Dieser geschlossene Bund für das Leben hält nicht immer ein ganzes Leben lang. Dieser Fall kann vor allem dann zu Unstimmigkeiten führen, wenn während der Ehe eine gemeinsame Immobilie gekauft wurde. Dies hat in jedem Fall Auswirkungen aufeinen laufenden Kredit.
Auch im Falle einer Scheidung läuft die Finanzierung weiter. Der zuständigen Bank ist es egal, ob sich das Paar getrennt hat oder geschieden ist.
- Derjenige Ehepartner, welcher den Vertrag für den Kredit unterzeichnet hat, haftet auch künftig für die Zahlungen.
- Haben hierbei beide Partner unterschrieben, müssen auch diese weiter diesen Kredit abzahlen. Hierbei ist es nicht relevant, ob auch beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.
Die monatliche Rate wird hierbei nicht aufgeteilt, sodass beide Eheleute jeweils für den kompletten Betrag haften. Es reicht auch nicht, wenn ein Partner lediglich die Hälfte der Summe überweist und dann auf den anderen verweist.
Folgen bei der Immobilienfinanzierung bei einer Scheidung
Um nun genau zu wissen, was mit dieser Immobilienfinanzierung im Falle der Scheidung geschieht, muss sich je nach der Situation die Frage der Haftung genaustens angeschaut werden. Es geht einerseits die Haftung gegenüber der Bank sowie der Haftung der beiden Ehepartner untereinander.
Generell gilt, dass derjenige, der den Kreditvertrag unterschreibt, auch für die Rückzahlung verantwortlich ist. Bestehen daher bereits vor der Eheschließung Finanzierungen oder Kredite, führt eine Eheschließung nicht automatisch dazu, dass der andere Partner gegenüber der Bank für diesen Kredit haftet. Die Finanzierung der Immobilie stellt im Bereich des Kreditwesens eine Ausnahme dar. Im Falle einer Ehescheidung wird diese zwar ähnlich wie ein normaler Konsumentenkredit behandelt, jedoch gibt es je nach Sachlage wichtige Dinge zu beachten.
- Für den Fall, dass nur ein Ehepartner im Grundbuch steht und den Kredit allein aufgenommen hat, ist dieser auch alleiniger Eigentümer und der Kreditnehmer der Immobilie.
- Entsprechend ist er ausschließlich allein für die Rückzahlung des Immobiliendarlehens verantwortlich.
- Daher kann der andere Ehepartner zu keiner hierfür haftbar gemacht werden, hat hingegen auch keinerlei Besitzansprüche.
Bei einer Immobilie können auch beide Partner Eigentümer werden, aber nur einer von ihnen nimmt das Darlehen auf. Somit sind beide Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen worden. Diese Situation ist beispielsweise oft in Ehen vorhanden, in denen nur ein Partner arbeitet und verdient anzutreffen und der andere Ehepartner die Haushaltsführung und auch die Kindererziehung übernommen hat.
Im Falle der Scheidung bleibt daher auch die Verbindlichkeit des Kreditnehmers gegenüber der Bank auf die Tilgung des Darlehens bestehen. Der andere Partner, welcher zwar der Miteigentümer ist, aber nicht der Kreditnehmer, kann für eine Rückzahlung des Kredites entsprechend nicht verantwortlich gemacht werden.
Wenn jedoch der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen kann und die Immobilie zwangsversteigert wird, dann verliert auch der andere Partner das Miteigentum.
Nehmen beide Eheleuten den Immobilienkredit auf und sind auch im Grundbuch gemeinsam eingetragen, dann sind sie auch im Falle der Scheidung für die Rückzahlung verantwortlich. Hierbei handelt sich um eine sogenannte gesamtschuldnerische Haftung.
Wenn nun einer der Partner dies nicht mehr zahlen kann, dann haftet der andere für den kompletten Darlehensbetrag. Ist aber nun keiner von beiden in der Lage, die zu zahlenden Raten des Kredites zu bedienen, dann kann die Bank das Haus zwangsversteigern. Der Erlös aus der Versteigerung wird zu der Begleichung der restlichen Schuld verwendet.
Was Eheleute nach der Scheidung mit der Immobilienfinanzierung tun können
Durch die Scheidung ändert sich generell nichts an der Haftung gegenüber der Bank. Da in den allermeisten Fällen die Immobilie nach der Scheidung nicht mehr zusammen genutzt wird, bieten sich verschiedene Varianten an. So kann der alleinige Eigentümer und Kreditnehmer frei über das Darlehen entscheiden.
Der Schuldhaftentlassung stimmen die Kreditinstitute meistens nicht zu, da ein Kreditnehmer und auch die damit verbundenen Sicherheiten automatisch wegfallen. Sind beide Eheleute als Kreditnehmer eingetragen, kann eine Umschuldung – also die Ablösung des bestehenden Kredits – beantragt werden. Dabei fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an.