Studiengebühren – bisherige Regelung
Die derzeitige Regelung für die Fälligkeit der Studiengebühren in Österreich ergeben sich aus einem komplexen System, welches den Großteil der Studenten von der Zahlung der Gebühren befreit. So sind zurzeit alle Studenten aus dem EU- und EWR-Raum, sowie Bürger diverser Drittstaaten welche an Universitäten und pädagogischen Hochschule studieren, von der Gebührenpflicht ausgenommen.
Info: Noch gibt es keine klare Regelung bei den Studiengebühren 2020 in Österreich. Es bleibt abzuwarten wie die Entwicklung/Entscheidung und die Diskussionen dazu auf Regierungsebene verlaufen. Aktuell wird davon ausgegangen dass es zu einer Entscheidung/Neuregelung der Studiengebühren eher Jahre dauert.
Grundlegende Bedingung hierfür ist, dass das zu absolvierende Studium innerhalb des Mindeststudienzeitraumes und maximal zwei Semester darüber hinaus abgeschlossen wird. Jedoch gibt es auch hier einige Sonderregelungen. Studierende, welche nachweislich mindestens 2 Monate des Semesters krank oder schwanger waren, müssen für dieses keine Studiengebühren zahlen.
Studierende, welche ein Kind bis zum 7. Lebensjahr haben, oder deren Kind noch nicht die Schule besucht, können ebenfalls befreit werden. Im Falle eines Auslandsaufenthalts im Rahmen eines Austauschsemesters oder ähnlichem sind von den Studierenden ebenfalls keine Studiengebühren zu entrichten.
Auch für körperliche oder geistige Beeinträchtigungen im Falle von mindestens 50 % kann eine gesonderte Befreiung beantragt werden. Ebenso kann eine Ausnahmeregelung beantragt werden, wenn der Studierende im selben Kalenderjahr des jeweiligen Semesterbeginns erwerbstätig war und ein Jahreseinkommen der sich jährlich ändernden, 14-fachen Geringfügigkeitsgrenze erwirtschaftet hat.
Für bestimmte Drittstaatenangehöre, abhängig davon, aus welchem Herkunftsland sie kommen und welchen Aufenthaltstitel sie besitzen, sind entweder keine Studiengebühren oder doppelte Studiengebühren zu bezahlen.
Angehörige aus einigen Entwicklungsländern sind in der Regel nicht dazu verpflichtet Gebühren zu zahlen. Der reguläre Beitrag, welcher von Fachhochschulen gefordert wird, liegt bei derzeit 363,36 Euro.
Angehörige aus Drittstaaten, welche keinen Entwicklungsländern angehören und nur eine Aufenthaltsberechtigung haben, sind daher verpflichtet den doppelten Beitrag, 726,72 Euro, zu zahlen.
Nach aktuellem Stand sind 85 % der Studierenden an österreichischen Universitäten von der Zahlung von Studiengebühren befreit. Jedoch ist an österreichischen Fachhochschulen der Großteil der Studenten verpflichtet den regulären Betrag von 363,36 Euro zu zahlen.
Einige Einrichtungen, wie beispielsweise die FH Joanneum, die FH Burgenland, die FH Vorarlberg und die Fachhochschule Oberösterreich verzichten bereits gänzlich auf die Entrichtung von Studienbeiträgen. Private Universitäten in Österreich sind gesetzlich dazu ermächtigt, Studiengebühren nach eigenem Ermessen festzulegen und zu verlangen. Die Höhe dieser wird in den Ausbildungsverträgen, welche zwischen den Einrichtungen und den Studierenden geschlossen werden, vermerkt.
Der ÖH Beitrag jedoch ist für jeden Studierenden in Österreich verpflichtend. Der Pflichtbeitrag beinhaltet eine Mitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) sowie wird durch einen verrechneten Beitrag eine uneingeschränkte Unfallversicherung aller Studierenden abgeschlossen. Dieser verrechnete Beitrag beträgt nach aktuellem Stand ca. 0,36 Euro pro Semester pro Studierenden. Der ÖH-Beitrag fällt für jeden Studierenden an einer österreichischen Bildungseinrichtung an und beträgt 15,00 Euro pro Semester pro Studierenden.
Individuelle Regelungen für die Entrichtung von Studiengebühren gibt es zusätzlich bei dem Wechsel seiner Studienrichtung oder der Bildungseinrichtung. Sofern sich die beiden Studienrichtungen überschneiden, werden je nach eigenen Ermessen der Bildungseinrichtungen Prüfungen, Leistungen und ganze Semester dem neuen Studium angerechnet. Hierbei ist zu beachten, dass auch dabei, sollte die Mindesstudienzeit plus zwei zusätzliche Semester überschritten werden, die Studiengebühren fällig werden. Der ÖH-Beitrag bleibt bei einem Studienwechsel gleich und ist nicht doppelt zu entrichten.
Sollte ein Erlass der Studiengebühren beantragt werden wollen, sind, sofern vorhanden, folgende Dokumente vorzulegen:
- bei Hinderung am Studium mehr als zwei Monate durch Krankheit oder Schwangerschaft – Bestätigung durch einen Facharzt
- überwiegende Betreuung von Kindern – Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel des Kindes und des/ der betreuenden Studierenden, eidesstattliche Erklärung der oder des Studierenden, dass das Kind überwiegend von ihr oder von ihm betreut wird.
- Erwerbstätigkeit – Einkommenssteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes
- Behinderung – Behindertenpass des Bundessozialamtes
- Studienbeihilfe – Bescheid der Stipendienstelle
Studiengebühren – Was ist für 2018 geplant? – Änderungen
Die neue türkis-blaue Regierung der FPÖ und ÖVP sorgen nach der fulminanten Umgehung, bzw. nur teilweisen Umsetzung des Rauchverbots wieder für Furore. Die Studiengebühren sollen wieder eingeführt werden. Geplant ist, dass nach dem Abschluss des 2. Fachsemesters die Studiengebühren fällig werden. Somit soll gewährleistet werden, dass nicht zu viel Druck auf Neustudenten während des Anfangs des Studiums und damit der Orientierungsphase ausgeübt wird.
Während der ersten zwei Semester des Studiums haben die Studierenden noch Zeit für sich selbst zu entscheiden, ob das Studium zielführend ist, ob es abgebrochen werden oder nur gewechselt werden soll. Der angestrebte Beitrag soll pro Studierenden pro Semester ca. 500 Euro betragen, was nach der Aussage des Magazins „Standard“ ein plausibler Wert sein soll.
Da allerdings mit diesem Beitrag in erster Linie nicht die Finanzierung der Bildungseinrichtungen oder Förderung von studentischen Anliegen geplant ist, gibt es derzeit weder genaue und bestätigte Auskünfte noch Informationen zu Verhandlungen oder Diskussionen über die Höhe des geplanten Beitrags. Aus diversen Quellen heißt es „500 Euro sind jetzt nicht völlig absurd, etwa in diesem Rahmen wird es sich abspielen“.
Wozu dienen die Studiengebühren?
Da dieser Beitrag nicht dazu verwendet werden soll, die Einrichtungen zu finanzieren, stellt sich natürlich die Fragen welchen Zweck dieses Vorhaben verfolgt. In erster Linie soll mit diesem geplanten Beitrag gesichert werden, dass Studierende an österreichischen Bildungseinrichtungen nach dem Abschluss in Österreich gehalten werden.
Das soll durch eine steuerliche Bevorteilung bewerkstelligt werden, die die abgeschlossenen Studenten bei der Erstaufnahme ihres Jobs in Österreich erhalten sollen. So sollen die Studiengebühren, welche während der Regelstudienzeit entrichtet wurden durch einen Steuerbonus wieder ausgeglichen werden können.
Warum überhaupt Studiengebühren?
Durch die Verpflichtung der Zahlung von Studiengebühren und den späteren Ausgleich durch Steuerboni für Berufsanfänger, sollen Hochschul- und Universitätsabsolventen langfristig in Österreich gehalten werden. Denn wenn der Absolvent nach seinem Studium das Land verlässt und seinen Job in einem anderen Land antritt, so verfällt der Bonus und er bleibt auf den Kosten der Studiengebühren sitzen.
Das Ganze geht maßgeblich auf die schwindende Anzahl an Medizinern in Österreich zurück. Die mehrheitlich deutschen Studierenden, welche nach Österreich gehen und nach Abschluss ihres Studiums wieder in die Heimat zurückkehren, um dort zu arbeiten, sollen eher dazu bewegt werden, in Österreich einen Job zu finden.
Die österreichische Ärztekammer hat „aufgrund absehbarer Pensionierungen ergebenden Ärztefehlbedarf von rund 2.800 Stellen ab 2024/2025 bis zum Jahr 2030“ vorausgesagt. Reagiert wurde darauf, indem der Plan entwickelt wurde, die Studiengebühren wieder einzuführen und damit die in erster Linie die medizinischen Akademiker langfristig an Österreich zu binden.
Wie wird stattdessen der Fortbestand der Bildungseinrichtungen gesichert?
Um die fortwährende, ausreichende Finanzierung der österreichischen Einrichtungen zu sichern möchte sich nunmehr die ÖH, die österreichische Hochschülerschaft, dem Problem des Erhalts annehmen. Sie gab bekannt, dass konstruktive Vorschläge und kompetente Lösungen für die Ausfinanzierung des Hochschulsektors in Österreich bereitstellen möchte.
Das Hauptaugenmerk liegt hierbei jedoch darauf, Studierenden weiterhin zu ermöglichen die österreichische Bildung frei genießen zu können, unabhängig von der individuellen sozialen Herkunft.
So sollen praktisch auch Personen aus wenig verdienenden Familien trotz des geplanten Studienbeitrags frei von Sorgen über den finanziellen Aufwand der Deckung dieser Gebühren studieren können. Die angekündigten Studiengebühren werden von der Österreichischen Hochschülerschaft stark verurteilt und stellen laut dieser den falschen Weg dar.
Wer ist von der Umstellung betroffen?
Zurück im Jahre 2001, als Studiengebühren in Österreich ebenfalls aktuell waren, waren nunmehr 40.000 Studierende gezwungen ihr Studium vorzeitig zu beenden, weil sie den finanziellen Aufwand der Studiengebühren nicht erbringen konnten.
Wenn man die Entwicklung im Laufe der Jahre und die finanzielle Situation sowie soziale Herkunft vieler Studierenden heutzutage betrachtet, fällt es nicht schwer sich vorzustellen, was die Wieder-Einführung von Studiengebühren bedeuten würde.
Ebenfalls zwangen die Studiengebühren 2001 eventuelle Interessenten aus sozial schwächeren Umgebungen, sich gegen die Universität oder Fachhochschule oder gar gegen ein Studium allgemein zu entscheiden, da sie die finanzielle Belastung nicht tragen konnten. Die Zahl potenzieller Studierenden, denen die Entscheidung durch ihre soziale Herkunft vorweg genommen wurde, ist eine Dunkelziffer, welche nur aus Prognosen hochgerechnet werden kann.
Somit haben Studiengebühren nicht nur direkten Einfluss auf aktuell Studierende, sondern auch auf eventuelle Interessenten und formen die Bestimmungen und Zugangsberechtigungen für ein Studium fernab von Zulassungstests und Numerus Clausus` neu. Selektiert wird nicht mehr nur nach Wissen, Intelligenz, Arbeitswillen und Motivation, sondern vorwiegend nach finanzieller Bonität.
Das macht es Studierenden und denen die es werden wollen speziell aus sozial schwächeren Familien umso schwerer einer vielversprechenden akademischen Zukunft entgegenzutreten. Die neu angestrebte Regelung dürfte nach Hochrechnungen mindestens 25.000 bis 30.000 erwerbstätige Studenten betreffen, welche nach den aktuellen Regelungen von den derzeitigen Studiengebühren, welche ca. die Hälfte von dem betragen, wie sie 2018 angeplant sind, befreit sind.
In welchem Maße die Studierenden von den Gebühren betroffen sein werden, ist schwer zu sagen, da die Erhebung solcher Gebühren in Österreich einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern. Des Weiteren sind die verschiedenen Bildungseinrichtungen Österreichs 5 verschiedenen Bundesgesetzen unterstellt, was eine einheitliche Regelung und somit eine einheitliche Gebühr praktisch unmöglich macht.
Die Folge davon wäre, dass sich wahlweise Ballungsräume an Studierenden und damit ein Überschuss an bestimmten Hochschulen und Universitäten aufgrund der Höhe der Gebühren bildet, bzw. Studierende ihr Studium vorzeitig beenden müssen, da der finanzielle Aufwand nicht weiter getragen werden kann.
Das Ziel Akademiker im eigenen Land auszubilden und zu halten wäre damit weit gefehlt. Anstatt Akademiker auszubilden, wäre ein Großteil dieser gezwungen das Studium abzubrechen oder gänzlich woanders zu beenden. Da die Studiengebühren flächendeckend in Österreich geltend gemacht werden sollen, würde damit die Wahl höchstwahrscheinlich auf ein anderes Land fallen.
Wie ist die Meinung dazu aus Öffentlichkeit, Regierung und Betroffenen?
Aufgrund des Hauptproblems, welches die Neueinführung von Studiengebühren mit sich bringt, die soziale Selektion, gab es bereits aus vielen Ecken Aussprüche gegen die Pläne.
Selbst die studentischen Vertreter der SPÖ, Teile des Regierungsapparates, stellten sich negativ der neuen Regelung entgegen und bezogen somit Stellung. Auch aus der Mitte des Volkes gab es bereits Gegenbewegungen. Vor dem Parlament kam es bereits zu Protesten gegen die Studiengebühren.
In Gesprächen mit Teilnehmern der Proteste bezog man sich vor allem auf ein Thema. Der Folge, dass Kinder aus Familien, welche aus dm sozialen Blickpunkt schlechter aufgestellt sind, aufgrund der hohen Studiengebühren in Zukunft so gut wie keine Möglichkeit mehr haben werden ein Studium in Österreich zu absolvieren. Jedoch geht die größte Gegenbewegung von der Österreichischen Hochschülerschaft aus. Die ÖH beziehen klar Stellung zu diesem Thema. Es sei „sowohl aus sozialer als auch aus studienrechtlicher Sicht verantwortungslos“.
Sie kritisieren unter Anspruch des Punktes des Verwaltungsaufwandes, dass die alleinige Idee der flächendeckenden Studiengebühren ein schlechtes Zeugnis für die Arbeitsweise des Hochschulraums Österreich ausstellen würde. Die ÖH rief in der Öffentlichkeit zu Protesten und der Teilnahe an solchen aus. Mit Erfolg. Während der Verhandlungen über dieses Thema im Palais Epstein zwischen Schwarz und Blau, haben sich außerhalb des Gebäudes rund 100 Demonstranten der ÖH und des VSstÖ gesammelt und lautstark gegen das Vorhaben protestiert.
Mit demonstrativen Plakaten mit Aufschriften wie „Bildung krepiert, weil Basti regiert“ und „Sie sagen kürzen, wir sagen stürzen“ und Pfeifen demonstrierten sie Gegend die Wieder-Einführung von verpflichtenden Studiengebühren durch die neue Bundesregierung. Auf Anfrage des Magazins „Standard“ entgegnete die Hochschülerschaft auch in Zukunft gegen die Studiengebühren aufzutreten.
Dabei zählen sie unter anderem auf die Unterstützung der SPÖ. Laut des Parteimitglieds Andreas Schieder würde mit den geplanten Gebühren „Damit eine Bildungshürde eingezogen, die besonders Kinder aus Arbeiterfamilien und jene, die nicht mit dem goldenen Löffel im Mund geboren sind, von den Unis abhalten wird“. Des Weiteren kritisiert Andreas Schieder in seiner Aussendung, dass diese Art von sozialer Selektion bei der ÖVP zwar erwünscht sei, jedoch die FPÖ sich stetig dagegen ausgesprochen haben soll.
Was kann ich dagegen tun?
Es gibt zahlreiche Aktionen, die sich gegen die Neuauflegung der Studiengebühren richten. So gibt es beispielsweise im Internet bereits eine eigene Petition für dieses Thema, welche mittlerweile 6.400 Unterschriften gesammelt hat und ständig weiter wächst.
Zusätzlich kann sich auf den Kanälen der Österreichischen Hochschülerschaft umfassend über das Thema und eventuelle Gegenmaßnahmen informiert werden. Es werden regelmäßig Proteste dagegen stattfinden und Demonstrationen angekündigt werden.
Für den Fall, dass eine Befreiung beantragt werden kann, sollten die nötigen Dokumente dafür bereit gestellt werden. Bei einer Beantragung eines Studienfördernden Stipendiums sind ebenfalls ausreichend Dokumente erforderlich. Diese sollten bei einem Antrag, für die rechtzeitige und zeitnahe Bearbeitung, bereit gehalten werden.
Im Falle einer Ablehnung eines Stipendiums und der Ablehnung einer Befreiung kann in einigen Fällen ein Studienkredit beantragt werden. Für sonstige soziale Hilfen und Leistungen in einem speziellen Fall kontaktieren sie lokal zuständigen Behörden und informieren Sie sich umfassend über von der Regierung und eventuellen Hilfsorganisationen bereitgestellte Angebote und Leistungen.
Aktuelle Informationen zu Studiengebühren in Österreich
- https://www.foerderportal.at/studiengebuehren/
- https://www.studium.at/studiengebuehren
- https://kurier.at/politik/inland/studiengebuehren-23-000-langzeitstudierende-muessen-wieder-zahlen/307.241.036
- http://steiermark.orf.at/news/stories/2891217/
- https://oeh.univie.ac.at/studiengebuehren-ein-ueberblick
- https://derstandard.at/2000078539803/Hochschuelerschaft-kampagnisiert-vorsorglich-gegen-Studiengebuehren?ref=rec
- https://www.openpetition.eu/at/petition/online/forderung-an-oevp-und-fpoe-gegen-die-einfuehrung-von-studiengebuehren