In Österreich ist das Thema der Pflegefreistellung sehr populär und sehr viele Menschen kennen zwar den Begriff, wissen aber nicht genau, was dahinter steckt. Da es sich dabei um ein sehr umfangreiches Thema handelt, muss man schon einiges darüber wissen.
Info: Bei der Pflegefreistellung und dem Pflegeurlaub 2020 gibt es in Österreich keine uns bekannten Änderungen.
In diesem Ratgeber werden wir Ihnen die wichtigsten Eigenschaften der Pflegefreistellung erklären und somit versuchen, Ihnen den Begriff näher zu bringen. Außerdem wird auf Einzelheiten wie Ausnahmen und Gesetzesregelungen eingegangen, sodass Sie sich nach dem Lesen einen kompletten Überblick schaffen können.
Das Problem liegt meistens darin, dass sich viele Arbeitgeber erst dann mit dem Thema beschäftigen, wenn es zu einem solchen Fall gekommen ist. Das gleiche gilt auch für die Arbeiter. Es ist empfehlenswert, dass man sich schon vorher darüber erkundigt, welche Rechte man in solchen Fällen hat und wie man damit umgehen sollte. Besonders wichtig dabei ist natürlich die gesetzliche Grundlage, die Ihnen dann eine Art Sicherheit beschafft.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man die Pflegefreistellung beantragen kann und in welchen Fällen dies möglich ist. Eine Variante ist es, wenn das eigene Kind krank ist und man sich über ihn kümmern muss. Dabei versteht man unter dem Begriff Pflegefreistellung eine Freistellung im Falle eines kranken Kindes, die dann maximal eine Woche im Arbeitsjahr dauern darf. Dabei können Sie also eine Woche Arbeit ausfallen lassen, um sich um das kranke Kind zu kümmern.
Dabei werden Sie trotzdem für diese Woche bezahlt. Ein anderer Fall tritt auf, wenn das Kind unter 12 Jahren ist. Dann hat der Arbeiter nämlich die Möglichkeit, eine erweiterte Pflegefreistellung zu beantragen. Dabei darf er eine weitere Woche der Pflegefreistellung beantragen, wobei diese gesetzlich nicht bezahlt werden muss.
Dies ist aber nur dann möglich, wenn das Kind keine langfristige Betreuung und Pflege braucht. Wenn doch, dann ist das nicht mehr ein Fall der Pflegefreistellung, sondern einer vollkommen anderen Instanz. In beiden Fällen, egal ob normale oder erweiterte Pflegefreistellung, sollte der Arbeitnehmer den Vorgesetzten so schnell wie möglich informieren, da dieser dann genug Zeit bekommt, die Arbeit umzuplanen und sie auf die anderen Arbeiter verteilen kann.
Der Anspruch auf Pflegefreistellung
Sie müssen aber eine Tatsache aus dem Kopf bekommen: Pflegefreistellung ist nicht gleich Urlaub. Dies wird in der Regel als Sonderfall der Dienstverhinderung verstanden, der dann wegen familiärer Verpflichtungen eintritt.
Die Frage ist dann, wer genau einen Anspruch auf die Pflegefreistellung hat. In Österreich ist es so, dass jeder Arbeitnehmer, der in irgendeinem privatrechtlichen Verhältnis der Arbeit steht, das Recht darauf hat, eine Pflegefreistellung zu beantragen.
Es gibt oft verschiedene Gründe für das Beantragen einer Pflegefreistellung. Die größte Voraussetzung ist eigentlich diese, dass eine solche Pflege unbedingt notwendig ist und dass es sich dabei um einen erkrankten Angehörigen handelt, der im selben Haushalt lebt. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber auf die werden wir später eingehen. Hier eine Liste der Angehörigen, bei denen man eine Pflegefreistellung beantragen könnte:
- Menschen, mit denen man in einer geraden Linie verwandt ist. Darunter fallen die eigenen Kinder, Eltern, Großeltern und Enkelkinder.
- Wahl- oder Pflegekinder sind auch miteinbezogen, dabei auch der leibliche Nachwuchs des eigenen Ehepartners oder eingetragenen Partners oder Lebensgefährten.
- der eigene Ehepartner, sowohl auch der eingetragene Partner
- auch gleichgeschlechtliche Beziehungen sind miteinbezogen, wo eine Lebensgemeinschaft besteht.
Die Regelungen bei der Geburt
Bei den meisten Arbeitgebern in Österreich ist es so, dass im Falle der Entbindung der Ehefrau der Ehepartner oder der Lebensgefährte einen Anspruch auf eine Freistellung hat. Diese kann mehrere Tage dauern, wobei der Lohn dann trotzdem ausgezahlt wird.
Wie lange eine Freistellung in diesem Falle dauern darf, muss man im Kollektivvertrag nachschauen. Das Angestelltengesetz regelt diese Fälle so, dass der Vater dann die Möglichkeit hat, auch vor der Entbindung der Frau freie Tage zu nehmen.
Dies kann man beantragen, indem man im Haushalt schon ein Kind hat, das von der Mutter betreut wird. Meistens dauert diese Freistellung eine Woche. Hier muss man aber zwischen einer Pflegefreistellung und Betreuungsfreistellung unterscheiden.
Wenn die Mutter im Krankenhaus ist und sich der Vater um das andere Kind kümmern muss, dann handelt es sich dabei um eine Betreuungsfreistellung. Nachdem die Mutter mit dem Neugeborenem nachhause gekommen ist, ist das dann eine Pflegefreistellung. Diese beiden Varianten dürfen nicht kombiniert werden, was eigentlich heißt, dass Sie als Arbeiter nur eine dieser beiden Freistellungen beantragen dürfen. Dabei gibt es noch die erweiterte Pflegefreistellung, die nach der Geburt des Kindes beantragt werden kann. Dafür gelten die oben genannten Regeln.
Ausnahmeregelungen
Wie in jedem Gesetzt, gibt es auch hier bestimmte Ausnahmen. Wenn man eine Pflegefreistellung beantragt, dann muss die zu pflegende Person im selben Haushalt wohnen, der Nachwuchs aber nicht. Seit 2012 ist es so, dass Eltern einen Anspruch auf eine Pflegefreistellung haben, ungeachtet davon, wo sich das Kind befindet, bzw. ob es im selben Haushalt wohnt oder nicht.
Ein Beispiel ist es, wenn das Kind von einer anderen Person betreut wird und es aufgrund von Sicherheit und einfacher Betreuung bei ihr lebt. Wenn diese Person dann aus bestimmten Gründen nicht mehr die Pflege über das Kind übernehmen kann, dann kann das Elternpaar eine Pflegefreistellung beantragen.
Ein weiteres Beispiel ist, wenn das Kind ins Spital muss. In solchen Fällen hat man als Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Pflegefreistellung, wobei dann bestimmte Altersgrenzen in Betracht gezogen werden müssen. Indem das Kind jünger als 10 Jahre ist, darf man in diesem Falle eine Pflegefreistellung beantragen. Wenn das Kind aber älter ist, dann haben Sie als Arbeitnehmer kein Recht auf eine solche Freistellung.
Ein weiterer Sonderfall ist die Scheidung. Wenn das Kind nach der Scheidung einen bestimmten Pflegebedarf für eine begrenzte Zeit benötigt, dann hat man das Recht, eine Pflegefreistellung zu beantragen.
Dies erfolgt ungeachtet der Tatsache, wo sich das Kind befindet und bei wem es wohnt. Auch für nähere Verwandte sind die gesetzlichen Regeln klar und deutlich formuliert. Sie besagen, dass man eine Pflegefreistellung nur dann beantragen darf, wenn es sich um die eigene, unmittelbare Umgebung handelt. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrer Schwester oder dem Bruder in einem Haushalt wohnen und diese dann pflegebedürftig sind, haben Sie trotzdem keinen Anspruch auf eine Freistellung.
Die Voraussetzungen für die Pflegefreistellung in Österreich
Natürlich gibt es auch einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Pflegefreistellung beantragen zu können. Die größte Voraussetzung ist es eigentlich, dass ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vollendet und abgeschlossen ist.
Dort muss stehen, dass der Arbeitnehmer in einem klaren Arbeitsverhältnis steht und dass er damit ein Privatrecht hat. Dafür benötigt man keine bestimmte Wartezeit, da dieses Recht gleich mit dem Anfang des Arbeitsverhältnisses eintritt.
Laut Gesetz gibt es besondere Gründe, die dann verhindern, dass die Freistellung mit dem Urlaubsanspruch gleichgestellt oder mit ihm gleichgestellt wird. In diesem Vertrag muss auch stehen, dass Sie als Arbeitnehmer ein Recht auf den wöchentlichen Lohn haben, auch wenn Sie diese Woche nicht bei der Arbeit sind. Die Pflegefreistellung muss also trotzdem bezahlt werden, so als wären Sie bei der Arbeit.
Im Vertrag müssen auch die konkreten Gründe stehen, wann und wieso man eine Pflegefreistellung beanspruchen darf. Das bezieht sich dann auf das leibliche Kind, Pflegekind, das leibliche Kind des Ehegatten oder des eingetragenen Partners.
Es muss auch geregelt sein, dass im Falle des Ausfalls oder des Tods der für die Pflege verantwortlichen Person, der Arbeitnehmer diese Rolle übernehmen darf. Wie schon oben erwähnt, darf man für ein Kind unter zehn Jahren im Falle eines stationären Krankenhausaufenthalts auch eine Pflegefreistellung beantragen. Es ist empfehlenswert, wenn Sie sich den Arbeitsvertrag vor dem Unterschreiben gut durchlesen. Meistens stehen diese Einzelheiten im Kollektivvertrag.
Sie haben das Recht auf die Pflegefreistellung in den oben genannten Fällen und dürfen nicht abgelehnt werden. Wenn dies der Fall ist, dann können Sie damit vors Gesetz gehen. Wichtig ist auch, dass Sie wissen, welche Voraussetzungen Sie als Arbeitnehmer erfüllen müssen, damit die Pflegefreistellung ordentlich geregelt und durchgeführt werden kann. Sie müssen erstens einen Nachweis darüber haben, dass jemand eine von Ihnen durchzuführende Pflege benötigt.
Diesen können Sie entweder mündlich oder schriftlich in Form einer Mitteilung des Arztes mitbringen. In den idealen Fällen ist die Form des Attest schon geregelt. Wenn nicht, dann können Sie dies individuell mit dem Arbeitnehmer klären. Wenn kein ärztliches Gutachten vom Arbeitgeber verlangt wird, dann muss er auch die Kosten tragen. Wenn Sie aber das Attest verlangen, dann bezahlen Sie die dazugehörigen Kosten.
Nur dann, wenn die Pflegebedürftigkeit erkannt werden kann, darf der Arbeitnehmer eine Pflegefreistellung geben. Dies bezieht sich dann auf die Art und Weise der Krankheit, die den zu pflegenden Angehörigen betrifft.
Es gibt auch Fälle, wo eine stündliche Pflegefreistellung gewährleistet werden kann. Darüber wird im nächsten Abschnitt mehr gesagt. Wichtig ist noch zu wissen, dass die Zahlung des Monatslohns in diesem Zeitabschnitt erfolgen muss, da es gesetzlich reguliert ist. Der Arbeitnehmer darf also auf keinen Fall beschädigt sein. Das Einkommen für diese Zeitperiode darf sich nicht verändern und muss genauso hoch sein, wie es bei einer normalen Arbeitswoche gewesen wäre.
Die stundenweise Pflegefreistellung
Wie vorher schon erwähnt wurde, besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer eine stundenweise Pflegefreistellung beantragt. Dies muss aber gut mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, sonst kann es zu Unregelheiten kommen.
Es ist also empfehlenswert, wenn Sie das gut mit dem Arbeitgeber besprechen, bevor Sie sowas beantragen. Dabei sind bestimmte Sachen zu klären, wie die Notwendigkeit eines Attests oder die Anzahl der Stunden, die Sie für die Pflegefreistellung in Anspruch nehmen wollen. Ein Problem kann häufig auftreten, weil die Formulierungen über die geeignete Pflegeperson nicht recht klar sind. Es stellt sich die Frage, ob Sie wirklich für diese Pflege benötigt werden oder ob diese durch andere Personen durchgeführt werden kann. Wenn doch, dann haben Sie kein Recht auf die Pflegefreistellung. Doch wie kann man wissen, welche Person dafür am besten geeignet ist?
Dies sollten Sie individuell mit dem Arbeitgeber klären. Sie müssen aber auf keinen Fall ein Pflegepersonal einstellen, bzw. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Wenn Sie es aber selber wollen, dann können Sie es mit der stundenweisen Pflegefreistellung kombinieren, sodass Sie dem Arbeitgeber einen Gefallen tun. Wie aber schon gesagt, muss dies nicht immer der Fall sein und Sie können die Einzelheiten einfach und in Ruhe mit dem Arbeitgeber klären.
Die erweiterte Pflegefreistellung
Oben wurde schon über die erweiterte Pflegefreistellung gesprochen, doch wir wollen uns jetzt damit ausführlicher beschäftigen. Es gibt besondere Regeln im Gesetz, die diese Art von Freistellung regulieren. Es gibt nämlich zwei Gründe, wieso eine solche Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden kann.
Der erste Grund dafür ist, wenn man die Pflegefreistellung schon für eine Woche verbraucht hat und zweitens, weil ein unter 12 Jahren altes Kind noch immer eine Pflege benötigt. Wenn dies der Fall ist, haben Sie kein Recht darauf, eine Entgeltfortzahlung zu beanspruchen.
Meistens ist es so, dass Sie 14 Tage Pflegefreistellung beantragen können, und zwar davon sieben Tage bezahlter und 7 Tage unbezahlter Freistellung. Bei der Arbeitskammer in Österreich können Sie sich zum Beispiel detaillierter darüber informieren, wann es wirklich notwendig ist, eine erweiterte Pflegefreistellung zu beantragen. Sie werden Sie dann ausführlich beraten, da sich dies vom Fall zu Fall unterscheidet.
Der einseitige Urlaubsantritt
Es weiterer Begriff, den man in Bezug auf dieses Thema klären sollte, ist der einseitige Urlaubsantritt.
Wenn es passiert, dass ein schwerwiegender Fall auftritt, in dem Sie dann auch nach der erweiterten Pflegefreistellung mehr Zeit für die Pflege benötigen, dann können Sie einen Urlaub beanspruchen. Dies gilt aber nur dann, wenn es sich um ein Kind handelt, welches jünger als 12 Jahre ist. Wenn dies der Fall ist, dann sollten Sie vor dem Beanspruchen eines Urlaubs mit dem Arbeitnehmer sprechen und ihn über die Lage informieren.
Kurzfristige Fälle und deren Lösungen
Wenn es passiert, dass Sie nach der erweiterten Pflegefreistellung noch Zeit brauchen, dann gibt es dafür eine andere Lösung, die keinen Urlaub miteinbezieht. In Fällen, wo der Arbeitnehmer bestimmte Überstunden vorgearbeitet hat, kann er diese ausnutzen und einen Anspruch auf freie Tage erheben. Dies kann sich dann entweder auf eine Teilzeitarbeit berechnen oder auf eine bestimmte Anzahl der Tage, die dann den vorgearbeiteten Stunden entsprechen.
Das kann aber nur dann erfolgen, wenn das Kind unter 12 Jahren ist. Sie müssen wissen, dass sowohl die Pflegefreistellung als auch der Pflegeurlaub keine langfristigen Lösungen sind. Wenn Sie alle Möglichkeiten verbraucht haben und die zu pflegende Person weiterhin Pflege benötigt, dann müssen Sie sich eine langfristigere Lösung suchen. Diese können Sie einfach mit dem Arbeitnehmer besprechen. Wenn das Kind also unter einer schweren Krankheit leidet und Sie die Arbeit nicht aufgeben wollen, dann können Sie sich an den Arbeitnehmer wenden und mit ihm die Einzelheiten besprechen. Wenn es sich jedoch um eine kurzfristige Lösung handelt, dann können die Pflegefreistellung und der Pflegeurlaub hilfreich sein.