Der Weg in die Selbstständigkeit ist ein Traum, den viele Menschen verfolgen. Der eigene Chef sein und einer Tätigkeit nachgehen, die Spaß macht, dass sind die Motivationen, die hinter der Entscheidung stecken.
Aber auch der Weg aus der Arbeitslosigkeit kann ein Grund dafür sein, einen Neuanfang als Selbstständiger oder Freiberufler zu wagen. Der Weg zum eigenen Geschäft erfordert jedoch viel Vorbereitung und will wohl geplant sein. Dieser Ratgeber beschäftigt sich mit dem Thema Selbstständigkeit und freiberufliche Tätigkeiten und geht auf die wichtigen Punkte ein.
Was ist ein Freiberufler?
Ein Freiberufler ist eine Person, die selbstständig und eigenverantwortlich eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Der Freiberufler ist selbst für die Betreuung und Beratung seiner Kunden verantwortlich. Anders als für eine Selbstständigkeit muss der Freiberufler kein Gewerbe beantragen.
Eine einfache Meldung beim Finanzamt reicht für die Tätigkeit aus. Um freiberuflich tätig zu sein, muss der Freiberufler über das notwendige Fachwissen und die Kompetenzen zur Ausübung der gewünschten Tätigkeit verfügen. Dies muss unter Umständen zum Beispiel durch Titel oder Urkunden nachgewiesen werden.
Selbstständig oder freiberuflich – was ist der Unterschied?
Häufig gibt es Unklarheiten darüber, ob man nun freiberuflich oder selbstständig – auch als gewerbetreibend bezeichnet – ist. Hier gibt es jedoch einige Unterschiede. Der Freiberufler ist freiberuflich und auf eigene Rechnung tätig.
Er führt eine Tätigkeit aus und ist für diese verantwortlich. Mitarbeiter darf ein Freiberufler zwar haben, diese dürfen jedoch vor allem eine helfende Funktion ausüben. Die Haupttätigkeit muss durch den Chef oder Freiberufler selbst erbracht werden. Ein Beispiel ist etwa der Rechtsanwalt und seine Rechtsanwaltsgehilfen.
Doch Vorsicht! Nicht jeder darf auch freiberuflich tätig werden. Hierfür gibt es einen Katalog der festlegt, wer als Freiberufler tätig sein darf und wer nicht. Einige Beispiele sind etwa:
- Künstler
- Schriftsteller
- Lehrer
- Wissenschaftler
Eine Liste über die freien Berufe findet man im Internet, auf zahlreichen Portalen zum Thema Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit sowie bei den entsprechenden Ministerien.
Der Grund für diese Beschränkungen ist mit den Rechten und Pflichten verbunden. Ein Freiberufler muss zum Beispiel kein Gewerbe anmelden und auch keine Bücher führen. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist ausreichend.
Außerdem müssen Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen und müssen auch nicht Mitglied in einer für den Beruf zuständigen Kammer werden. Im Vergleich zu Gewerbetreibenden gilt für Freiberufler außerdem nicht das Gewerbe- und Handelsrecht.
Selbstständige oder Gewerbetreibende auf der anderen Seite müssen ein Gewerbe anmelden und auch Bücher führen. Sie müssen darüber hinaus unter Umständen einer Kammer beitreten und unterliegen in ihren Tätigkeiten dem Handels- und Gewerberecht.
Im Vergleich zum Freiberufler dürfen Selbstständige jedoch Mitarbeiter beschäftigen oder – je nach ihren Bildungsstand – auch ausbilden. Um selbstständig ein Gewerbe betreiben zu dürfen, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Es ist also ein Gewerbeschein erforderlich.
Achtung: Freelancer sind nicht immer Freiberufler!
Der freie Mitarbeiter, oft auch einfach als Freelancer bezeichnet, ist nicht zwangsläufig ein Freiberufler. Es handelt sich hier um eine Person, die einen Vertrag über die freie Mitarbeit bekommt. Er führt eine bestimmte Tätigkeit für ein Unternehmen aus oder erbringt für Dieses eine bestimmte Leistung.
Anders als ein Angestellter profitiert er dabei jedoch weder von Urlaub noch von Arbeitnehmerleistungen und bekommt auch kein Gehalt. Stattdessen erstellt er für seine Leistungen eine Rechnung. Ein Freelancer kann also sowohl ein Gewerbetreibender mit seinem Betrieb als auch ein Freiberufler sein.
Welche freien Berufe gibt es in Österreich?
Freie Berufe finden sich in Österreich zahlreich. Insbesondere im juristischen Bereich gibt es viele Freiberufler. Darüber hinaus sind aber auch die Heilberufe zahlreich in der Sparte vertreten. Ärzte und Heilpraktiker sind einige Beispiele.
Besonders stark unter den Freiberuflern vertreten sind darüber hinaus die kreativen Berufe. Künstler, Texter und Autoren sind nur einige Beispiele aus dem künstlerischen Bereich, in denen sich viele Freiberufler finden.
Wie muss ich mich als Freiberufler versichern?
Wie man sich als Freiberufler versichern muss, hängt von der Tätigkeit ab. Versicherungsmöglichkeiten bestehen zum Beispiel entweder in der gewerblichen Sozialversicherung – wie auch für Angestellt. Alternativ kann die Versicherung aber auch nach dem Gesetz für die Freiberuflich-Selbstständigen erfolgen.
Muss ich als Freiberufler eine Ausbildung vorweisen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob eine Ausbildung oder ein Studium vorzuweisen ist, hängt von dem Beruf ab, in dem man freiberuflich tätig werden möchte.
Setzt dieser Beruf ein Studium oder eine Ausbildung voraus – wie dies zum Beispiel bei Medizinern der Fall ist – dann muss vor der Aufnahme der Tätigkeit ein entsprechender Nachweis erbracht werden.
Wurden Ausbildung oder Studium im Ausland absolviert, dann ist häufig außerdem ein Nostrifikationsbescheid erforderlich, um diese zu verifizieren. Dies erfolgt in der Regel gemeinsam mit einem Nachweis über die Ergänzungsausbildung, einem abgeschlossenen Examen oder einer Überprüfung der Fähigkeiten in Österreich.
Verdienstmöglichkeiten als Freiberufler und Selbstständiger
Wie viel Geld man als Freiberufler oder Selbstständiger verdienen kann, ist abhängig davon, welche Tätigkeit ausgeübt wird.
Hier gibt es keine festen Sätze oder Summen. Anders als in einem Angestelltenverhältnis gibt es außerdem kein festes Gehalt oder eine regelmäßige Zahlung. Hier ist man selbst gefordert und muss sich nach Kunden umschauen, um sein Geld zu verdienen.
Steuern als Selbstständiger und Freiberufler
Als selbstständiger Gewerbetreibender muss man selbstverständlich Steuern bezahlen.
Wie viel, das ist abhängig von den Einnahmen und hängt unter anderem auch damit zusammen, ob die Kleinunternehmer-Regelung gilt oder nicht. Im Zweifel ist es hier sinnvoll, sich bereits im Vorfeld ausführlich von einem Steuerberater informieren zu lassen.
Ist man als Freiberufler tätig, dann muss man ebenfalls Steuern zahlen. Anders als der Gewerbetreibende muss man jedoch keine Bücher führen. Wie viele Abgaben fällig werden, hängt von dem Beruf und von den erzielten Einnahmen ab.
Generell kommen hier auf den Freiberufler weniger Abgaben zu, als auf einen Gewerbetreibenden. Auch hier sollte man, um auf der sicheren Seite zu sein, die Hilfe von einem professionellen Steuerberater in Anspruch nehmen. Dieser kann die zu erwartenden Steuern abschätzen und kann dabei helfen, die Formalitäten korrekt zu erledigen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Wie sieht es bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit aus?
Ist man als Selbstständiger oder Freiberufler krank und kann seine Tätigkeit nicht ausüben, dann muss man hier zunächst einmal aus eigener Tasche für die Verluste aufkommen. Es gibt jedoch Krankenversicherungen für Selbstständige, die in diesen Fällen haften können und Kranken- bzw. Krankenhaus-Tagegeld zahlen.
Ein Abschluss einer solchen Versicherung lohnt sich auf jeden Fall, da man sonst das Risiko eingeht, am Ende ohne ein Einkommen dazustehen. Einen passenden Tarif findet man durch einen entsprechenden Vergleich im Internet und indem man sich von den Versicherungsmaklern dahingehend beraten lässt.
Fazit und Zusammenfassung
Selbstständig oder freiberuflich. Die Unterschiede erscheinen banal. Dennoch gibt es einige sehr wichtige Dinge, in denen sich die beiden Tätigkeiten voneinander unterscheiden.
Gewerbetreibender oder Selbstständiger kann jeder sein, der ein Gewerbe anmeldet und eine Tätigkeit ausübt. Freiberuflich tätig werden dürfen hingegen nur bestimmte Berufe. Darüber hinaus haben Freiberufler einige Vorteile, zum Beispiel bei den Steuern und bei den Formalitäten. Sie müssen zum Beispiel kein Gewerbe anmelden und auch keine Bücher führen.