In Österreich starten zahlreiche Menschen ihre Selbstständigkeit mit einem Kleingewerbe und das nicht ohne Grund, denn in der Regel verfügt man bei Neugründung eines Gewerbes über keinen oder nur sehr niedrigen Umsatz.
Besonders ansprechend ist hier zudem, dass die Anmeldung eines Kleingewerbes wesentlich unkomplizierter vonstatten geht als die Anmeldung eines richtigen, vollkommenen Gewerbes. Wer ein Kleingewerbe in Österreich anmelden kann sich von der Umsatzsteuer befreien lassen, was Zeit und Geld spart, denn wesentlich weniger Papierkram ist zu erledigen.
Selbstverständlich muss man hier auch bedenken, dass Ausgaben steuerlich nicht geltend gemacht werden können, somit kann man Steuern auch nicht wie bei einem normalen Gewerbe absetzen. Der Start in die berufliche Zukunft mit einem Kleingewerbe ist der ideale Start, um seine berufliche Existenz zu sichern und erst einmal in die Selbstständigkeit hinein zu schnuppern.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, wenn man bereits einer Haupttätigkeit in Österreich nachgeht, so ist die Anmeldung eines Kleingewerbes empfehlenswert, denn so hat man ein regelmäßiges festes Einkommen durch seinen Hauptberuf und kann seine Selbststädnigkeit nach und nach zum Erfolg führen.
Wie meldet man in Österreich ein Kleingewerbe an?
Wer sich dazu entschlossen hat ein Kleingewerbe in Österreich anzumelden, der muss zum Gewerbeamt gehen, dies geht nur persönlich und nicht durch eine dritte Person. In jeder größeren Stadt befindet sich ein solches Gewerbeamt. Ein gültiger Personalausweis muss vorgelegt werden und eine geringe Gebühr zwischen 20 und 30 Euro sind zu entrichten.
Möchte man ein Handwerk in Zukunft ausüben, so ist es erforderlich einige Auflagen zu erfüllen, das Gewerbeamt verlangt hier Nachweise, beispielsweise das der Kleingewerbebetreibende eine Ausbildung in diesem Handwerk absolviert hat.
Selbstverständlich meldet sich nach der Anmeldung das Finanzamt, daher sollte man besonders bei der Anmeldung des Kleingewerbes darauf achten welche Angabe man macht, denn bei einer Neugründung kann man noch nicht sagen welches Umsatz man mit seinem Gewerbe im kommenden Jahr erwirtschaften wird, daher wird dieser Umsatz anfangs geschätzt. Man sollte hier nicht den Fehler machen und seinen geschätzten Gewinn für das kommende Jahr auf 0 Euro einschätzen, dieser Fehler wird sehr oft gemacht.
Wer seinen geschätzten Umsatz mit 0 Euro angibt, der muss zwar keine Steuervorauszahlung leisten, aber wenn dann am Ende des Jahres die Steuererklärung abgegeben werden muss kommt das böse Erwachen und es müssen unter Umständen Steuern nachgezahlt werden.
Sehr zu empfehlen wäre, wenn man bei der Anmeldung seines Kleingewerbes einen geringen Umsatz angibt und hier monatlich Steuern entrichtet, sollten diese Angaben von der Steuererklärung abweichen und es wurde weniger Umsatz im laufenden Jahr gemacht, zahlt das Finanzamt die Überzahlung zurück, sollte mehr Umsatz gemacht worden sein, als geschätzt, so ist die Nachzahlung nicht ganz so hoch und man diese besser zahlen.
Wann muss man in Österreich ein Kleingewerbe ins Handelsregister eintragen?
Ein Muss ist es hier nur, wenn der Kleingewerbebetreibende den Status eines Kaufmanns mit sich bringt. Selbstverständlich kann man sein Unternehmen auch ins Handelsregister auf freiwilliger Basis eintragen lassen. Wer sein Unternehmen im Handelsregister eintragen lässt, der hat Pflichten und Rechte zu erfüllen, die genaustens überprüft werden.
Welche Steuern sind mit einem Kleingewerbe zu zahlen?
Wer sich dazu entschieden hat ein Kleingewerbe zu betreiben, der kann sich von der Umsatzsteuer befreien lassen, darf dann jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen. Hier muss man abwägen welchen Gewinn man im Durchschnitt erzielen wird und ob das Unternehmen vorab eine größere Anlaufphase benötigt.
Wer davon ausgeht im ersten Jahr so gut wie keinen Gewinn zu erzielen, der steht sich besser damit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Zu beachten wäre noch, wer sein Unternehmen von der Umsatzsteuer befreien lassen möchte, der darf nicht mehr als 17500 Euro im Jahr umsetzen.
Das Finanzamt erwartet in diesem Fall lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung, hier werden auf der einen Seite sämtliche Einnahmen ohne Steuern aufgeführt und auf de anderen Seite alle Ausgaben, danach werden die Einnahmen gegen die Ausgaben gerechnet und der Betrag, welcher übrigbleibt ist der Gewinn. Sollte der Jahresumsatz die 17500 Euro übersteigen, so handelt es sich nicht mehr um ein Kleingewerbe, sondern ein normales Gewerbe und dann kommt auf den Unternehmer wesentlich mehr Papierkram hinzu, denn eine doppelte Buchführung ist hier verpflichtend. Sehr hilfreich sind hier Steuerberater, die einem bei der Erstellung der Bilanzen und der Steuererklärung behilflich sind.
Wer haftet als Kleingewerbebetreibender?
Bei einem Kleingewerbe handelt in der Regel eine Einzelperson, da es sich um ein Einzelunternehmen handelt und somit haftet der Unternehmer selber mit seinem privaten Vermögen. Der Unternehmer ist für sein Kleingewerbe komplett alleine verantwortlich das gilt für alle Entscheidungen die getroffen werden und dieser trägt hier das alleinige Risiko.
Wie findet man den richtigen Namen für sein Unternehmen?
Möchte man in Österreich ein Kleingewerbe anmelden und ist kein Kaufmann, so ist es verpflichtend, dass in dem Namen des Unternehmens der Vor- und Nachname des enthalten ist. Beispiele hierfür wären:
- Martina Müller Haushaltswerbung
- Gebäudereinigung Martina Müller
- Martina Müller und Sohn Marketing
Wie kann man sein Unternehmen bewerben?
Jedes neue Unternehmen benötigt Kunden, doch wie kommt man an diese und wie kann man wirklich Geld verdienen? Hier kommt es in erster Linie auf die Branche an. Werbung ist das A und O eines jeden Unternehmens.
Möglich wäre, sein Unternehmen auf sozialen Netzwerken zu bewerben, aber auch eine eigene Internetseite ist wünschenswert, manchmal lohnt sich Haushaltswerbung in Form von Flyern oder einfach nur Mundpropaganda.
Checkliste – Kleingewerbe in Österreich
- Bearbeitungsgebühr für die Gewerbeanmeldung (20 bis 30 Euro)
- Gewerbeanmeldungsformular
- Identitätsnachweis durch einen Personalausweis oder Reisepass
- Genehmigungen und Nachweise (nur bei Maklern, Handwerkern, Gast- und
Beherbergungsbetrieben) - Handelsregisterauszug (sollte das Unternehmen im Handelsregister eingetragen sein)
Vorteile von Unternehmen mit Kleingewerbe
Die Vorteile eines Kleinunternehmens sind, das man generell nur ein geringes Startkapital zur Verfügung haben muss, ebenso besteht nur ein geringes Risiko und der Papierkram hält sich in Grenzen, so das man seine Zeit mehr in das Unternehmen investieren kann.
Ein Kleinunternehmen kann neben einem Hauptberuf durchgeführt werden und bedarf nur eines geringen Zeitaufwandes. Des Weiteren können Unternehmen mit Kleingewerbe sich von der Steuer befreien lassen.
Nachteile von Unternehmen mit Kleingewerbe
Viele Neugründer mit einem Kleingewerbe überschätzen sich und bereiten sich nicht richtig vor, oftmals ist das Konzept nicht bis zum ende durchdacht.
Ein Nachteil ist zudem, dass ein Unternehmer mit Kleingewerbe bei Banken schlechte Karten hat und keinen Kredit bekommt. Ein weiterer Nachteil kann sein, dass ein Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen geltend machen kann, dies kann eventuell bei anderen Unternehmen zu Problemen führen, denn diese möchten Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis erhalten, damit sie diese beim zuständigen Finanzamt geltend machen können.