Wenn eine Familie gegründet wird, dan ist der finanzielle Aufwand tierisch groß. Später kommen weitere Kinder dazu und der Kostenfaktor wird umso größer. Österreich hat jedoch die Gesetzgrundlage für Kinderbeihilfe eingeführt, um Österreichs Familien Unterstützung zu bieten.
Info: Beim Kindergeld/Familienbeihilfe/Kinderbeihilfe 2020 in Österreich kommt es zu einer Indexierung. Diese gilt ab dem 1.1. 2019. Damit wird das Kindergeld 2019/2020 bei im Ausland lebenden Kindern an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst. Dies kann sowohl zu einer Erhöhung als auch zu einer Reduzierung führen .
Was bedeutet Kinderbeihilfe?
In Österreich bekommen Eltern mit einem oder mehreren Kindern eine Unterstützung vom Staat – umgangssprachlich genannt, die Kinderbeihilfe. Diese wird in Form von Geldsummen unterschiedlicher Höhe an Eltern ausbezahlt.
Was ist das Ziel der Kinderbeihilfe in Österreich?
Der Staat möchte seine Familien mit der Familienbeihilfe finanziell unterstützen, deren Lebenserhaltung sichern und zur gefühlten Sicherheit beitragen. Auch die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird in Österreich groß geschrieben.
Wie hoch ist die monatliche Kinderbeihilfe?
Die Höhe der Kinderbeihilfe wird individuell je nach Anzahl und Alter der Kinder berechnet, wobei die Familienbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr der Kinder ausgezahlt werden muss. Bei sieben Kindern und Kindern ab 19 steht Eltern ebenfalls ein Mehrkindzuschlag zu.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen: Für manche Familien wird die Familienbeihilfe sogar bis zum 25. Geburtstag der Kinder ausbezahlt, zum Beispiel, beim Überschneiden des Zivildienstes. Eine weitere Ausnahme sind behinderte Kinder – in diesen Fällen erhalten Eltern höhere Summen der Kinderbeihilfe und haben auf diese länger Anspruch.
Zudem gibt es seit dem 1. Januar 2018 zum Thema Familienbeihilfe begeisternde Neuheiten, und zwar wurde die Kinderbeihilfe in Österreich um 1,9 % erhöht.
Hier haben Sie die aktuelle monatliche Beitragshöhe der Kinderbeihilfe nach dem Alter:
Alter des Kindes | Monatliche Beitragshöhe |
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Bis 3 Jahren | 114 Euro |
Zwischen 3 und 10 Jahren | 121,90 Euro |
Ab 10 Jahren | 141,50 Euro |
Ab 19 Jahren | 165,10 Euro |
Kinder mit erheblicher Behinderung | 155,90 Euro |
Hier auch der monatliche Zuschlag ab einer bestimmten Zahl an Geschwisterkindern:
Anzahl der Geschwister | Monatlicher Zuschlag |
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2 | 7,10 Euro pro Kind |
3 | 17,40 Euro pro Kind |
4 | 32,00 Euro pro Kind |
5 | 35,70 Euro pro Kind |
6 | 34,30 Euro pro Kind |
7 | 52,00 Euro pro Kind |
Zusätzlich erhalten Kinder in Österreich jedes Jahr im September einen Betrag in Höhe von 100 Euro: Eltern und Kinder zwischen 6 und 15 Jahren dürfen sich im September immer über eine Schulstartsumme freuen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Kinderbeihilfe erfüllt werden?
Eltern in Österreich haben grundsätzlich das Recht auf Familienbeihilfe. Dafür müssen nur zwei einfache Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Kinder müssen mit ihren Eltern im gemeinsamen Haushalt leben
- Alle Familienmitglieder müssen einen ständigen Aufenthaltsort in Österreich haben.
Sollten Eltern mit den Kindern nicht im selben Haushalt leben und für den Unterhalt nicht aufkommen, besteht trotzdem Anspruch auf Kinderbeihilfe – in diesem Fall gelten Großeltern, Pflegeeltern, Stiefeltern oder weitere Personen, bei denen die Kinder untergebracht sind als Anspruchsberechtigte.
Was, wenn ich berufstätig bin, bekomme ich dann keine Familienbeihilfe?
Egal ob berufstätig oder nicht, in Österreich wird die Kinderbeihilfe allen Eltern gewährt. Es gibt daher keine Ausnahmefälle, jeder Österreicher, ein oder mehrere Kinder hat, erhält die Kinderbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr der Kinder ausbezahlt.
Ein Tipp am Rande: Online können Sie jederzeit hilfreiche Informationen zum Thema Kinderbeihilfe finden. Dabei ist die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen, der Wirtschaftskammer und des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Wirtschaft sehr empfehlenswert.
Wie kann ich die Höhe der Familienbeihilfe selber berechnen?
Im Internet finden Sie Online-Rechner mit aktuellen Werten für 2018. Geben Sie in den Rechner das Alter Ihrer Kinder ein und berechnen die Höhe der Familienbeihilfe in Österreich für 2018 bequem von zu Hause aus.
Wo und wie kann ich Kinderbeihilfe beantragen?
Die Kinderbeihilfe können Sie im Wohnsitzfinanzamt beantragen, der für ihren Ort zuständig ist. Diese Unterlagen sind für die schriftliche Beantragung nötig: Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes und Meldezettel des Auftragstellers.
Für alle weiteren Fragen und nötige Informationen können Sie sich beim örtlichen Wohnsitzfinanzamt telefonisch melden. Es ist nämlich eventuell möglich, dass auch einige weiteren Unterlagen nötig sind:
- Das Kind ist volljährig: Studienfolgsnachweis, Studienverzögerungsnachweis oder Berufsausbildung wird benötigt
- Sie halten einen Doktortitel: Die Promotionsurkunde müssen Sie vorlegen
- Sie sind ausländischer Staatsbürger: Nachweis für rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich ist nötig
- Zivil-, Ausbildungs- oder Präsenzdienst muss nachgewiesen werden usw.
Mutter oder Vater: Wer erhält den Betrag der Familienbeihilfe?
Die Kinderbeihilfe erhält, im Grunde genommen, der Elternteil, von dem der Haushalt geführt wird. In den meisten Fällen ist das die Mutter – diese kann jedoch zugunsten ihres Ehemannes auf den Betrag der Familienbeihilfe Verzicht nehmen.
Bis zur Volljährigkeit der Kinder wird die Familienbeihilfe an den Elternteil ausgezahlt, der in diesem Zeitpunkt anspruchsberechtigt ist. Sobald das Kind volljährig wird, besteht die Möglichkeit, die Kinderbeihilfe direkt an das Kind auszuzahlen.
Voraussetzungen im Überblick: Was muss erfüllt werden?
Voraussetzung | Anspruch |
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Das Kind ist noch nicht volljährig | |
Das Kind ist in einer Berufsausbildung | Anspruch auf Familienbeihilfe bis das Kind sein 24. Lebensjahr vollendet hat |
Seit seinem 19. Lebensjahr befindet sich das Kind auf einem Studium mit mindestens 10 Semestern | Der Anspruch auf Familienbeihilfe wird ausgeweitet, bis das Kind sein 25. Lebensjahr vollendet hat |
Das Kind ist nun volljährig, sein jährliches Einkommen hat die Grenze von 10 000 Euro nicht überschritten | Eltern haben vollen Anspruch auf Familienbeihilfe |
Das Kind ist im Zivil-, Ausbildungs- oder Präsenzdienst | Der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nicht |
Welche Vor- und Nachteile trägt die Kinderbeihilfe mit sich?
Vorteile der Kinderbeihilfe | Nachteile der Kinderbeihilfe |
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Der Lebensstandard der Familie wird von einem festen monatlichen Bezugsbetrag gesichert | Der Staat hat große Kosten |
Bei Eltern steigt die Tendenz für Teilzeitarbeit dank dem monatlichen Beitrag der Kinderbeihilfe | Der bürokratische Aufwand ist groß |
Die Geburtenrate Österreichs wird positiv beeinflusst | Die vielen Ausnahmeregelungen bei Studium und Erwerbstätigkeit sind schwer zu überblicken |
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird mit Kinderbeihilfe besser vereinbart | - |
Eltern haben weniger finanzielle Sorgen und können sich ihren Kindern mehr zuwenden |