Zu Beginn des Jahres 2019 gab es in Österreich mehrere Änderungen zum Thema „Mindestsicherung“. Der neue Gesetzesentwurf wurde schon vorgelegt und die Parteien ÖVP und FPÖ haben sich darauf geeinigt, diesen entsprechend dem Entwurf umzusetzen.
- Info: Ab dem 1.01.2010 wird aus der Mindestsicherung in Österreich die Sozialhilfe.
Die Änderungen sehen voraus, dass Kürzungen bei der Mindestsicherungen überwiegend bei Zuwanderern aufkommen. Zudem ist es auch wahrscheinlich, dass der Bonus für Alleinerziehende und Menschen mit einer Behinderung gekürzt werden soll.
Eine maßgebliche Änderung ist die Auslegung einer einheitlichen Summe in Höhe von 863 Euro, die als Sozialhilfe ausgezahlt werden soll.
Des Weiteren bleibt der Zugriff auf Vermögen erhalten, wenn man die Sozialhilfe bekommt. Kürzungen bei der sozialen Hilfe bzw. Mindestsicherung gibt es für Zuwanderer beispielweise dann, wenn schlechte Deutschkenntnisse vorliegen sollten.
Kürzungen bei mangelnden Sprachkenntnissen
Wer der deutschen Sprache nicht genügend mächtig ist, hat eine Kürzung von 300 Euro zu erwarten. Das würde konkret bedeuten, dass statt 863 Euro nur mehr 563 Euro für die Mindestsicherung überwiesen werden.
Damit man die vollen sozialen Leistungen erhalten kann, ist es notwendig, dass man entweder Deutschkenntnisse des B1-Niveaus beherrscht, oder Englisch des Niveaus C1. Wenn man einen dieser Nachweise, in Form eines entsprechenden Sprachzertifikates nachweisen kann, kann man auch die volle Sozialhilfe beziehen.
Wie hoch sind die Summen, man erreichen kann?
Eine alleinlebende Person darf die Mindestsicherung in Höhe von höchstens 863 Euro beziehen. Wer zu zweit in einen Haushalt lebt, darf zweimal 70 % des Satzes erhalten und damit einen Wert von höchstens 1.208 Euro.
Für die Kinder gibt es ebenfalls weniger Geld. Diese Gelder hierfür sind aber gestaffelt. Das bedeutet konkret, dass man für das erste Kind 25 % des Nettoausgleichzulagenrichtsatzes erhält. Für das zweite Kind erhält man nur 15 % und ab dem dritten Kind erhält man nur fünf Prozent. Eine gesamte Deckelung wird daher nicht umgesetzt.
Der geplante Bonus für Alleinerziehende zur Mindestsicherung
Ab 2019 ist für Alleinerziehende ein Bonus geplant. Der beläuft sich auf zwölf Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Dies gilt aber ausschließlich bei einem Kind. Bei zwei Kinder erhöht sich der Wert auf 21 % und bei jedem weiteren Kind bzw. ab dem dritten Kind kommt man auf einen höheren Satz. Bei behinderte Personen wird ein Zuschlag von rund 18 Prozent ausgezahlt.
Ab wann gilt die neue Mindestsicherung Österreich?
Die neue Mindestsicherung gilt seit dem ersten April 2019. Beschlossen wurde sie durch die Regierung ÖVP und FPÖ. Das entsprechende Gesetz wurde zunächst begutachtet und wurde durch das Parlament beschlossen.
Nachdem das Gesetz am 1. April 2019 eingeführt wurde, haben die einzelnen Bundesländer bis zum Ende des Jahres Zeit, die Landesgesetze entsprechend zu ändern bzw. einzuführen. Es gibt zahlreiche Details, die durch die Länder selbst festgelegt werden können. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise Sanktionen selbst festgelegt werden können, wenn sich Individuen nicht an die Gesetze bzw. Regelungen halten wollen.
Aktuelle Zahlen aus der Steiermark
Durch eine Anfrage durch die FPÖ an die Soziallandesrätin Doris Kampus gibt es nun Informationen über die genauen Zahlen für Kosten der Mindestsicherung in der Steiermark im Jahr 2017. Dabei haben aus der EU und dem Europäischer Wirtschaftsraum 1.990 Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Mindestsicherung gestellt und auch bewilligt bekommen.
Eine weitaus größere Zahl kam dabei aus Drittstaaten. Dementsprechend haben 9.394 Menschen Mindestsicherung bezogen. In dieser Zahl werden 2.037 minderjährige Asylberechtigte berücksichtigt.
Die Mehrheit der Bezieher stammt aus Österreich
Der Großteil der Bezieher kamen aus Österreich. So sind aus 16.400 Personen beispielsweise 705 Pensionaten, die ihre Ausgaben mit nur 844,46 Euro decken müssen. Dieser Betrag wurde in diesem Jahr auf eine Höhe von höchstens 863,04 Euro angehoben.
Aufzahler als größte Gruppe
Aufzahler sind jene Personen, die nicht auf das vollständige Sozialgeld angewiesen sind. Das betraf im Jahr 2017 rund 9.977 Österreicher pro Monat, die Tendenz ist dabei sinkend.
Integrationshilfe für anerkannte Flüchtlinge
Im Landhaus der Steiermark möchte man im Idealfall eine bundesweite einheitliche Integrationshilfe für Flüchtlinge umgesetzt wissen. Das würde konkret bedeutet, dass weniger Geld gezahlt wird, allerdings werden die Sachleistungen zum Beispiel in Übernahme der Miete geboten.
Die gesamten Kosten im Jahr 2017 für die Mindestsicherung (inklusive Krankenversicherung) lagen bei rund 41,4 Millionen Euro.
Die Höhe der Mindestsicherung in Österreich
Seit dem Jahr 2017 gibt es in Österreich keine einheitliche Regelung zur Höhe der Mindestsicherung mehr. Daher muss man sich abhängig vom Bundesland einzeln informieren. In der nachfolgenden Übersicht werden die maximalen Bezüge aufgelistet. Über die jeweiligen Voraussetzungen und Ansprüche kann man sich zum Beispiel bei der Arbeiterkammer informieren.
- Wien: 863,04 Euro (Lebensbedarfsanteil und Wohnbedarfsanteil)
- Burgenland: 838 Euro
- Kärnten: 844,46 Euro (Lebensbedarfsanteil und Wohnbedarfsanteil)
- Niederösterreich: 844,46 Euro
- Oberösterreich: 921,30 Euro
- Steiermark: 863,04 Euro
- Vorarlberg: 633,91 Euro
- Tirol: 647,28 Euro
- Salzburg: 863,04 Euro
Ab wann kann man Mindestsicherung beantragen?
Beantragen kann man die Mindestsicherung beim zuständigen Amt bzw. Sozialministerium der jeweiligen Stadt. Hierzu kann man sich bei der zuständigen Arbeiterkammer beraten bzw. unterstützen lassen.
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung kann erst beantragt werden, sobald eine Unterstützung für eine Notlage notwendig wird, aus der man ohne Hilfe nicht mehr herauskommt bzw. man seinen Lebensunterhalt mit Einkommen nicht decken kann. In den meisten Fällen ist für den Antrag ein Gespräch notwendig, damit man den Bedarf bewerten kann. Nur so kann man die Genehmigung auf Anspruch der Mindestsicherung erteilen.
Wann wird die Mindestsicherung ausgezahlt
Die Auszahlung findet jeden Monat statt und das 12 Mal im Jahr. Dabei sollte man sich über die verschiedenen Höhen sowie Regelungen in den einzelnen Bundesländern informieren. Wer sich informieren möchte, wann die Mindestsicherung auf dem Konto ist, muss sich im Rahmen eines Antrags auf bedarfsorientierte Mindestsicherung informieren.
Wie viel darf man bei der Mindestsicherung besitzen?
Es ist wichtig, dass das vorhandene Vermögen eingeschränkt ist und vor dem Anspruch auf Mindestsicherung müssen vorhandene Ersparnisse/Auto/Wohnung aufgebraucht werden. Allerdings darf man ein Vermögen von höchstens 4.315,20 Euro pro Bedarfsgemeinschaft besitzen.
Abhängig vom Wert des Wagens muss dieses vor den Anspruch auf Mindestsicherung verkauft werden. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn eine Behinderung vorliegt, die das Auto notwendig macht oder der Arbeitsweg zwingend mit dem Auto bestritten werden muss.
Muss man eine Eigentumswohnung verkaufen
Die Eigennutzung ist auch bei der Mindestsicherung möglich, daher besteht kein Zwang zur Verwertung. Trotzdem hat das Amt nach sechs Monaten Zahlungleistung eine Sicherstellung im Grundbuch durchzuführen.
Wie lange kann die Bearbeitung dauern?
Die Dauer der Bearbeitung ist im Grunde genommen von der jeweiligen Stelle und vom jeweiligen Bundesland abhängig. Zum Beispiel dauert die Bearbeitung in Wien rund fünf Tage, zumindest wenn laut Definition ein Notfall vorliegt. Bei einer normalen Bearbeitung dauert es bis zu 20 Werktagen. Daher sollte man Geduld mitbringen, auch wenn das besonders bei finanziellen Notlagen sehr schwierig erscheint.
Die Auszahlungstermine für die Mindestsicherung 2019
Die Auszahlung für Berechtigte erfolgt in regelmäßigen Abständen. Als Orientierung kann dabei die letzte Auszahlung herangezogen werden. Bei einem Zahlungsverzugs sollte man sich dringend bei den zuständigen Behörden beraten und informieren lassen. Als Alternative kann man auch bei der Arbeiterkammer nach aktuellen Informationen nachfragen.
Die Vorteile der Mindestsicherung
- Armutsbekämpfung
- Vereinheitlichung der Sozialhilfe
- Verschlechterungsklausel
- Krankenversicherung und E-Card
- Keine Rückforderung der Leistungen
Die Nachteile der Mindestsicherung
- Soziale Hängematte
- Betrag ist zu niedrig für tatsächliche Deckung der Bedürfnisse
- Kostenunterschiede in den einzelnen Gebieten nicht bedacht
- Keine Alleinige Anlaufstelle für Bürger
- Anzahl der Auszahlungen gesunken