungen geschaffen und daher steigt die Nachfrage stetig, aber das Angebot an Wohnungen kann dies nicht ausgleichen.
In der Folge steigen die Preise gewaltig an und gerade junge Familien haben kaum eine Möglichkeit sich in Wien niederzulassen. Sie werden aus dem Stadtkern verdrängt und müssen eine Wohnung an den angrenzenden Bezirken finden.
Voraussetzungen für die Jungfamilienförderung in Wien – Alter und Behinderungsgrad
Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass kein Familienmitglied älter als 40 Jahre ist. Es sollen aber nicht nur die Familien altersabhängig unterstützt werden. Auch die Unterstützung von Familien, die ein Familienmitglied versorgen, welches über einen Behinderungsgrad von mehr als 45 Prozent verfügt soll gewährleistet werden.
Ebenfalls werden Familien gefördert, die mindestens drei Kinder haben. Von der Förderung profitieren also nicht nur junge Familien, sondern generell Familien, die über besondere Gegebenheiten verfügen. Wichtig ist zudem, dass die Einkommenshöchstgrenze nicht überschritten wird. Schließlich sollen die Familien finanziell unterstützt werden und wenn diese in der Lage sind sich selber zu finanzieren, dann wird die Unterstützung lieber anderen Familien mit schlechteren finanziellen Gegebenheiten gewährt.
Die Förderung in Wien findet statt, indem ein zusätzliches Darlehen zur Finanzierung der Grundkosten-Eigenmittel gewährt wird. Dieses wird den Begünstigten angeboten, wenn denen bereits zuvor ein Baukostendarlehn in Höhe von 12,5 Prozent gewährt wurde.
Wieviel Kredit kann ich bekommen? – Darlehenshöhe & Förderung
Die Darlehenshöhe richtet sich nach der Anzahl der Quadratmeter, die erworben wurden. Die Förderungshöhe beträgt hierbei maximal 110 Euro pro Quadratmeter.
Ein besonderer Vorteil sind die sehr günstigen Konditionen des Kredites. Denn die Stadt Wien ist nicht darauf bedacht einen Gewinn durch das vergebene Darlehen zu erwirtschaften, sondern Sie vollen vor allem die Familien kostengünstig unterstützen.
Der Kredit muss erst nach fünf Jahren nach Aufnahme zurückgezahlt werden. Die Verzinsung beträgt zudem sehr günstige ein Prozent. Die Laufzeit wird flexibel festgelegt und unterscheidet sich nach der Familiengröße und dem Haushaltseinkommen. In der Regel beträgt diese zwischen 5 und 20 Jahren.
Auf diese Weise möchte Wien den Wohnungsnotstand und die finanziellen Engpässe der jungen Familien etwas auffangen und aktiv diese unterstützen. Gerade das Darlehen für die Einrichtung kommt wahrscheinlich den meisten Familien sehr gelegen und so wird diesen ein guter Start in die eigene Familie ermöglicht.
Die Förderung in Kärnten
Auch das Bundesland Kärnten hat sich entschieden, eine spezielle Förderung für junge Familien zu erlassen.
Als Voraussetzung gilt hierbei, dass die Ehepartner bei der Einreichung des Antrages das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie müssen also etwas jünger sein, als in Wien, wo die Altersgrenze bei 40 Jahren liegt.
Es fallen aber nicht nur Familien in diese Förderung. Es können auch unverheiratete Paare oder Alleinerziehende von der Förderung profitieren. Dies ist dann der Fall, wenn Sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mindestens ein Kind sich im Haushalt befindet, dass versorgt wird. In diesem Fall sind diese Haushalte ebenfalls als Jungfamilie anerkannt und können die Förderung erhalten.
Weiters ist die Förderung für Schwerbehinderte, bei denen ein Erwerbsminderung von 80 Prozent festgestellt wurde möglich, wenn diese noch nicht das 35. Lebensjahr vollendet haben. Ebenso können Familien mit mindestens drei Kindern und Familien mit einem behinderten Kind die Förderung in Anspruch nehmen.
Sinn und Zweck der Förderung der Jungfamilien in Kärnten ist vor allem die Gründung eines neues Hausstandes. Dies bedeutet, es soll sowohl der Erwerb der Wohnung, als auch der Kauf des notwendigen Hausrats gefördert werden. Um von der Förderung zu profitieren, müssen die Familien spätestens nach einem Jahr der Gründung des Hausstandes den Antrag abgeben. Die Förderung ist nur für österreichische Bürger und EU-Bürger möglich.
Die finanzielle Förderung findet in einem 5 prozentigem Zinszuschuss statt. Dieser Zuschuss des Landes Kärnten ist gültig für Kredite mit einer Maximalhöhe von 22.500 Euro. Wichtig ist, dass der Kredit für einen bestimmten Zweck aufgenommen wurde. Zu diesem Zweck gehört zum Beispiel der Erwerb nicht geförderter Eigentumswohnungen oder der Neubau von Mietwohnungen oder des Eigenheims. Auch der Erwerb von Einrichtungsgegenständen ist von dieser Förderung abgedeckt und damit wird den Familien ermöglicht den Hausstand relativ preiswert zu gründen.
Die allgemeine Situation in Österreich
Die spezielle Förderung von Jungfamilien findet aber noch nicht flächendeckend in allen Bundesländern Österreichs statt. Hier sind Kärnten und Wien eine Ausnahme, die sich speziell auf die Förderung von jungen Familien spezialisiert haben.
In den meisten anderen Bundesländern besteht aber die Möglichkeit, eine allgemeine Wohnbauförderung zu erhalten. So haben die meisten Bundesländer sich das Ziel gesetzt, den Wohnungsbau zu fördern und den Erwerb von Eigentum zu erleichtern. Dies ist in diesen Fällen unabhängig vom Alter und wird anhand anderer Faktoren entschieden.
Das Bundesland Burgenland hat gerade zu diesem Zweck sich für eine neue Wohnungsbauförderung zu entscheiden. Neben dem Bau neuer Wohnungen steht auch die Lebensqualität im Vordergrund. So soll mehr Raum geschaffen werden und die Wohnqualität verbessert werden.
Des Weiteren spielen auch umweltpolitische Ziele eine Rolle. So sollen moderne Wohnungen deutlich energieeffizienter sein. Damit werden gleich mehrere Ergebnisse verbessert. Zum einen sinken die laufenden Kosten für die Bewohner, da sich die Heizkosten senken, zum anderen werden weniger klimaschädliche Treibhausgase in die Umwelt entlassen.
Langfristig wird diese Art der Förderung als wichtiges Instrument angesehen, um die Wirtschaft und die Umwelt zu fördern. Zudem sollen die sozialen Spannungen innerhalb der Gesellschaft sich verringern und für ein besseres Miteinander gesorgt werden.
Somit gilt, dass die Wohnbauförderung eine sehr wichtige Maßnahme für die Bundesländer darstellt.
Fazit
Um jungen Familien und Familien mit besonderen Voraussetzungen zu helfen, hat das Bundesland Kärnten und die Stadt Wien entschieden, eine spezielle Förderung einzurichten. Diese richtet sich an junge Familien und solche, die ein schwerbehindertes Familienmitglied pflegen.
Ziel dieser Förderung ist der Erwerb von Wohneigentum und die Möglichkeit einer günstigen Einrichtung. Somit wird nicht nur das Wohneigentum, sondern auch der Hausrat gefördert und junge Familien werden in dieser Hinsicht umfangreich unterstützt.