Beschwerde beim Finanzamt
Wenn man seine Steuererklärungen beim Finanzamt zu spät abgibt oder auch fällige Steuern entsprechend nicht zahlt, wird sehr schnell mit möglichen Verspätungszuschlägen, Verzugszinsen sowie auch anderen Sanktionen bestraft. Ebenso auch bei Fristen für einen Einspruch ist der Fiskus äußerst pingelig. Anders herum nimmt sich das Finanzamt unter Umständen mitunter sehr viel Zeit, wenn es darum geht, die Steuererklärung zu prüfen und eine Rückmeldung zu geben. Dabei gibt es aus Sicht von einem Steuerzahler leider weniger erfreuliche Nachrichten sowie auch Rechtslagen.
Allerdings gibt es eine gute Nachricht vorweg, denn viele Finanzämter bearbeiten eingereichte Einkommensteuererklärungen in der Regel sehr zeitnah. So werden die meisten Bescheide innerhalb von zwei bis vier Monaten versendet.
Auch fällige Steuerrückzahlungen werden kurz darauf schnell und anstandslos überwiesen. So kann von einer systematischen Benachteiligung in Bezug auf Steuerzahler, die auf eine berechtigte Erstattungen warten, in diesem Fall nicht die Rede sein.
Wie kann sich ein Steuerzahler wehren?
Einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid nach den Paragraphen §§ 347-367 der Abgabenordnung ist dabei die schärfste Waffe eines Steuerzahlers. Denn dieser ist vor allem die Voraussetzung dafür, im schlimmsten Falle vor Gericht zu ziehen. Genau dafür hat der Steuerzahler insgesamt einen Monat Zeit.
Nach dem Ablauf dieser Frist ist der Steuerbescheid „bestandskräftig“ und ein Widerstand ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. Dabei ist ein Einspruchsverfahren vollkommen kostenfrei. Ein entsprechendes Schreiben ist formlos bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben.
Ebenso müssen sich Steuerzahler auch Gängeleien durch einen Beamten in keiner Weise gefallen lassen. So kann man auch unter Umständen eine Fach – oder Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen bestimmten Beamten einleiten. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist in dieser Form ein Rechtsbehelf, falls sich ein entsprechender Amtsträger unkorrekt gegenüber einem Klienten verhält. So greift die Fachaufsichtsbeschwerde bei inhaltlichen Fehlern.
Wann ist eine begründete Dienstaufsichtsbeschwerde einzusetzen?
Eine Beschwerde in dieser Form sollte das allerletzte Mittel sein, falls sich ein Beamter einem Klienten gegenüber absolut falsch verhalten hat, indem dieser den Steuerzahler laut beschimpft, beleidigt oder auch auf andere Weise schadet.
So ist es auch denkbar und leider auch schon in der Praxis vorgekommen, dass ein Finanzbeamter entsprechende und vertrauliche Steuerinformationen über ein Unternehmen eines Steuerzahlers an die jeweilige Konkurrenz weitergereicht hat. Dieser Fall wäre beispielsweise ein absolut berechtigter Grund, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.
Was passiert bei einer unbegründeten Dienstaufsichtsbeschwerde?
Wenn ein Finanzamt mögliche Kosten nicht anerkennt und auch getätigte Einsprüche ablehnt, dann geht es in diesen Fällen oftmals nicht nur um das Geld. Bei betroffenen Steuerzahlern können daher Ärger sowie Gefühle hochkochen und es kann die Gefahr bestehen, dass man seinem ihrem Ärger Luft verschaffen möchte, indem man sich beim Finanzamt über einen Sachbearbeiter entsprechend beschweren möchte.
So schätzte ein Finanzbeamter gegenüber dem sogenannten Steuer-Schutzbrief, dass nahezu jeder Beamte pro Jahr mindestens eine Beschwerde erhalte. Allerdings handele es sich dabei überwiegend nur um Briefe, in denen sich der Steuerzahler den kompletten Frust von der Seele schreibt. So werden echte Dienstaufsichtsbeschwerden, die den korrekten Formvorschriften entsprechen, knapp ein Mal pro Jahr sowie pro Amt vorgenommen.
Auf keinen Fall dem Finanzbeamten einen reinwürgen
Eine Beschwerde beim Finanzamt ist allerdings kein Mittel, um einen Vorgesetzten auf einen bestimmten Steuerfall unbedingt aufmerksam zu machen, um damit ein wohlwollendes Einschreiten zu erreiche.
Hierbei erreicht man vielmehr mit einer echten, sowie auch unbegründeten Beschwerde das komplette Gegenteil – und dieses auch sehr dauerhaft. So macht man sich meistens nicht nur den entsprechenden Beamten zum seinem Feind. Auch bei den Kollegen wird man zukünftig auf sehr wenig Gegenliebe stoßen.
Daher gilt immer folgendes:
- Immer kritisch mit sich selbst und dem Steuervorgang sein
- Einfach mal eine oder zwei Nächte darüber schlafen, bevor man eine Antwort auf den Bescheid eines Finanzamtes schickt
- Immer fair und sachlich bleiben sowie in keiner Weise persönlich oder sogar ausfallend gegenüber einem Sachbearbeiter oder Finanzbeamten werden
Denn ein Finanzbeamter macht letztlich auch nur seine Arbeit, wobei es auch hierbei Unterschiede gibt. Der eine erledigt diese deutlich besser als ein anderer, wobei es dieses Phänomen nahezu in jedem Job gibt.
Ebenso sollte man immer auch bedenken, dass ein Finanzbeamter für unverständliche Steuergesetze, entsprechende Formulare sowie auch ungerechten Urteile nur sehr wenig kann, da diese nun mal so vorgegeben sind und sich der Beamte auch dran halten muss. Wer also mit einem Finanzbeamten entsprechend so umgeht, wie man es auch von diesem wiederum erwartet, fährt in der Regel immer richtig. So lassen sich Missverständnisse sehr häufig durch ein direktes oder auch persönliches Gespräch meistens ausräumen.
Was soll man tun, wenn das Finanzamt sich einfach nicht meldet?
Lässt sich ein Finanzamt mit der Bearbeitung von einer Steuererklärung ewig lang Zeit, kann man einen Untätigkeitseinspruch einlegen. Allerdings sollte man sich das sehr gut überlegen. Hat ein Finanzamt alle notwendigen Unterlagen sowie auch Informationen vorliegen, dauert es meistens fünf bis acht Wochen, bis man einen Steuerbescheid erhält.
Dauert es allerdings länger, kann man beim Finanzamt auch mal nachfragen, wann denn ungefähr mit einer Bearbeitung der Steuererklärung zu rechnen ist. Da jedoch das Finanzamt eine Steuererklärung immer in der Reihenfolge von den Eingängen bearbeitet, kann es gerade in den Monaten Mai bis Juni zu sehr großen Engpässen sowie auch Verzögerungen kommen. Eine ganz bestimme Frist, bei der das Finanzamt eine Steuerunterlagen in einer vorgegebenen Zeit bearbeiten muss, gibt es allerdings nicht.
Jedoch kann sich ein Finanzamt auch nicht beliebig lange Zeit lassen. Vergehen allerdings nach der Abgabe einer Steuererklärung über sechs Monate, ohne dass man eine Rückmeldung erhalten hat, könnte ein Untätigkeitseinspruch in Betracht kommen. Diesen legt man bei dem zuständigen Finanzamt vor.
Untätigkeitseinspruch – folgender Musterbrief kann dafür verwendet werden
Steuer-Identifikationsnummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Abgabedatum] habe ich Ihnen bereits meine Steuererklärung für das [Jahr] bei Ihrem Finanzamt eingereicht. Zunächst hatte ich dieses bereits sehr häufig angemahnt, diese Steuererklärung zügig zu bearbeiten. Nun sind seit der Abgabe einer Erklärung nunmehr [Anzahl] Monate vorbeigegangen, ohne dass eine entsprechende die Erklärung bearbeitet wurde. Ebenso wurde mir bis zum heutigen Tag auch kein auszureichender Grund mitgeteilt, warum eine Bearbeitung bisher unterblieben ist.
Von daher erhebe ich Einspruch wegen der Untätigkeit und fordere Sie hiermit letztmalig auf, mein Anliegen oder auch meine Einkommensteuererklärung aus dem Jahr umgehend zu bearbeiten sowie auch einen Bescheid schriftlich zu erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname, Name
Unterschrift