Der Familienbonus Plus in Österreich ist ein ab 2019 gültiger Absetzbetrag, der in der Höhe von 1500 Euro pro Kind und Jahr gewährt wird und somit die Steuerlast für Familien reduziert.
Die Reduktion der Steuerlast liegt bei maximal 1500 Euro jährlich. Diese Regelung gilt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Wir informieren zu häufigen Fragen und wo man die Familienbonus Berechnung sowie den Antrag durchführen kann.
Familienbonus Plus in Österreich 2019/2020 – Kinderbonus Rechner 2019/2020
Der Rechner befindet sich unter https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus und kann bequem zur Berechnung der Steuerentlastung durch den Familienbonus genutzt werden. Auch wer nach einem „Familienrechner“ sucht kann damit die Höhe genau berechnen.
Reduzierter Familienbonus Plus
Nach dem Erreichen der Volljährigkeit in Österreich ist es weiterhin möglich, den Familienbonus Plus zu nutzen, dieser reduziert sich jedoch auf die Höhe von 500 Euro jährlich. Voraussetzung dafür ist weiters, dass für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
Wer wird von der neuen Maßnahme im Zuge der Steuerreform 2019 in Österreich profitieren?
Diese steuerliche Entlastung wird für 950.000 Familien und für 1,6 Millionen Kinder relevant sein. Der Gesamtumfang der Maßnahme beträgt 1,5 Mrd. Euro im Jahr.
Gibt es eine Höchstgrenze beim Familienbonus/eine Deckelung?
Die Begrenzung bei der Höhe liegt neben der eigenen Einkommenssteuer auch bei der absoluten Grenze von jährlich 1.500 Euro pro Kind (bis zum 18ten Geburtstag, siehe oben).
Beispiel: Sollte aktuell 3.000 Euro Lohnsteuer bezahlt werden, so kann mit 2 Kindern die Höhe der Einkommenssteuer auf 0 Euro sinken. Dies bedeutet also zukünftig eine vollständige Befreiuung von der Steuerlast.
Änderungen beim Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten
Da eine Zielsetzung die Vereinfachung beim Thema Steuern ist entfällt der Kinderfreibetrag sowie die Möglichkeit, Kosten für die Kinderbetreuung bis zum 10. Lebensjahr steuerlich geltend zu machen. Diesen „Wegfall“ gleicht der Familienbonus jedoch aus, laut aktuellen Angaben mit der 5-fachen Wirkung für die wegfallenden Möglichkeiten.
Wieviel muss ich verdienen (Brutto-Lohn), um den Kinderbonus nutzen zu können?
Sobald Steuern bezahlt werden kann der Bonus genutzt werden und ist wirksam. Die volle Nutzbarkeit/Ausschöpfung ist mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von ungefähr 1700 Euro möglich (bei einem Kind).
Wo muss ich den Antrag stellen?
Die Beantragung bzw. der Anspruch kann entweder über die Lohnverrechnung (d.h. durch den Arbeitgeber) oder nachträglich mit einer Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) erfolgen. Der Vorteil bei einer Nutzung durch die Lohnverrechnung ist die monatliche Steuerentlastung. Für dieses Vorgehen ist das Formular E 30 auszufüllen und beim Arbeitgeber abzugeben.
Bei einem Anspruch über den Lohnsteuerausgleich erfolgt die Auszahlung im Jahr 2020, die Abwicklung erfolgt mit der Beilage L1k.
Aufteilung unter Ehepaaren/Partnern
Eine Aufteilung unter Partnern ist möglich. Hierbei kann man entweder eine 100 % /0 % Aufteilung (für das jeweilige Kind) oder eine 50/50 Aufteilung vornehmen.
Familienbonus Plus – Indexierung bei Kindern im Ausland
- > Die Höhe von 1500 Euro Steuerentlastung (pro Kind) ist für Österreich gültig.
- > EU/EWR Raum: Indexierung an das Preisniveau/Lebenserhaltungskosten am Wohnort
- > KEIN Familienbonus für Kinder in Drittstaaten (außerhalb EU/EWR Raum)
Info: Diese Regelungen sind auch für den Alleinerzieherabsetzbetrag, den Alleinverdienerabsetzbetrag sowie den Unterhaltsabsetzbetrag in Österreich gültig.
Steuerlast bei geringfügigem Einkommen
Die Steuerlast wird durch den Familienbonus Plus reduziert. Wen die Steuerzahlung niedriger ist als die Entlastung durch den Kinderbonus entfällt die Steuerlast zur Gäne.
Info: Für Alleinerzieher und Alleinverdiener gibt es einen Kindermehrbetrag, der 250 Euro Mindestentlastung pro Kind und Jahr beträgt. Hierbei gilt jedoch dass diese Entlastung entfällt, wen 11 Monate Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung bezogen wurde. Dies gilt auch für Leistungen aus der Grundversorgung.
Aufteilung bei Eltern die getrennt leben
Auch in diesem Fall ist eine Aufteilung möglich – Die Aufteilung erfolgt zwischen der Person, die Familienbeihilfe bezieht sowie der Person, die Alimente/Unterhalt für das Kind bezahlt. Wichtig: Wen kein unterhalt bezahlt wird, kann kein Familienbonus Plus für die unterhaltsverpflichtete Person beansprucht werden. Bei einer neuen (Ehe) Partnerschaft kann der neue Partner auch die Aufteilungsmöglichkeit nutzen, um die Steuerentlastung zur Gäne nutzen zu können.
Kinderbetreuungskosten – Wie erfolgt die Regelung?
Hier gilt eine Übergangsfrist mit einer Aufteilungsvariante (ergänzend), welche dann genutzt wird, wen ein Elternteil den Grossteil für die Kosten der Kinderbetreuung aufkommt. Dies ist bis zum 10. Lebensjahr des Kindes relevant. Info: Die Höhe der Kosten für die Kinderbetreuung müssen bei mindestens 1.000 Euro järhlich liegen.
In diesem Fall wird die Höhe des Familienbonus Plus mit 90:10 aufgeteilt. Wichtig: Diese Regelung kann steuerlich nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nachträglich genutzt werden.
Info: Für Empfänger der Mindestsicherung, Eltern in Karenz (Karenzgeldempfänger) sowie Arbeitslose bzw. generell Personen ohne steuerpflichtes Einkommen gibt es keinen Familienbonus Plus (da dieser eine Steuer-Entlastung darstellt).
Gibt es Änderungen für Menschen mit Behinderung?
Diese werden NICHT schlechter gestellt, da es eine Koppelung beim Anspruch auf Familienbonus mit dem Anspruch auf Familienbehilfe gibt. Neben der Familienbeihilfe steht also in Zukunft auch der Familienbonus Plus in Österreich zu. Weiters gibt es auch keine Änderung bzgl. dem Anspruch auf (erhöhte) Familienebeihilfe/Kinderbeihilfe/Kindergeld 2019 in Österreich.
Steuerentlastung 2019 in Österreich
Die Maßnahme „Familienbonus Plus 2019“ in Österreich ist eine der wesentlichen Maßnahmen im Rahmen der Steuerreform 2019. Weiters in Diskussion sind eine Senkung der Körperschaftssteuer, eine Steuererleichterung für landwirtschaftliche Versicherungen, Änderungen bei der Grunderwerbssteuer sowie eine Änderung bei verbindlichen Rechtsauskünften für Unternehmer.
Neuer Familienbonus
Bei der geplanten Steuerentlastung für Familien handelt es sich um eine neue Maßnahme. Wer sich zum Thema „Neuer Familienbonus“ noch umfangreicher informieren möchte findet bei uns eine große Menge an Quellen und weiterführenden Webseiten.
Begutachtung: Die Frist für die Begutachtung für die geplante Maßnahme „Familienbonus in Österreich“ wurde erfolgreich abgeschlossen, das Gesetz ist beschlossen und ab 2019 ist ein Antrag möglich und die Steuerentlastung für Familien kann genutzt werden.
Wo finde ich das BMF Formular e30?
Das Formular für den Antrag beim Arbeitgeber kann hier heruntergeladen und ausgefüllt werden.
Tipp: Wer eine Familienbonus Übersicht bekommen möchte kann sich neben unseren verlinkten Ratgeber und Infoseiten auch direkt beim BMF zu den Details und häufigen Fragen und Antworten umfangreich informieren.
Wann wird der Familienbonus ausbezahlt?
Da es sich hierbei um eine Steuerentlastung handelt, erfolgt keine Auszahlung, sondern es ist weniger Steuer zu bezahlen. Dieser Abzug erfolgt entweder monatlich, oder in Form von einer Arbeitnehmerveranlagung/Lohnsteuerausgleich, bei dem man Geld vom Finanzamt zurück bekommt. Bei einem nachträglichen Einreichen/Antrag auf Familienbonus Plus im Jahr 2019 erfolgt die Auszahlung im Jahr 2020.
Wie erfolgt die Familienbonus Berechnung?
Eine einfache Berechnung bzw. die Aufgabe „Familienbonus Plus 2019 Rechner/berechnen“ kann mittels dem kostenlosen Rechner auf https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus bequem online durchgeführt werden.
Quellen und weitere Informationen:
- https://www.vol.at/
familienbonus-ab-2019- eingefuehrt-so-viel-erhalten- sie-netto/5823420 - http://www.vknn.at/familienbonus-plus/
- http://www.finanzer.at/familienbonus-plus/
- http://www.finanz-blog.at/10/14/familienbonus-plus/4492.html
- http://www.mytoday.at/familienbonus-plus/
- http://www.fgg.at/familienbonus-plus/
- https://www.geldjournal.at/
familienbonus-plus-2018- rechner-und-alle- informationen-fuer-familien- und-alleinerzieher/ - http://www.geldmarie.at/
steuern/familienbonus.html - https://www.vienna.at/
wichtige-fragen-und-antworten- zum-familienbonus/5849054 - https://fidas.at/erste-
details-zum-familienbonus– plus/ - https://www.eltern-forum.at/ratgeber-news/familienbonus
- https://www.kinder-ratgeber.at/familienbonus-plus-rechner-informationen/
- https://www.spz.at/familienbonus/
- https://www.buerofuerfrauenfragen.at/familienbonus-in-oesterreich-steuerentlastung-fuer-familien/
- https://www.vorlagenportal.at/
was-bringt-der-familienbonus– plus-ab-2019/ - https://www.bmf.gv.at/top-
themen/familienbonusplus.html - familienbonusplus.at – Infos, Familienbonus Rechner
- Familienbonus und Rechenbeispiele – Wann kann ich den Bonus voll ausnutzen?