Gesetze regeln nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens, der Arbeitswelt und auch des Geldes. So gibt es spezielle Gesetze für unterschiedliche Gesetze für Verdiener, welche alle persönlichen Umstände und Ansprüche regeln und bestimmen.
So gibt es in einigen Familien den sogenannten Alleinverdiener, welcher in diesem Zusammenhang einen Anspruch auf ein eigenes Gesetz hat. Denn es ist nicht immer einfach der Alleinverdiener zu sein, welcher die Familie ernährt.
Erhöhung | Anzahl der Kinder | Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag |
1 Kind | 494 € | |
2. Kind: 175 € | 2 Kinder | 669 € |
3. Kind: 220 €* | 3 Kinder | 889 € |
*Der Betrag von 220 Euro gilt auch für jedes weitere Kind.
Denn diese Aufgabe geht nicht nur mit sehr vielen Pflichten und einer großen Verantwortung einher, sondern die Alleinverdiener haben auch einige Rechte, welche diese geltend machen können. Diese Rechte und die damit zusammenhängenden Gesetze werden als Alleinverdienerabsetzbetrag bezeichtet.
Kurz wird dieser auch gerne als AVAB bezeichnet. Worum es sich bei diesem genau handelt und wie sich dieser aufbaut, klärt der folgende Artikel genau und detailliert.
Um die Bestimmungen und die Rechte der Alleinverdienerabsetzung verstehen und nachvollziehen zu können, muss zunächst einmal der Begriff der sogenannten Alleinverdieners definiert werden. Nur so kann genau definiert werden, wer in Österreich einen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen kann.
Was genau ist ein Alleinverdienender?
Zwar sagt der Name des Alleinverdieners an und für sich schon, worum es sich bei diesem handelt und viele wissen auch ungefähr, wie sich dieser definiert, doch wenn man nach dem Gesetz geht, entspricht der Alleinverdiener einer ganz genauen Definition.
Laut dem österreichischen Gesetz handelt es sich bei dem Alleinverdiener oder bei der Alleinverdienerin um jeweils den Partner, welcher das Einkommen mit nach Hause bringt. Dabei handelt es sich bei diesem Einkommen um das einzige Einkommen, welches in den Haushalt fließt.
Durch diese Tatsache hat der Alleinverdiener oder die Alleinverdienerin einen Anspruch auf die Familienbeihilfe, wenn die betroffene Person ein oder mehrere Kinder hat. Der Zeitraum für diese Beihilfe beträgt dabei mindestens sieben Monate.
Wie hoch ist der Alleinverdienerabsetzbetrag?
Eine sehr interessante und fundamentale Frage ist die nach der Höhe des Alleinverdienerabsetzbetrages.
In dem Jahr 2020 beläuft sich die Höhe dieses Absetzbetrages für Alleinverdiener auf jährlich 494,00 Euro. Das ergibt einen monatlichen Betrag von 41,27 Euro.
Wer darf den Alleinverdienerabsetzbetrag nutzen und in Anspruch nehmen?
Eine sehr wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Alleinverdienerabsetzbetrages ist die Tatsache, dass es sich bei den Betroffenen um Alleinverdiener handeln muss. Es ist dabei nicht zwangläufig notwendig, dass es sich bei den Menschen um verheiratete Ehepaare handelt. Auch für Menschen, welche in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft leben, findet dieser Absetzbetrag für Alleinverdiener seine Awendung.
Es gibt aber eine weitere Voraussetzung, welche die Alleinverdiener erfüllen müssen, um von diesem Absetzbetrag für Alleinverdiener in Anspruch nehmen zu können. Diese Voraussetzung besteht darin, dass der jeweilige Ehepartner, welcher der Alleinverdiener in der Familie ist, nach dem österreichischen Steuergesetzen, als unbeschränkt steuerpflichtig gelten muss. Zudem müssen die Partner dauerhaft zusammen leben und dürfen nicht in unterschiedlichen Haushalten leben.
Zwar besagt die Defintion des Alleinverdieners, dass dieser alleine das Einkommen für den Unterhalt der Familie verdient und mit diesem die Familie unterhält. Doch das Gesetz in Österreich sieht einen Ehepartner auch dass als Alleinverdiener an, wenn der andere Partner nicht mehr als ein gesamtes Einkommen von maximal 6.000 € jährlich verdient.
So können die Partner der Alleinverdiener zum Beispiel einem Minijob nachgehen, ohne dass der Anspruch für den Alleinverdiener der Familie dadurch erlischt.
Wie hoch ist die Steuerentlastung für Alleinverdiener?
Familien, in welchen nur eine Person berufstätig ist, ist die Belastung in der Regel sehr viel höher, da es an einem ganzen weiteren Einkommen fehlt.
Aus diesem Grund sorgt der Alleinverdienerabsetzbetrag dafür die Belastung dieser Familien etwas zu mindern. Dieser ermöglicht es des Betroffenen auch Geld bei der Steuer zu sparen.
Wie gestaltet sich der Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag?
Eine sehr wichtige Voraussetzung für den Anspruch auf den Alleinverdienerabsetbetrag ist, dass die Familien mindestens ein Kind haben müssen. Familien, welche kein Kind haben haben somit keinen Anspruch auf diesen Absetzbetrag und können diesen somit auch nicht geltend machen.Zudem müssen die Eltern des Kindes verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft oder auch Lebensgemeinschaft leben.
Eine weitere Voraussetzung, welche von den Betroffenen erfüllt werden muss ist die Tatsache, dass es sich bei der Beziehung um eine ständige und feste Beziehung und nicht um eine sogenannte „on-off-Beziehung“ handelt.
Kurzum gesagt, muss es sich bei der Beziehung der Eltern um eine klassische Ehe handeln, damit der Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht werden kann. In diesem Fall geht meist einer der beiden Partner arbeiten, während der andere Partner Zuhause bei den Kindern bleibt und diese dort betreut.
Wie verhält sich der Alleinverdienerabsetzbetrag bei unselbstständiger Arbeit?
Die meisten Menschen, welche diesem Absetzbetrag für die Alleinverdiener geltend machen möchten, sind Arbeitnehmer und arbeiten nicht selbstständig. Somit definiert sich diese Arbeit laut Gesetz als unselbstständige Arbeit.
Für diese Arbeiten gilt, dass die brutto Einkünfte der Arbeitnehmer eine Minderung erfahren. Die Minderung bezieht sich in diesem Fall auf die Werbungskosten und auch auf die Sozialversicherungsbeiträge, auf die Pauschale, welche für das Pendeln anfällt und auf weitere Beiträge für freiwillige Mitgliedschaften.
Welche Einkünfte werden in dem Rahmen des Alleinverdienerabsetzbetrags nicht beachtet?
Es gibt einige Quellen der Einnahme, welche in dem Bezug auf den Absetzbetrag für Alleinverdiener nicht berücksichtigt werden.
Dabei handelt es sich zum einen um steuerfreie Einkünfte, sowie auch Unterhaltszahlungen, die Leistungen aus einer Familienbeihilfe und zu guter Letzt das Arbeitslosengeld. Eine Ausnahme stellt das Wohngeld dar. Denn bei diesem handelt es sich um Geld, welches den Einnahmen des Alleinverdieners angerechnet wird.
Wie macht man den Anspruch auf dem Alleinverdienerabsetzbetrag geltend?
Der Betrag, welcher von dem Einkommen abgesetzt werden kann, steht immer dem Partner in der Beziehung zu, welcher das höhere Einkommen hat. Es gibt aber auch Fälle, in welchen beide Ehepartner gleich viel Geld verdienen. In diesem Fällen darf der Partner den Anspruch geltend machen, welcher für die Führung des Haushaltes verantwortlich ist.
Wie hoch gestaltet sich der Alleinverdienerabsetzbetrag?
Die Höhe des Absetzbetrages richtet sich immer nach der Anzahl der Kinder, welche in dem Haushalt des Ehepaares oder eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft leben. Je mehr Kinder in dem Haushalt leben umso höhr fällt dementsprechend auch der Alleinverdienerabsetzbetrag aus.
Bei einem Kind beläuft sich die Höhe des absetzbaren Betrags auf 494 Euro im Jahr. Bei zwei Kindern erhöht sich das Ersparnis auf 175 Euro im Jahr. Jedes weitere Kind bringt ein weiteres Ersparnis von je 220 Euro ein.
Wie wird der Anspruch bei selbstständiger Arbeit geltend gemacht?
Handelt es sich bei dem Alleinverdiener um einen Selbstständigen, können diese den Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Für Alleinerziehende – Der Alleinerzieherabsetzbetrag
Es gibt einen großen und bedeutenden Unterschied zwischen dem Alleinverdienerabsetzbetrag und dem Alleinerzieherabsetzbetrag. Da vielen Menschen der Unterschied nicht klar ist, wird dieser hier noch einmal erläutert.
Zwar sind die Regelungen für den Alleinerzieherabsetzbetrag den Regelungen des Alleinverdienerabsetzbetrags ähnlich, doch in dem ersten Fall handelt es sich, wie es der Name bereits andeutet, um Alleinerziehende.
Diese werden mit diesem Gesetz finanziell entlastet. In diesem Fall fällt natürlich der Ehepartner als Voraussetzung weg, wobei aber die Voraussetzung des Kindes durch den Alleinerziehenden oder die Alleinerziehende erfüllt werden muss. Für diese Zwecke muss das Kind aber seit mindestens sechs Monaten bei einem Elternteil leben. Auch eine Familienbeihilfe muss für den gesamten Zeitraum hinweg bezogen worden sein.