Dass Österreich ein sehr schönes und vor allem ein sehr lebenswertes Land ist, wissen nicht nur die Österreicher, sondern auch oder vor allem die Ausländer. Diese wissen Österreich in all seinen Facetten und mit all seinen Bestandteilen zu schätzen und möchten sich aus diesem Grund sehr gerne eine Immobilie in Österreich kaufen.
In der Regel handelt es sich bei dieser Immobilie um ein Haus oder um eine Wohnung, in welcher die Ausländer ihren Urlaub verbringen, sodass sich diese in regelmäßigen Abständen in Österreich aufhalten.
Doch nicht nur der gelegentliche Aufenthalt ist für viele Ausländer ein Thema, da sich diese in dieses Land verliebt haben, sondern sehr viele Ausländer spielen auch mit dem Gedanken den zweiten Wohnsitz in Österreich anzumelden.
Ob und wie das geht, und was bei diesem Vorhaben vor allem bedacht und beachtet werden muss, klärt dieser Artikel.
Gut zu wissen ist für diese Zwecke auch, dass die Dinge, welche es zu beachten gibt, nicht nur für die Ausländer, sondern auch für die Österreicher selbst gelten. Das basiert alles auf der Tatsache, dass die Regelungen bezüglich des Zweitwohnsitzes in dem schönen Österreich in den letzten Jahren sehr stark verschärft wurden.
Der Tourismus in Österreich
Österreich ist ein Land, in welchem die Touristen sehr gerne und jedes Jahr wieder Urlaub machen. Dabei gibt es keine besondere Zeit im Jahr, in welchem die Touristen nicht gerne in das schöne Land kommen. Denn Österreich ist zu allen vier Jahreszeiten schön und hat immer etwas zu bieten. Vor allem in den Regionen, welche sich über einen ausgeprägten Tourismus freuen und diesen als Haupteinnahmequelle sehen, können die Bewohner die Saison immer sehr deutlich spüren.
Ab und an gibt es eine Zwischensaison, welche sich unter anderem durch die Tatsache auszeichnet, dass die Hotels in dieser geschlossen sind. Zudem kann beobachtet werden, dass einige private Häuser und Wohnungen zu bestimmten Zeiten im Jahr leer stehen und somit nicht bewohnt sind.
Der Grund für diesen Umstand ist die Tatsache, dass es sich bei den Besitzern dieser Häuser und Wohnungen nicht um Österreicher, sondern um Ausländer handelt, welche ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Land haben und nur währen der Urlaubszeit in ihre Wohnung oder in ihr Haus in Österreich kommen.
Vor allem in sehr kleinen Dörfern kann in der Zwischenzeit diese sogenannte „tote Zeit“ beobachtet werden.
Wieso wurden die Gesetze für den Kauf der Immobilien in Österreich in den letzten Jahren verstärkt?
Dass die Gesetze bezüglich des Kaufes von Wohnungen und Häusern in Osterreich und auch die Gesetze bezüglich des zweiten Wohnsitzes verschärft wurden, liegt unter anderem an der Tatsache, dass Maßnahmen gesucht wurden, um den Tourismus nicht nur auf eine bestimmte Zeit im Jahr zu beschränken, sondern diesen das ganze Jahr in das Land zu holen und somit eine gute Quelle der Einnahme aus diesem zu ziehen.
Doch diese Gesetze sind gleichzeitig auf eine Folge und somit eine logische Konsequenz auf die sehr große und immer weiter wachsende Nachfrage aus dem Ausland an Wohnungen und Häusern.
Mit der steigenden Nachfrage an Wohnungen und Häusern aus dem Ausland steigt aber gleichzeitig auch die damit zusammenhängende Wohnraumknappheit für die Einheimischen.
Wie geht es eine Ferienwohnung im eigenen Land zu haben?
Nicht nur die Ausländer, sondern auch die Österreicher sollten sich vor dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses genau mit der gesetzlichen Lage beschäftigen und sich mit dieser auseinandersetzen.
Denn der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses in Österreich steht in dem direkten Zusammenhang mit bestimmten Bedingungen und Regelungen. Dabei gestaltet sich der Kauf als recht einfach, wenn es sich bei der Immobilie um eine Immobilie handelt, in welcher der Käufer seinen Hauptwohnsitz anmelden möchte.
Die Immobilie als Hauptwohnsitz
Handelt es sich bei der Immobilie um den Hauptwohnsitz, kommen untetrschiedliche Schritte auf die Käufer zu.
Zuerst müssen diese das sogenannte Verpflichtungsgeschäft abschließen. Dieses besteht in dem Abschluss des Kaufvertrags oder des Schenkungsvertrags. Dieser muss unterzeichnet und im besten Falle von einem Notar beglaubigt sein.
Diese Unterschrift alleine macht den Käufer oder den Beschenkten jedoch nicht zu dem Eigentümer der Immobilie. Erst mit der Eintragung in das Grundbuch, kann sich dieser Eigentümer der Immobilie nennen.
Für diese Zwecke muss eine Urkunde vorliegen, auf welcher sowohl der Käufer als auch der Verkäufer mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass der Kauf erfolgt ist. Diese Urkunde muss von einem Notar oder auch von einem Gericht beglaubigt sein.
Was sind die Vorteile und Nachteile der Eintragung ins Grundbuch?
Die Eintragung in das Grundbuch bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich, mit welchen man sich auf jeden Fall auseinandersetzen sollte. Vor der Eintragung, bzw. noch vor dem Kauf der Immobilie sollten sich die Käufer darüber informieren, ob die Immobilie eventuell durch Dritte belastet ist. Es kann aber auch sein, dass der Erwerb der Immobilie an andere sonstige Bedingungen gebunden ist. Dazu kann unter anderem ein ein lebenslanges Wohnrecht gehören.
Der Nachteil besteht in der Tatsache, dass immer der Nutzungszweck angegeben werden muss. Das gilt für Einheimische genauso wie für Ausländer. So muss bei einer Wohnung oder bei einem Haus unter anderem mit angegeben werden, dass diese nicht als Ferienwohnung genutzt wird.
Möchte der Eigentümer die Wohnung jedoch als Ferienwohnsitz nutzen, muss es seinen Anspruch diesbezüglich mit einem Ferienwohnsitzbescheid geltend machen. Wird dies nicht beachtet, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass der Zweitwohnsitz, welcher als Hauptwohnsitz gekauft wurde, durch das Gericht versteigert wird.
Gibt es weitere Hürden für Ausländer?
Während Österreicher nichts weiteres mehr in dieser Angelegenheit beachten müssen, warten auf die Ausländer weitere Hürden. Es kommt dabei immer auf das Landesraumordnungsgesetz an, welche Hürden noch auf die Ausländer zukommen.
Denn die Regelung der Freizeitwohnsitze muss immer von den einzelnen Bundesländern Österreichs übernommen werden. In vielen Fällen müssen die Ausländer jedoch noch weitere Erklärungen und Bescheide abgeben.
Aus diesem Grund sollten sich Interessenten immer an einen Makler wenden. Dieser kennt sich bestens in den Standorten und den damit zusammenhängenden Konditionen aus. Oft kann dieser auch eine bestimmte Gemeinde und bereits auch eine bestimmte Immobilie empfehlen.
Welche Regelungen gelten für die Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes?
Vor allem in äußerst touristischen Gebieten sind die Gesetze in den letzen Jahren immer schärfer geworden. Das heißt für die Käufer aber nicht, dass es nun nahezu unmöglich ist den zweiten Wohnsitz in Österreich anzumelden. Es dauert lediglich etwas mehr Zeit, bis alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Für Deutsche besteht zum Beispiel eine große Hürde in den Regelungen im Falle einer Schenkung oder auch einer Vererbung.
Das liegt an der Tatsache, dass Deutschland Österreich das Doppelversteuerungsabkommen gekündigt hat. Aus diesem Grund richtet sich das Vererben oder das Schenken richtet nicht nach dem österreichischen Recht, sondern basiert in diesem Fall auf dem deutschen Recht. Das geht, aus finanzieller Sicht gesehen, mit sehr viel höheren Kosten einher. Positiv wirkt sich die Abschaffung der Erbschaftssteuer zudem nur dann auf die Deutschen auf, wenn sowohl der Erblasser als auch die Erben bereits seit mindestens fünf Jahren immer und ohne Unterbrechungen in Österreich wohnen.
Die Nutzung als Ferienwohnung
Wer sich die Immobilie als Zweitwohnsitz oder als Ferienhaus in Österreich kaufen möchte, sollte den Makler bereits bei der Kontaktaufnahme darüber informieren. So kann dieser Immobilien anbieten, welche sich für die Nutzung als Feriendomizil eignen und er kann Auskunft über voraussichtliche Wartezeiten für die Bestätigungen und Bescheinigungen geben.