Sabbatical in Österreich – das sollten Sie wissen
Immer mehr Menschen sehnen sich nach einer beruflichen Auszeit um sich fortzubilden, private Vorhaben in die Tat umzusetzen oder einfach eine intensive Arbeitsphase besser verarbeiten zu können.
Eine Möglichkeit, um den Wunsch nach einer solchen Arbeitspause in die Tat umzusetzen ist das sogenannte Sabbatical. Bei uns erfahren Sie, worum es sich hierbei genau handelt, wie die rechtlichen Grundlagen des Sabbaticals in Österreich aussehen und worauf es zu achten gilt, wenn auch Sie darüber nachdenken, eine berufliche Ruhephase einzulegen.
Was bedeutet Sabbatical genau?
Das Wort Sabbatical selbst lässt sich mit dem Wort „Sabbatjahr“ übersetzen und stammt ursprünglich aus der Thora. Darin ist zu lesen, dass man sein Ackerland sechs Jahre bestellen kann, es im siebenten jedoch ruhen sollte, um die nächsten Jahre wieder ertragreich sein zu können.
Diese Idee wurde schließlich im universitären Forschungsbereich aufgenommen, wo es anfangs vor allem in den USA üblich war ein Freisemester zu nehmen, um sich der Erforschung eines bestimmten Fachbereichs bzw. eines Themas widmen zu können.
Heutzutage verstehen wir eine berufliche Freistellung darunter, die über einen längeren Zeitraum andauert und es Menschen ermöglicht, berufliche oder auch private Ziele in die Tat umzusetzen.
In einigen Kollektivverträgen in Österreich ist sogar ausdrücklich festgelegt, dass es bei bestimmten Rahmenbedingungen möglich ist, ein Sabbatical zu nehmen. Bei privaten Unternehmen ist das hingegen noch nicht Gang und gebe, dennoch setzt sich die Idee der beruflichen Auszeit immer mehr durch.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Sabbaticals
Wenn auch Sie darüber nachdenken, ein Sabbatjahr zu nehmen, so sollten Sie wissen, dass es in Österreich generell möglich ist mit dem Dienstgeber darüber zu verhandeln, wie ein Sabbatical in Ihrem speziellen Fall genau aussehen kann. Dennoch haben sich zwei Modelle durchgesetzt, die sich besonders großer Beliebtheit erfreuen und die wir Ihnen nun genauer vorstellen möchten.
1.) das Ansparen von Überstunden
Möchten Sie ein Sabbatical nehmen, so haben Sie die Möglichkeit, über einen bestimmten Zeitraum Überstunden anzusammeln und diese dann aufzubrauchen. Auf diese Weise kommt es zu einer gebündelten Freizeitphase, die eine Form des Zeitausgleichs darstellt.
Dieses Modell bringt vor allem in jenen Branchen große Vorteile mit sich, in denen die Arbeit zum Beispiel saisonabhängig ist oder es Phasen gibt, in denen einfach mehr gearbeitet wird als in anderen. In diesem Fall ist diese Möglichkeit des Sabbaticals leichter in die Tat umzusetzen, da das Recht auf Zeitausgleich in jeder Branche besteht und somit rechtlich perfekt geregelt ist.
Ein Nachteil dieser Ansparung von Überstunden kann jedoch vor allem darin gesehen werden, dass diese Methode nur dann wirklich funktioniert, wenn aufgrund der benötigten Arbeitsleistung Überstunden zustande kommen.
In einem Betrieb, in dem Arbeitsleistung über das ganze Jahr hinweg in gleichmäßigem Ausmaß benötigt wird, ist das hingegen nicht der Fall. Des Weiteren muss dringend darauf geachtet werden, dass die Grenzen der Höchstarbeitszeit eingehalten werden. Das ist auch der Grund, warum sich dieses Modell dem sogenannten Entgeltreduktionsmodell, das wir Ihnen gleich genauer vorstellen werden, als weniger beliebt erwiesen hat.
2.) das Entgeltreduktionsmodell
Bei dieser Möglichkeit des Sabbaticals erbringen Sie über einen gewissen Zeitraum die gleichbleibende Arbeitsleistung, während das Entgelt für diesen Zeitraum jedoch reduziert wird.
Auf diese Weise arbeiten Sie sich sozusagen ein Entgeltguthaben, das Sie dann während Ihrer Auszeit in Anspruch nehmen können. Konkret heißt das: Sie arbeiten zum Beispiel drei Jahre lang für das dreiviertelte Ihres Gehalts und erhalten dann im vierten Jahr ebenfalls das dreiviertelte Ihres Gehalts, müssen in diesem Zeitraum jedoch nicht arbeiten.
Vorteilhaft an dieser Art des Sabbaticals ist nicht nur, dass Sie nicht mehr arbeiten und somit Überstunden ansammeln müssen, um eine berufliche Auszeit nehmen zu können und es somit im Vorhinein zu keiner Überbelastung kommt, dieses Modell ist zudem sehr gut planbar und wird aus diesem Grund auch in vielen Fällen vom Dienstgeber akzeptiert.
Schwierig kann es nur dann werden, wenn es zum Beispiel zu Gehaltsstufensprüngen kommt, weshalb auch in diesem Fall eine vorausschauende Planung des Sabbaticals wichtig ist.
Die Planung des Sabbaticals – das gibt es zu beachten
Neben den rechtlichen Grundlagen eines Sabbatical sind es vor allem die organisatorischen Rahmenbedingungen, die darüber entscheiden können, ob dieses Modell der beruflichen Auszeit für Sie selbst und für Ihren Arbeitgeber auch wirklich infrage kommt oder nicht. Zunächst sollten Sie sich daher darüber im Klaren sein, dass es sich hierbei um ein Langzeitarrangement handelt, das nur in absoluten Ausnahmefällen auch ohne einen großen zeitlichen Planungsrahmen in Anspruch genommen werden kann. Generell setzt sich das Sabbatical immer aus einer Vorbereitungsphase, auch Ansparphase genannt und einer sogenannten Freizeitphase oder Aufbrauchsphase zusammen.
Außerdem ist es meist einfacher um ein Sabbatical anzusuchen und dieses auch zu bekommen, wenn die Organisation und Struktur eines Unternehmens auf homogenen Aufgaben beruht. Sind Sie hingegen in einem Gebiet tätig, indem differenziertes Expertenwissen gefragt ist und es eher schwierig ist, einen adäquaten Ersatz zu finden, ist eine berufliche Auszeit meist mit großem Organisationsaufwand für den Arbeitgeber verbunden und kann daher in den meisten Fällen nicht gewährt werden.
Wichtig ist hierbei vor allem darauf achten die Idee eines Sabbaticals möglichst offen zu kommunizieren und somit den Arbeitgeber bzw. auch den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich auf die berufliche Auszeit Ihrerseits einzustellen und somit Ihre Aufgaben neu zu verteilen bzw. eine andere Lösung während der Zeit Ihrer Abwesenheit zu finden.
Ist das der Fall und Sie haben die Erlaubnis für eine berufliche Auszeit von Ihrem Arbeitgeber erhalten, so sollten Sie dennoch darauf achten auch während Ihrer beruflichen Pause den Kontakt zum Betrieb, in dem Sie tätig sind aufrechtzuerhalten, um die danach stattfindende berufliche Wiedereingliederung möglichst problemlos meistern zu können.
Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf ein Sabbatical?
Generell gibt es in Österreich keine gesetzliche Regelung die besagt, dass jeder das Recht hat, eine berufliche Auszeit in Anspruch zu nehmen und diese daher vom Arbeitgeber gewährt werden muss. Das Prinzip des Sabbaticals beruht nämlich auf der sogenannten Freiwilligkeit.
Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer einverstanden sein müssen, damit dieses auch wirklich zustande kommen kann. Der Arbeitgeber hat also das Recht, diesen Wunsch jederzeit abzulehnen, allerdings müssen hierfür sachliche Gründe angeführt werden.
In manchen Betrieben ist es nämlich aufgrund weniger Mitarbeiter, dringend benötigten Expertenwissens uvm. einfach nicht möglich, den Mitarbeitern eine berufliche Auszeit über einen längeren Zeitraum hinweg zu gewähren.
Auch die schriftliche Fixierung einer getroffenen Vereinbarung bezüglich eines Sabbaticals ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollte aber dennoch sowohl vom Arbeitgeber also vom Arbeitnehmer eingefordert werden. Warum das genauso ist werden wir gleich noch erfahren.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Sabbaticals
Natürlich gibt es vor allem einige rechtliche Rahmenbedingungen, die Sie und auch Ihre Vorgesetzten beachten müssen, wenn eine berufliche Auszeit über einen längeren Zeitraum hinweg im Raum steht bzw. geplant ist. Diese wollen wir Ihnen nun anhand einer Aufzählung genauer vorstellen:
- Die Regelung des Sabbaticals im Arbeitszeitgesetz: Das Sabbatical ist aktuell noch nicht gesondert geregelt. Zwar gibt es wie bereits erwähnt laut einigen Kollektivverträge die Möglichkeit, eine solche berufliche Auszeit in Anspruch zu nehmen, dies ist jedoch noch nicht in allen Unternehmen der Fall. Diese Regelungen können dennoch herangezogen werden, um auch mit Ihrem Arbeitgeber eine individuelle Lösung finden zu können. Wichtig ist hierbei jedoch das Arbeitszeitgesetz auch bei individuell getroffenen Lösungen einzuhalten
- Die Freiwilligkeit: Generell haben Sie als Arbeitnehmer wie bereits erwähnt kein Recht auf ein Sabbatical. Auch wenn in Ihrem Kollektivvertrag festgelegt wurde, dass die Möglichkeit einer solchen beruflichen Auszeit besteht, unterliegt es dennoch der Freiwilligkeit und sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber müssen dieser Regelung zustimmen, damit sie wirklich zustande kommen kann.
- Die Sozialversicherung: während der Freistellungsphase ist Ihr Dienstgeber dazu verpflichtet, Sie weiterhin zu versichern. In manchen Fällen kann sich jedoch aufgrund besonderer Umstände die Beitragsgrundlage verändern. Dies sollten Sie im Vorhinein mit dem Lohnverrechnungsbüro bzw. der Buchhaltung Ihrer Firma abklären.
- Die Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebot: Gibt es in einer Firma die Möglichkeit ein Sabbatical in Anspruch zu nehmen, so darf kein Mitarbeiter von diesem Angebot ausgeschlossen werden, außer eine sachliche Rechtfertigung ist vorhanden. Hierbei ist also das sogenannte Gleichbehandlungsgebot einzuhalten. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit Zeiträume, Positionen oder auch Arbeitsbereiche festzulegen, innerhalb derer es nicht möglich ist, eine Auszeit zu nehmen. Allerdings müssen auch hierfür sachliche Gründe angegeben und im besten Fall bereits vorher schriftlich fixiert werden.
- All-in-Verträge als Sonderfall: sollten Sie einen All-in-Vertrag und daher immer das gleiche bei monatliche Gehalt beziehen, egal wie viele Stunden sie arbeiten, ist es ihnen natürlich nicht möglich und Überstunden anzuhäufen und sich auf diese Weise eine berufliche Auszeit zu erarbeiten. In diesem Fall haben sie allerdings dennoch die Möglichkeit, auf das bereits erwähnte Entgeltreduktionsmodell zurückzugreifen und auf diese Weise ein Sabbatical in Anspruch zu nehmen.
Die schriftliche Fixierung der Einzelvereinbarung
Haben Sie sich mit Ihrem Dienstgeber geeinigt, ob ein Sabbatical zustande kommt und wenn ja wie die rechtlichen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen aussehen, sollten Sie diese unbedingt schriftlich fixieren und Ihren Arbeitgeber bitten, diese Abmachung zu unterzeichnen.
Folgende Punkte sollten dabei unbedingt angesprochen bzw. geregelt werden:
- der Beginn sowie das Ende der Ansparungs- bzw. Vorbereitungsphase
- der Beginn sowie das Ende der Freizeit-bzw. Aufbrauchsphase
- die genaue Arbeitszeit während der Einsparungsphase
- das Gehalt während der Vorbereitung-bzw. der Aufbrauchsphase
- die Regelung des Urlaubes: kann der Urlaub, der in der Aufbrauchphase entsteht konsumiert werden oder nicht? (In Österreich hat sich die Praxis durchgesetzt, dass der Urlaub der Freizeitphase nicht gesondert konsumiert werden kann)
- Was passiert, wenn es zu einer langwierigen Erkrankung während der Freizeitphase kommen sollte?
- Die Regelung des Einsatzgebiets nach Absolvierung des Sabbaticals ( vergleichbarer Arbeitsplatz, Aufstiegschancen nach einer Fortbildung…)
- Gibt es ein Widerrufsvorbehalt für den Arbeitgeber, wenn sich die Auftragslage ändern sollte und hat auch der Mitarbeiter bei Änderung der aktuellen Lebenssituation die Möglichkeit, die Forderung nach einem Sabbatical rückgängig zu machen?
- Regelung des Kündigungsschutzes während bzw. auch für einen bestimmten Zeitraum nach der Freizeitphase.
Diese Liste stellt eine Anregung dar, wie die Rahmenbedingungen des Sabbaticals mit dem Arbeitgeber geregelt werden kann und ist natürlich je nach individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Arbeitnehmers bzw. des Arbeitgebers erweiterbar.
Das ist vor allem deshalb besonders wichtig, da die Regelung eines Sabbaticals meist mehrere Jahre betrifft und sich sowohl die Auftragslage der Firma als auch die aktuellen Lebensumstände des Arbeitnehmers in einem solchen langen Zeitraum durchaus ändern können.
Die Vorteile eines Sabbaticals
Ein sogenanntes Sabbatjahr kann nicht nur für den Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile mit sich bringen, auch der Arbeitgeber profitiert von der beruflichen Auszeit seiner Mitarbeiter, wie diese Vorteile sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Arbeitgeberseite genau aussehen, erfahren Sie nun.
Der wahrscheinlich größte Vorteil eines Sabbaticals für den Arbeitnehmer liegt zunächst ganz klar auf der Hand: mehr Zeit, um Weiterbildungsmöglichkeiten in Angriff zu nehmen und auf diese Weise die eigenen Karrierechancen zu erhöhen.
Vielleicht fehlt Ihnen gerade nur noch dieser eine Computerkurs, um in der Firma endlich aufsteigen zu können oder Sie möchten Ihre Sprachkenntnisse verbessern, um einen neuen Kundenzweig abdecken zu können bzw. international tätig zu sein.
Natürlich gibt es auch zahlreiche private Gründe die dafür sprechen können, eine berufliche Auszeit zu nehmen. Wie wäre es zum Beispiel den Traum von der Weltreise, den Sie bereits so lange haben endlich in die Tat umzusetzen oder möchten Sie einfach die Möglichkeit haben, mehr Zeit mit Ihren Liebsten zu Hause zu verbringen und am Leben Ihrer Familie aktiv teilzuhaben.
Einige Menschen nützen das Sabbatical auch, um langwierige Umbauarbeiten am Eigenheim selbst begleiten zu können. All diese Möglichkeiten und noch viele weitere stehen Ihnen offen, wenn Sie ein Sabbatical in Anspruch nehmen und das, ohne auf eine Sozialversicherung oder ein monatliches Gehalt verzichten zu müssen.
Des Weiteren nehmen immer mehr Menschen die berufliche Auszeit in Anspruch, um die eigene Gesundheit zu stärken und zum Beispiel einem drohenden Burn-Out–Syndrom vorzubeugen. Vor allem in der heutigen Zeit, in der der Leistungsdruck so hoch zu sein scheint, wie nie zuvor, haben immer mehr Menschen das Gefühl, auszubrennen und den Ansprüchen des beruflichen und auch des privaten Alltags nicht mehr gerecht werden zu können.
Auch in diesem Fall kann es absolut der richtige Weg sein, über einen gewissen Zeitraum hinweg zu Hause zu bleiben und danach gestärkt und mit neuer Motivation an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Dies hat natürlich auch für den Arbeitgeber große Vorteile, denn motivierte, gesunde und somit automatisch leistungsstärkere Mitarbeiter können bzw. werden die Folge eines gewährten Sabbaticals sein.
Zudem wird das Unternehmen bzw. Arbeitgeber natürlich auch von den Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen, die der Mitarbeiter in der Auszeit genossen hat, profitieren können und Auslandserfahrungen und damit einhergehende Verbesserungen der Sprachkompetenzen kommen dem jeweiligen Arbeitgeber ebenfalls zugute. Das sind auch die Gründe, warum sich immer mehr Unternehmen dazu entschließen, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit eines Sabbaticals zu gewähren und eigene Rahmenbedingungen erschaffen, innerhalb derer die zeitlich begrenzte Auszeit möglich ist.
Die Nachteile eines Sabbaticals für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Natürlich kann ein Ausstieg aus der Berufswelt für einen gewissen Zeitraum sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Nachteile mit sich bringen. Auf Arbeitnehmerseite ist dies vor allem die Wiedereingliederung in den Berufsalltag nach dem Sabbatical. In den meisten Fällen gelingt diese jedoch ohne weitere Probleme und die Frucht vor der Rückkehr in den Berufsalltag ist unbegründet.
Außerdem kann es passieren, dass der Arbeitnehmer die Berufsauszeit nicht richtig geplant hat und somit vielleicht nicht alles umsetzen kann, was er bzw. sie sich vorgenommen hat. Wenn auch Sie darüber nachdenken, ein Sabbatjahr zu nehmen, sollten Sie sich zunächst genau zu überlegen, welche Ziele Sie in diesem Jahr bzw. in dieser Auszeit erreichen wollen und sich im besten Fall gezielt für Weiterbildungskurse anmelden bzw. Auslandsaufenthalte festlegen, um die angestrebten Ziele auch wirklich erreichen zu können.
Für das Unternehmen bzw. die Geschäftsführung des Unternehmens, dessen Mitarbeiter eine berufliche Pause einlegen möchten ist es vor allem der Ausfall einer Arbeitskraft, der zu Problemen führen kann.
Nimmt ein Mitarbeiter eine berufliche Auszeit, steht natürlich plötzlich eine Arbeitskraft weniger zur Verfügung und diese muss entweder mit einer Vertretung oder der neuen Umstrukturierung der Aufgaben unter den anderen Mitarbeitern aufgefangen werden.
Dabei darf es natürlich keinesfalls zu einer Überlastung der anderen Arbeitnehmer kommen, denn dies könnte sich kontraproduktiv auf die Arbeitsleistung bzw. die Motivation der Angestellten auswirken.
Um dies zu verhindern, ist es wichtig bereits im Vorhinein eine ganz klare Planung für den Zeitraum zu erstellen, in der ein Mitarbeiter seine Freizeitphase in Anspruch nimmt. Auf diese Weise wird verhindert, dass es zu Engpässen kommt oder andere Mitarbeiter unter dem gewährten Sabbatical zu leiden haben.
Das Sabbatical – die berufliche Auszeit mit Vorteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Generell ist es in Österreich möglich, ein Sabbatical in Anspruch zu nehmen, auch wenn dies noch nicht in allen Kollektivverträgen festgelegt wurde bzw. eine einheitliche gesetzliche Regelung gefunden wurde. Diese Art der beruflichen Auszeit beruht jedoch auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, weshalb sowohl der Dienstnehmer als auch der Dienstgeber einverstanden sein muss.
Ist das der Fall, so stehen Ihnen zahlreiche Türen offen und Sie können die neu gewonnene Freizeit nutzen, um zahlreiche private oder auch berufliche persönliche Ziele zu erreichen. Damit das aber auch wirklich gelingt, ist es wichtig genaue Regelungen mit dem Verantwortlichen des Unternehmens zu treffen, in dem Sie tätig sind. Die Rahmenbedingungen sollten dabei im besten Fall schriftlich festgelegt und von beiden Seiten unterzeichnet werden.
Auf diese Weise wird Ihnen nicht nur die Wiederkehr in Ihren Beruf erleichtert, auch etwaige Sonderfälle während des Sabbaticals können abgedeckt werden. So ist es möglich, nach der beruflichen Auszeit gestärkt und mit neuem Wissen in den Beruf zurückzukehren und nicht nur Sie persönlich, sondern auch das Unternehmen für das Sie arbeiten, wird davon profitieren.