Für die meisten Familien hat das eigene Kind die höchste Priorität. So soll der Nachwuchs der Familie einen ganz neuen Sinn verleihen und viele Eltern berichten, dass das eigene Kind das Leben nachhaltig verändert hat.
Leider gibt es viele Familien, die sich nichts sehnlicher wünschen als ein Kind, aber aus diversen Gründen nicht imstande sind eines selber zu zeugen.
Vielleicht liegen beim Mann oder der Frau erbliche Krankheiten vor, die zu einer Zeugungsunfähigkeit führen. Gleichgeschlechtliche Paare können ebenso wenig ein Kind auf natürlichem Wege zeugen und so bleibt für viele Paare nur der Weg einer Adoption.
Wichtig: Vorab genau zum Thema Adoption in Österreich informieren!
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Bei der Adoption wird ein Kind in die Familie aufgenommen und rechtlich wie das leibliche Kind gestellt. Doch die Adoption ist mit vielen Hürden und Herausforderungen verbunden. Schließlich ist dies eine große Verantwortung gegenüber dem Kind und es soll sichergestellt werden, dass es dem Kind gut geht.
Wie genau läuft eine Adoption in Österreich ab, welche Anbieter gibt es und mit welchen Kosten ist im Zuge des Adoptionsprozesses zu rechnen?
Allgemeines zur Adoption
Das traditionelle Familienbild sieht einen Vater und eine Mutter vor. Diese ziehen das Kind in den traditionellen Rollen auf. Doch dieses Familienbild ist längst nicht mehr zeitgemäß. Denn mittlerweile können Familien ganz anders aussehen. So gibt es gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften, die der Ehe weitestgehend gleichgestellt sind. Auch der Anteil an Haushalten mit nur einer Person ist stetig am Wachsen.
Sowohl Einzelpersonen, als auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften, sowie traditionelle Familien dürfen eine Adoption durchführen.
Bei der Adoption treten die Adoptiveltern an die Stelle der leiblichen Eltern. Sie übernehmen sowohl rechtlich, als auch moralisch die gleichen Aufgaben und sind für das Wohlergehen des Kindes verantwortlich.
Dies ist eine große Verantwortung und ein Kind großzuziehen ist mit einer lebenslangen Aufgabe verbunden. Denn auch nach der Volljährigkeit sollte eine besondere Bindung zum Kind bestehen und dieses sollte immer die Unterstützung der Eltern erfahren.
Daher ist es wichtig, dass die Adoptiveltern für diese große Aufgabe geeignet sind. Hierbei steht das Wohlergehen des Kindes im Vordergrund. Es sollen aber auch die Eltern davor bewahrt werden, eine Verpflichtung einzugehen von der Sie überfordert sein könnten. Daher prüft die Jugendabteilung, ob die Adoptiveltern zur Aufnahme eines Kindes überhaupt geeignet sind.
Das Interesse an der Adoption ist groß und in den letzten Jahren stetig gewachsen. Gerade der Anteil an gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sorgt dafür, dass die Adoption mit langen Wartezeiten verbunden ist. So müssen Adoptiveltern mit einer Wartezeit von zwei bis drei Jahren rechnen.
Nicht alle Personengruppen werden bei der Vergabe der Adoptivkinder gleich behandelt. Einzelpersonen und Paaren mit leiblichen Kindern wird eine geringere Chance zugerechnet.
Bei Einzelpersonen ist die Befürchtung vorhanden, dass dem Kind ein Elternteil fehlt und dies bei der Erziehung negative Auswirkungen hat. Daher werden Einzelpersonen im Rahmen des Adoptionsprozesses nicht mit den gleichen Chancen bedacht und müssen sehr viel länger Warten.
Eine Adoption ist immer dann möglich, wenn entweder die leiblichen Eltern verstorben sind, die leiblichen Eltern sich für die Adoption entscheiden oder das Jugendamt die Kinder aus der Obhut der leiblichen Eltern nimmt. Sind die Eltern verstorben dann werden zunächst Verwandte bevorzugt behandelt, damit diese das Kind adoptieren können.
In der Regel findet die Adoption innerhalb Österreichs statt und es werden nur Kinder aus österreichischen Familien für die Adoption berücksichtigt. Es besteht aber auch die Möglichkeit Kinder aus dem Ausland zu adoptieren. Hier müssen die Regel der Auslandsadoption berücksichtigt werden. Diese sind meist strenger ausgelegt, da verhindert werden soll, dass Kinder aus verarmten Gebieten als Ware angesehen werden.
Voraussetzungen für die Adoption
Mit der Annahme der Adoption soll dem Kind die Möglichkeit gegeben werden, in einer neuen Familie aufzuwachsen und sich geborgen zu fühlen. Dies bedeutet, dass das Verhältnis zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind dem der leiblichen Eltern gleich kommen soll.
An erster Stelle steht immer das Wohl des Kindes und ist abzusehen, dass die Beziehung der Eltern mit dem Adoptivkind eher distanziert ist und nicht dem eines eigenem Kindes gleichkommt, dann ist eine Adoption nicht möglich.
Es ist aber nicht nur die Adoption von jüngeren Kindern möglich. Es können auch eigenberechtigte Kinder adoptiert werden. Diese sind bereits volljährig und werden eigentlich als Erwachsene betrachtet, sind aber im Falle der Adoption weiterhin als Kind anzusehen. Diese können ebenfalls adoptiert werden, zum Beispiel von dem eigenen Stiefvater, wenn dieser sich bereits seit einigen Jahren um die Erziehung des Kindes kümmert.
Bei der Adoption der eigenberechtigten Kinder wird nicht mehr erwartet, dass eine Beziehung wie bei den leiblichen Eltern aufgebaut wird. Hier wird eine enge kindschaftsähnliche Beziehung erwartet. Dies kann der Umstand sein, wenn das Adoptivkind bereits fünf Jahre in dem Haushalt gelebt hat und nun von der Familie auch rechtlich adoptiert wird. Der Zeitraum von fünf Jahren ist allerdings keine feste Grenze, sondern gilt nur als Richtwert und wird im Einzelfall betrachtet.
Eine weitere Voraussetzung für die Möglichkeit der Adoption ist, dass leibliche Kinder dadurch nicht großartig benachteiligt werden dürfen. Hierbei spielt vor allem das wirtschaftliche Interesse eine große Rolle. Durch die Aufnahme des Adoptivkindes sollte die wirtschaftliche Existenz nicht bedroht sein.
Das heißt, dass die Adoptivfamilien über ein geregeltes Einkommen verfügen sollten, welches eine Adoption zulässt, ohne das der eigene Lebensstandard und das des leiblichen Kindes, bedroht sind.
Zudem muss genügend Zeit bestehen, dass die Erziehung des leiblichen Kindes unter dem Adoptivkind nicht leidet. Es ist also vorteilhaft, wenn ein Elternteil dauerhaft Zuhause ist, oder eine Kindertagesstätte genutzt werden kann.
Irrelevant für die Beurteilung der Adoption sind allerdings Erbquoten und sonstige wirtschaftlichen Interessen. Denn durch die Adoption wird eine neue erbberechtigte Person in die Familie aufgenommen und das Vermögen wird grundsätzlich unter allen leiblichen sowie Adoptivkindern aufgeteilt. Das kleinere Erbe der leiblichen Kinder kann nicht als Grund gegen die Adoption gewertet werden.
Für die Adoption und der späteren Familie ist das Alter ein wichtiges Merkmal. Denn anhand des Alters wird auch eine gewisse geistige Reife zugrunde gelegt und dies kann für die Familie ein wichtiges Merkmal sein. Das Mindestalter der Adoptiveltern liegt bei 25 Jahren.
Ein Höchstalter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und wird im Einzelfall betrachtet. Es können also auch Erwachsene im fortgeschrittenem Alter noch Adoptiveltern werden, insofern Sie die geistigen und körperlichen Voraussetzungen haben, um das Kind großzuziehen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Adoptiveltern älter als das Adoptivkind sind.
Verheiratete Paare oder eingetragene Partner dürfen das Kind in der Regel nur gemeinsam adoptieren. Von diesem Umstand gibt es aber gesetzliche Ausnahmen, sodass auch Einzelpersonen ein Kind adoptieren können. Leben zwei Partner zwar zusammen, sind aber nicht verheiratet, so dürfen die Personen das Kind alleinstehen adoptieren.
Bei einer gemeinsamen Adoption in einer Ehegemeinschaft müssen beide Adoptiveltern der Adoption ausdrücklich zustimmen. Zudem müssen die persönlichen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen geeignet für das Adoptivkind sein.
Daher werden vor allem Familien bevorzugt, die über ein geregeltes Einkommen verfügen und bereits eine langjährige Partnerschaft verbindet. Dem Kind soll vor allem eine stabile Kindheit geboten werden, damit es sich geborgen fühlt und behütet aufwachsen kann. Schließlich war das Leben vieler Adoptivkinder bereits von Schwierigkeiten geprägt und teilweise mussten diese schwere Schicksalsschläge hinnehmen. Daher wird alles unternommen, dass das Leben bei den Adoptiveltern besser ist und das Kind in stabilen Verhältnissen aufwachsen kann.
Der Vorgang der Adoption
Besteht das Interesse einer Adoption, dann sollten sich die zukünftigen Eltern in erster Linie vorab informieren, mit welchen Aufgaben Sie in Zukunft rechnen müssen. Denn das Elternsein ist nicht einfach und mit einer hohen Verantwortung verbunden. Daher sollten Sie sich im Klaren darüber sein, wie das Adoptivkind Ihr Leben verändern wird.
- Besteht weiterhin das Interesse an der Adoption, dann muss eine Kontaktaufnahme mit dem Kinder- und Jugendhilfeträger durchgeführt werden.
- Danach findet ein erstes Informationsgespräch statt, in welchem die Eltern über den weiteren Prozessverlauf und den Aufgaben als Adoptiveltern aufgeklärt werden.
- Ist das Informationsgespräch positiv verlaufen, wird ein Adoptionsvertrag erstellt, indem die wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen festgehalten werden.
- Damit die Adoption rechtlich anerkannt wird, muss diese von einem Gericht bewilligt werden.
Für die Adoption zuständig sind entweder die öffentlichen Kinder- und Jugendhilfeträger oder anerkannte private Träger. Die privaten Träger unterscheiden sich je nach Bundesland. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass für die Vermittlung kein Entgelt erhoben werden darf.
Damit soll verhindert werden, dass die Adoption zu einer Art Geschäft wird und die Kinder regelrecht gehandelt werden. Private Träger dürfen von den Eltern also weder Geld verlangen, noch dieses annehmen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn private Träger unrealistische Versprechen machen. Wenn diese zum Beispiel eine schnelle und unbürokratische Adoption in Aussicht stellen, dann handelt es sich hierbei häufig um unseriöse Angebote. H
ier kann die Gefahr bestehen, dass sich die Adoptiveltern des Kinderhandels strafbar machen, denn hierbei handelt es sich selten um seriöse Anbieter. Oftmals werden die Kinder aus dem Ausland nach Österreich gebracht und an Eltern verkauft.
Der Ablauf der Adoption
Wenn Sie an der Adoption interessiert sind, dann erfahren Sie hier, die genaueren Details, des Adoptionsprozesses.
Damit die Adoption rechtsgültig wird, muss ein schriftlicher Vertrag zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind zustande kommen. Damit dieser auch wirksam ist, muss ein Gericht diesen Vertrag bewilligen. Die Wirksamkeit des Vertrages wird von dem örtlichen Pflegschaftsgericht bestätigt.
Damit das Gericht den Vertrag bewilligen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt und die Zustimmungen der folgenden Personen erfolgen.
- Die Eltern des Adoptivkindes unter 18 Jahren
- Die Ehepartner oder die Partner der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Die Ehepartner des Adoptivkindes, falls diese nicht der leibliche Elternteil sind
- Falls das Adoptivkind älter als 14 Jahre ist, muss dieses ebenfalls zustimmen
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Der gesamte Adoptionsprozess wird von vielen Unterlagen und schriftlichen Dokumenten begleitet. Damit soll die Rechtsgültigkeit gewahrt und der gesamte Prozess nachvollziehbar dokumentiert werden. Ist das Adoptivkind noch minderjährig, werden die entsprechenden Verträge durch seinen gesetzlichen Vertreter abgeschlossen.
Die folgenden Dokumente werden für die Adoption benötigt.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- Die Heiratsurkunde
- Die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern müssen die Meldung bestätigen
- Nachweise der Staatsbürgerschaft des Adoptivkindes, der Adoptiveltern und der leiblichen Eltern
- Das Einverständnis der leiblichen Eltern und zukünftiger Geschwister
- Die leiblichen Eltern müssen die Vollmacht erteilen
Beratungsstellen zum Thema Adoption
Wenn ein Interesse für die Adoption vorhanden ist, dann müssen Sie nicht direkt zu den verantwortlichen Stellen oder den privaten Trägern, um dort direkt den Adoptionsprozess zu beginnen. Sie können auch ganz unverbindlich ein Beratungsgespräch bei unabhängigen Stellen suchen. Dies wird empfohlen, da Sie dort eine bessere Perspektive auf die gesamte Adoption und den Prozess erlangen.
Sie können hierfür zum Beispiel den Verein „Eltern für Kinder in Österreich“ aufsuchen. Dieser ist in Wien tätig und kann Sie im Rahmen der Adoption beraten.
Weiters gibt es den Verein „Pflege- und Adoptiveltern“ in Oberösterreich. Wenn Sie aus dieser Region kommen, können Sie ebenfalls das Gespräch mit diesem Verein suchen und sich umfassend über die Adoption informieren.
Fazit
Zum vollständigen Familienglück wird oftmals das Kind als Voraussetzung gesehen. Doch nicht alle Ehepaare und Familien können das Kindesglück auf natürlichem Wege erfahren. Es können Einschränkungen durch Krankheit bestehen oder gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind nicht in der Lage auf natürlichem Wege ein Kind zu zeugen.
Ein Ausweg ist die Adoption und diese ist in Österreich sowohl für Ehepaare, als auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften möglich. Einzelpersonen können ebenfalls ein Kind adoptieren, allerdings werden diese im Vergleich zu den Ehepaaren eher seltener berücksichtigt.
Der gesamte Adoptionsprozess dauert etwa 2 bis 3 Jahre und diese Zeit ist notwendig, um die große Herausforderungen der Adoption zu bewältigen. Schließlich geht es darum, einem Kind ein neues Zuhause zu bieten und das dieses in geregelten Verhältnissen aufwächst.
Positiv ist, dass weder öffentliche, noch private Träger für die Vermittlung der Kinder ein Entgelt erhalten dürfen. Denn die Adoption soll kein klassisches Geschäft sein, bei dem ein Profit aus den Kindern geschlagen wird, sondern es steht das Wohlbefinden der Kinder im Vordergrund.
Sind Sie sich dieser Aufgabe und den künftigen Herausforderungen bewusst, dann haben Sie gute Chancen, wenn Sie über ein vernünftiges Einkommen verfügen und stabile soziale Beziehungen führen. So können Sie zu Ihrem Kindesglück kommen und einem Kind eine Chance auf ein besseres Leben bieten.