Besitzer eines Fahrzeuges in Österreich brauchen für dieses einen sogenannten Pickerl.
Dabei gibt es für diesen Pickerl einiges zu beachten. Die Frage besteht auch immer nach den Kosten, welche auf die Halter der Fahrzeuge zukommen, wenn sich diese den Pickerl für dieses kaufen möchten.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem die Tatsache, dass der Halter des Fahrzeuges einen originalen Zulassungsschein bsitzen und auch vorlegen muss. Es ist nicht möglich eine Kopie des Zulassungsscheins vorzulegen, um ein Pickerl zu erhalten.
Was ist mit Haltern ohne Zulassung?
Es kommt zwar nicht allzu oft vor, doch ab und an kommt es zu den Umständen, dass Halter von Fahrzeugen keine Zulassung für dieses Besitzen.
Da es auch in diesem Fall wichtig ist, dass sich die Halter ein Pickerl für das Fahrzeug kaufen, regeln besondere Bestimmungen einen solchen Fall. So brauchen die Halter von Fahrzeugen, welche für dieses keine gültige Zulassung haben, eine sogenannte EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
Bei dieser handelt es sich um eine spezielle und besondere Bescheinigung, welche über ein Wasserzeichen oder über farbigen Grafiken verfügt. Diese Wasserzeichen oder die farbigen Grafiken sichern diese somit gegen Fälschungen ab.

Wichtig: Kosten für die Pickerl Überprüfung vergleichen!
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Welche Fahrzeuge können mit der Übereinstimmungbescheinigung nachgewiesen werden?
Bei den Fahrzeugen, welche mit einer solchen besonderen und speziellen Art der Bescheinigung nachgewiesen werden können, handelt es sich um LKWs und auch um Traktoren, welche eine Höchstgeschwindigkeit besitzen, welche sich zwischen 40 und 50 km/h befindet.
Mit dem Typenschein können diese die Genehmigung des Typs nachweisen. Dasselbe gilt auch für die Fahrzeuge, welche in dem Ausland hergestellt wurden.
Wie hoch sind die Kosten für Pickerl in Österreich?
Wer sich ein Pickerl für sein Fahrzeug in Österreich kaufen muss, der muss mit Kosten rechnen, welche sich in dem Jahr 2020 auf zwischen 50 und 100 Euro belaufen.
In diesem Zusammenhang bietet es sich für die Betroffenen jedoch immer an die unterschiedlichen Angebote für das Pickerl zu vergleichen und sich somit für den Anbieter mit den geringsten Kosten zu enscheiden. Zwar sind die Kosten allgemein nicht sehr hoch, wenn es um das Pickerl geht, doch auch in diesem Fall können die Betroffenen Geld bei dem Kauf sparen.
Wie verhält sich die Genehmigung bei unterschiedlichen Fahrzeugen?
Bei einigen Fahrzeugen kann es vorkommen, dass diese über eine Genehmigung verfügen müssen. Denn ohne diese Genehmigung können sich die Halter dieser Fahrzeuge keine Pickerl kaufen. In diesen Fällen ist es wichtig, dass der Importeur der im Ausland hergestellter Fahrzeuge in seiner Rolle als Bevollmächtigter des Erzeugers, einen Typenschein für das Fahrzeug ausstellt. Dasselbe gilt auch für besondere und spezielle Einzelanfertigungen oder auch für individuelle Sonderanfertigungen.
Auch Fahrzeuge, welche einzeln importiert wurden fallen in dieses Gebiet. Das liegt an der Tatsache, dass für diese Fahrzeuge keine Typengenehmigung erwirkt werden kann. Aus diesem Grund müssen die betroffenen Fahrzeuge ihre Genehmigung durch eine Einzelgenehmigung nachweisen.
Welche Fahrzeuge sind davon betroffen?
Es sind nur wenige Fahrzeuge, welche von den oben genannten Umständen betroffen sind. Die Rede ist dabei in der Regel von LKWs oder Anhängern.
Dass in der Regel diese beiden Arten der Fahrzeuge betroffen sind liegt an der Tatsache, dass diese in der Regel nur in einer sehr geringen Stückzahl hergestellt werden oder, dass sich diese geringfügig voneinander unterscheiden.
Seit dem 1. Juli 2007 ist auch ein Auszug der betriebenen Genehmigungsdatenbank ausreichend, um die Genehmigung des jeweiligen Fahrzeugs nachzuweisen.
Veränderungen an einem Fahrzeug
Einige Halter ändern einige Dinge und Bestandteile des Fahrzeuges, um dieses zu verbessern oder auch das Aussehen zu ändern.
Sind diese Veränderungen bereits durchgeführt worden oder steht fest, dass diese Veränderungen durchgeführt werden, wurd von dem Halter ebenfalls verlangt, dass dieser ein entsprechendes Genehmigungspapier zu dem Zulassungsschein dazulegt. Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge, welche ein Gewicht ab 3.500 kg haben.
Historische Fahrzeuge
Zwar ist der Markt der Fahrzeuge voller innovativer Modelle, welche jedes Jahr immer besser werden, doch genauso beliebt wie die neuen Fahrzeuge sind es auch die historischen Fahrzeuge.
Auch bei diesen ist es fundamental, dass Genehmigungsdokumente vorhanden sein müssen. Zu diesen historischen Fahrzeugen gesellt sich aber auch noch der Umstand, dass der Halter Protokolle vorlegen muss, auf welchem die zurückgelegten Strecken und auch die Anlässe der Fahrt aufgelistet sind. Kurzum gesagt, muss dieser ein Fahrtenbuch oder ähnliche Aufzeichnunge vorlegen.
Wieviel kostet eine § 57a Überprüfung bzw. wieviel kostet ein Pickerl?
Die Überprüfung des Pickels ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund müssen die Halter der Fahrzeuge diese Überprüfung wahrnehmen und sich somit ein Pickerl kaufen.
Es kommt dabei immer auf die jeweilige Werkstatt oder auch auf den jeweiligen Autofahrer-Club an, bei welchem die Halter des Fahrzeus die Überprüfung durchführen lassen und sich das Pickerl kaufen.
Sollte das Fahrzeug diverse Mängel aufweise, müssen diese in der Regel repariert werden. Die Reparatur ist in der Regel eine Voraussetzung dafür, um das Pickerl zu erhalten. In diesem Fall kann es für die Betroffenen unter Umständen ganz schon teuer werden.
Kann eine professionelle Überprüfung das Pickerl ersetzen?
Nach einer bestimmten gefahrenen Kilometerzahl, welche das Fahrzeug gefahren ist, sollten die Halter dieses in einer Autowerkstatt prüfen lassen.
Diese regelmäßige Überprüfung ist kein Muss und somit nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Pickerl Überprüfung wiederrum ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von den Haltern eines Fahrzeuges gemacht werden.
Allerdings empfiehlt sich die regelmäßige Inspektion und Wartung des Fahrzeuges, da diese dafür sorgt, dass die Garantie des Herstellers auf das Fahrzeug nicht erlöscht.
Wieso sind die Vorsorgeuntersuchungen wichtig?
Die regelmäßigen Untersuchungen sind wichtig, um Defekte frühzeitig erkennen und die Instandhaltung des Fahrzeugs garantieren zu können. Um die Frage zu beantworten, sind die Pickerl-Überprüfung und die regelmäßigen Überprüfungen nicht identisch und lassen sich somit nicht kombinieren.
Wie gestalten sich die zeitlichen Intervalle für ein Pickerl?
Der Zeitpunkt für die sogenannte Pickerl-Überprüfung basiert auf dem Monat, in welchem die Erstzulassung stattfand. Es gibt aber auch Fahrzeuge, welche von der regelmäßigen Begutachtung ausgenommen sind. Dazu gehören neben Zugmaschinen und Anhängern auch Motorkarren und Fahrzeugen, welche eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h hben. Zu guter Letzt sind auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren, welche eine maximale Geschwindigkeit bis zu 30 km/h erreichen könne, von dieser regelmäßigen Begutachtung ausgenommen.
Die 3-2-1 Regelung
Die erste Pickerl-Überprüfung muss drei Jahre nach der Erstzulassung stattfinden. Zwei Jahre danach folgt die zweite Überprüfung. Ab dem fünften Jahr nach der ersten Zulassung erfolgt die Überprüfung dann jedes Jahr einmal.
Bei historischen Fahrzeugen muss diese Pickerl-Überprüfung alle zwei Jahre stattfinden. Kfz Anhänger müssen sich dieser jedes Jahr aufs neue unterziehen.
Die Fahrt ohne gültiges Pickerl
Wer sich ohne gültiges Pickerl für das Fahrzeug auf die Straßen begibt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 EUR betragen. Es haftet aber auch immer der Fahrer, welcher hinter dem Steuer sitzt, auch wenn es sich bei diesem nicht selbst um den Zulassungsbesitzer handelt. Natürlich haftet in diesem Fall aber auch der Halter ds Fahrzeuges.
Der Unfall
Verursacht ein Teil, welches bei der Pickerl Überprüfung ans Tageslicht gekommen wäre, einen Unfall, muss der Halter und/oder der Lenker des Fahrzeugs die Unfallkosten selbst tragen.
Denn in diesem Fall ist dieser seiner Beitragspflicht zu dem Versicherungsschutz nicht nachgekommen. Deshalb sieht sich die Versicherung in diesem Fall nicht in der Pflicht den Schaden zu übernehmen.