Was ist die Touristenabgabe?
Es gibt sehr viele unterschiedliche Arten der Abgaben, welche in Österreich in sehr vielen unterschiedlichen Fällen und auch Situationen fällig werden. Unter all diesen vielen unterschiedlichen Abgaben befindet sich unter anderem auch die soganannte Touristenabgabe.
Zwar handelt es sich bei diesem Begriff um einen alles andere als schweren Begriff, dennoch können sich nur die wengisten der Menschen, welche zum ersten Mal in den Kontakt mit dem Begriff der Touristenabgabe kommen, nichts genaues unter diesem vorstellen.
Was diese besondere und spezielle Art der Abgabe überhaupt ist und was man sich unter dieser vorstellen muss, wann diese erhoben wird und wer diese zahlen muss, kann man ganz einfach in diesem Artikel erfahren.

Ortstaxe beachten!
Stockfoto-ID: 301925614
Copyright: Project-Photo, Bigstockphoto.com
Was genau ist die Tourismusabgabe eigentlich?
Die erste Frage, welche sich logischerweise aufdrängt, sobald man den Begriff der Tourismusabgabe hört ist die, worum es sich bei dieser überhaupt handelt. In diesem Fall gibt es für die Definition und somit für die Erklärung dieses Begriffs ein Gesetz, welches diesen genau und ausfühlrich behandelt.
Wichtig: Die Tourismusabgabe wird von Unternehmern vor Ort bezahlt – Details dazu gibt es beim Steuerberater!
Welches Gesetz regelt die Tourismusabgabe und wie wird diese innerhalb des Gesetzes definiert?
Wer sich für die Definition der Tourismusabgabe interessiert, der kann diese immer in einem bestimmten Artikel des Gemeindegesetzes der jeweiligen Gemeinde lesen, in welcher man sich vorübergehend aufhält.
Die genaue Definition diese Abgabe besagt dabei, dass es sich bei dieser um eine Abgabe handelt, welche immer dann anfällt, wenn man sich in einer Gemeinde aufhält, in welcher man nicht zu Hause ist.
Das heißt, dass man als Gast oder auch als Tourist aus einem anderen Land in eine bestimmte Stadt fährt und in dieser Urlaub macht. Diese Abgabe muss jedoch nicht unbedingt erhoben werden. Es ist somit von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, ob diese Touristenabgabe von den Menschen gefordert wird, welche nicht in der Gemeinde gemeldet sind, in welcher sich diese aktuell aufhalten. Es ist aber auf keinen Fall verboteneine solche Tourismusabgabe zu erheben.
Wenn man die Definition noch einmal in einfachen Worten haben möchte, dann bedeutet diese Tourismusabgabe nichts anderes als die Tatsache, dass die Gemeinden dazu berechtigt sind eine Abgabe für Personen zu verlangen, welche nicht offiziell in der Stadt leben, in welcher sich diese aufhalten.
Wieso erheben einige Gemeinde diese Touristenabgabe?
Viele Menschen fragen sich, wieso die Gemeinden diese Abgabe erheben. Denn sehr viele Städte leben von dem Tourismus und das letzte, was man als Stadt in einem solchen Fall machen sollte ist die, die Touristen durch diese zusätzlichen anfallenden Abgaben zu vergraulen.
Doch die Gemeinden erheben diese Abgaben offiziell aus einem ganz bestimmten Grund. Dieser besteht darin, dass sich die Touristen während des Aufenthaltes in der fremden Stadt in Gebäuden aufhalten, welche der Gemeinde gehören.
Mit dem Geld, welches die Gemeinden mit den Einnahmen aus der Tourismusabgabe einnehmen, sind diese dazu in der Lage die Einrichtungen zu verbessern und auch zu unterhalten und den Touristen somit ein angenehmes Ambiente und einen schönen Aufenthalt ermöglichen zu können.
Wer zahlt die Touristenabgabe an wen?
Wenn man den Begriff der Touristenabgabe hört, dann stellt man sich zunächst einmal eine sehr umfangreiche und vor allem eine organisatorische und zeitaufwändige Sache vor. Doch es liegt nicht in dem Interesse der Stadt oder der Gemeinde seine Touristen zu vergraulen. Aus diesem Grund muss man sich als Tourist keine Sorge darüber machen, dass man Formulare ausfüllen oder andere organisatorische Dinge in dem Zusammenhang mit dieser Abgabe erledigen muss.
Denn in den meisten Fällen, fällt es den Touristen gar nicht auf, dass diese zusätzlich zu dem Preis des Zimmers im Hotel eine sogenannte Touristenabgabe leisten. Die Abgabe wird nämlich nicht direkt an die Gemeinde selbst bezahlt. Zwar erhebt die Gemeinde die Touristenabgabe, doch diese berechnet diese nicht direkt.
Für die Berechnung und somit auch für die Zahlung dieser Abgabe an die Gemeinde sind immer die Einrichtungen verantwortlich, in welchen sich die Touristen während ihres Aufenthaltes in der jeweiligen Gemeinde aufhalten.
Dabei kann es sich entweder um ein Hotel, um Apartment, sowie um ein Bed and Breakfast oder auch um eine andere Art der Unterkunft handeln. Diese Unterkunft berechnet die Ortstaxe, wie man die Touristenabgabe unter anderem auch nennen kann, direkt mit dem Preis des Zimmern und leitet diese dann an die Gemeinde weiter.
Somit muss sich der Tourist um nicht weiter kümmern, als die Rechnung für die Unterkunft in der Summe zu bezahlen, wie diese auf der Rechnung steht. Wer wissen möchte, wie hoch die Touristenabgabe jeweils ausfällt, kann sich die einzelnen Details und die einzelnen Kosten der Rechnung ansehen und sieht dann, wie viel Geld für die Abgabe gezahlt werden musste.
Wie hoch ist die Tourismusabgabe?
Bei dem Wort der Abgabe bekommen die meisten Menschen bereits negative Assoziationen und rechnen mit hohen Beträgen.
Aus diesem Grund ist die vielleicht interessanteste Frage in dem Bereich der Ortstaxe die, wie hoch diese ausfällt. Zunächst muss auch ier noch einmal erwähnen, dass einzig und alleine die Gemeinde bestimmt, ob sie eine Tourismusabgabe erhoben möchte oder nicht. Dazu kommt auch der Umstand, dass die Gemeinde die Höhe dieser Ortstaxe festlegt.
Wie wird die Ortstaxe berechnet?
Eine weitere Frage, welche sich stellt ist die, wie die Ortstaxe berechnet wird. Für diese Berechnung gibt es diverse Möglichkeiten, aus welchen gewählt werden kann.
So kann es sein, dass man die Ortstaxe pro Person pro Nacht zahlen muss. Es kann in einigen Fällen aber auch sein, dass man diesefür den gesamten Aufenthalt oder pro Zimmer pro Nacht zahlen muss. Zu guter letzt kann auch ein bestimmter Prozentsatz des Zimmerpreises als Tourismusabgabe berechnet werden kann.
Die Ausnahmen in dem Bereich der Ortstaxe
Wie es bei allen anderen Arten der Abgaben auch der Fall ist, kann es bei den Ortstaxen der einzelnen Gemeinden auch sein, dass es Ausnahmen gibt, in welchen man keine Abgabe zahlen muss. Die folgenden Beispiele, welche nun aufgezählt werden, sind Ausnahmen, welche nicht zwangsläufig ihre Anwendung finden müssen.
So wie es den Gemeinden freisteht, ob und, wenn ja, in welcher Höhe diese diese Tourismusabgabe erheben, steht es diesen auch frei, welche Ausnahmen diese den Touristen oder allgemein den nicht gemeldeten Menschen, welche sich aber aktuell in der Gemeinde aufhalten, gewähren. Im Grunde genommen muss man sich selbst nicht um diese Ausnahmen und auch nicht über die Berechnung kümmern, da dies alles zu den Aufgaben des Vermieters gehört. Das heißt, dass sich das Hotel oder auch der Vermieter einer Ferienwohnung um die Erhebung kümmert und sich somit auch mit den Ausnahmen beschäftigen muss.
So kann es unter anderem sein, dass sowohl Kinder als auch Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres von dieser Abgabe ausgeschlossen werden können. Dasselbe gilt auch für Schüler und deren (Begleit-)Personen, welche sich für die Zwecke einer Lehrveranstaltung der Schule in eine andere Stadt begeben.
Auch Menschen, welche sich eine Unterkunft mieten, um eine Ausbildung in einer anderen Stadt zu starten, sind in der Regel von dieser Ortstaxe ausgeschlossen.
Wenn Studenten und Lehrpersonen einer Hochschule oder auch einer Fachhochschule einen vorübergehenden Wohnsitz an dem Ort des Studiums haben, fällt auch für diese diese Abgabe nicht an. Auch, wer sich aus beruflichen Gründen für mehr als 14 Tage in der Stadt aufhält, in welcher er nicht gemeldet ist, muss diese Abgabe in der Regel nicht bezahlen. Um sich über die einzelnen Abgaben in den einzelnen Gemeinden informieren zu können, sollte man sich immer direkt auf die Seite der Gemeinde begeben, in welcher man sich aufhalten möchte.
Die Vermieter einer Ferienwohnung
Es gibt in einigen Ländern bestimmte Gebiete, welche zu den sogenannten Touristengebieten gehören. Das heißt, dass sich sehr viele Touristen zu einer bestimmten Zeit im Jahr in die Gemeinde begeben. Viele Menschen nutzen diese Möglichkeit und nutzen ihre eigene Wohnung, um diese für diese Zeit unterzuvermieten. Bevor diese das machen, sollten sie sich aber über die mögliche Ortstaxe informieren und sich für diese bei der Gemeinde anmelden.
Dabei muss dann immer darauf geachtet werden, dann man den Preis für die Abgabe auf die Miete draufschlägt und somit von dem Mieter verlangt. Wenn man darauf wartet, dass der Tourist diese Abgabe von alleine zahlt, dann wartet man in der Regel lange. Denn in der Regel wissen diese nicht, ob und, wenn ja, in welcher Höhe die Ortstaxe anfällt. Denn, wer sich in eine andere Stadt begibt, um dort Urlaub zu machen, setzt sich mit diesem Thema nicht auseinander, aondern bucht sich einfach das Zimmer in seiner Unterkunft. Es ist somit an den Vermietern und anderen Arten der Unterkünfte, diese Abgabe zu erheben und dann an die Gemeinde zu zahlen.
Wie hoch ist nun diese Abgabe im Durchscnitt?
Nun ist es zwar so, dass jede Gemeinde eine andere Höhe der Ortstaxe bestimmten zu können, doch in der Regel verlangen diese keine allzu hohen Abgaben. In der Regel kann man sich in den einzelnen Gemeinden, welche diese Abgabe erheben, auf eine Höhe einstellen, welche nicht höher als 2 Euro ist. In der Regel ist diese sogar günstiger und fällt somit für die einzelne Person kaum ins Gewicht, sodass es den Touristen in den meisten Fällen gar nicht auffällt.