Schon seit vielen Monaten machen ersten Ankündigungen zum Thema Steuerreform die Runden.
Zum ersten Mai 2019 wurde in Österreich im Ministerrat eine neue Reform beschlossen. In den letzten Monaten wurde heftig diskutiert, wie diese Reform genau aussehen soll. Tatsache ist allerdings, dass die Bundesregierung aus ÖVP und FPÖ in den nächsten drei Jahren die Steuern deutlich senken möchten.
Am Anfang wurde über eine Summe von 4,5 Milliarden Euro gesprochen, schlussendlich wird über eine Summe von bis zu 6,5 Milliarden Euro gesprochen, diese Summe inkludiert dabei den Familienbonus.
Die Steuerreform soll in den kommenden Jahren bis in das Jahr 2020 sein maximales Potenzial entfalten. So soll diese Reform dafür sorgen, dass Österreichs Bürgerinnen und Bürger weniger Steuern zahlen müssen. Im Jahr 2020 sollen dabei die Sozialbeiträge gesenkt werden.
Wer wird von dieser Reform profitieren?
Bis in das Jahr 2020 sollen zu Beginn Bürgerinnen und Bürger mit kleineren Einkommen von der neuen Steuerpolitik profitieren. So sollen vor allem Personen, mit kleinen Einkommen davon profitieren, dass die Beiträge für die Krankenversicherung gekürzt wird.
Darunter fallen rund 2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher. Diese sollen von einer Entlastung von 250 Euro pro Jahr profitieren. Das Geld wird ersetzt aus dem Budget der Krankenkasse. Darüber hinaus können Kleinunternehmen von der Steuerreform profitieren. Hiervon sollen sie von einer Erhöhung der Werbekostenpauschale profitieren. Da diese Pauschale angehoben wird, kann mehr Geld für Werbekosten geltend gemacht werden. Für die Umwelt wird ebenfalls etwas getan und so gibt es steuerliche Vorteile, wenn man sein Haus bzw. seine Wohnung thermisch saniert.
- Jährliches Bruttogehalt: 11.000 bis 18.000 Euro: 5% Steuerentlastung möglich
- Jährliches Bruttogehalt: 18.000 bis 31.000 Euro: 5% Steuerentlastung möglich
- Jährliches Bruttogehalt: 31.000 bis 60.000 Euro: 2% Steuerentlastung möglich
- Alle anderen Steuerklassen bleiben unberührt
Im Jahr 2021 sollten die Lohnsteuer und die Einkommenssteuer reduziert werden. Das gilt allerdings nur für die drei untersten Tarife. In Österreich sollen die Tarife gesenkt werden und zwar von 25 auf 20 Prozent.
In der unteren Klasse von 35 auf 30 Prozent. Wer jetzt noch 42 Prozent Steuern zahlen muss, muss in Zukunft nur noch 40 Prozent Steuern zahlen. Ob diese Richtlinien aber wirklich so umgesetzt werden, lässt sich zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Die maximale Entlastung liegt bei 1.580 Euro pro Jahr, die geringste Entlastung ab einem Einkommen von 1.500 monatlich bei 204 Euro jährlich. Wer höchstens 1.000 Euro pro Monat verdient, profitiert von keiner Entlastung, da erst ab einem maximalen Jahresgehalt von 11.000 Euro Steuern zu zahlen sind.
Wie viele Steuern muss ich zukünftig in Österreich zahlen?
Wer in Österreich ein Gehalt in Höhe von 11.000 brutto jährlich bekommt, muss nach wie vor keine Steuern entrichten. Anders sieht das bei einem Bruttojahresgehalt in Höhe von 11.000 bis 18.000 Euro aus.
Aktuell liegt die Besteuerung bei 25 Prozent, künftig könnte es bei nur 20 Prozent liegen. Konkret bedeutet das, dass man auf das Jahre 5 Prozent weniger Steuern bezahlen muss. Genauso wird es eine Reduzierung für die Einkommensklassen von 18.000 bis 31.000 Euro geben. Statt den bisher 35 Prozent werden in der Zukunft nur noch 30 Prozent Steuern fällig.
Bei einem Gehalt von 31.000 bis 60.000 Euro brutto pro Jahr wird der Steuersatz von 42 auf 40 Prozent reduziert. Alle Gehaltsklassen darüber bleiben von der Steuerreform unberührt.
Welche Ziele werden durch die Steuerreform verfolgt?
Laut der Politik bzw. der Medien soll die Steuerreform eine Entlastung von bis zu fünf Milliarden Euro bringen. Die Reform soll bis Mitte 2019 fertiggestellt werden und beschlussfähig sein. Bei der Reform soll zum Beispiel eine Senkung der Körperschaftssteuer im Raum stehen. Ab dem Jahr 2020 soll die Reform schlussendlich in Kraft treten, dabei sollen vor allem Vereinfachung der Schlüsselpunkt dieser Reform sein.
Drei bis zu dreieinhalb Milliarden Euro sollen vor allem den kleineren und mittleren Einkommen als finanzielle Beihilfe zufließen. Der Rest aus den fünf Milliarden soll im Bereich der Besteuerung von Unternehmen angesiedelt sein. So steht eine Senkung der Körperschaftssteuer für Kleinunternehmen im Raum. So könnte eine Pauschalierung von Steuern beschlossen werden.
Der Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist mitunter das Herzstück der Reform, welche im Zuge des Jahressteuergesetz 2018 übermittelt wurde. Familienbonus Plus soll 1,6 Milliarden Kinder bzw. rund 950.000 Familien steuerlich entlasten.
Ab Anfang des Jahres 2019 wird es Familien ermöglicht, einen Absetzbetrag von 1.500 Euro pro Kind jährlich zu erhalten. Diese wird direkt von der Einkommenssteuer im Zuge der Arbeiternehmerveranlagung oder der Steuererklärung abgezogen.
Bei Kinder, welche das 18. Lebensjahr überschritten haben, können eine finanzielle Unterstützung von maximal 500 Euro pro Kind pro Jahr geltend gemacht werden.
Steuererleichterung für landwirtschaftliche Versicherungen
Im Zuge der Steuerreform ist eine finanzielle Erleichterung in für landwirtschaftliche Versicherungen in Gespräch. So werden, laut der Reform, die Versicherungssteuer für sämtliche Elementarrisikoversicherungen einheitlich gestaltet.
Die Folge ist demnach eine Herabsetzung. Die Versicherungssteuer soll in Zukunft nur 0,2 Promille der Versicherungssumme ausmachen. Bislang war es Regel, dass bei Versicherungen elf Prozent vom Versicherungsentgelt abgeführt werden, eine Ausnahme stellten allerdings Hagelversicherungen dar. Das Finanzministerium rechnet mit diesem Schritt von einer Einbuße von 5 Millionen Euro jährlich.
Besteuerung von Gewinnen ausländischer Tochtergesellschaften
Des Weiteren ist eine höhere steuerliche Belastung von ausländischen Tochtergesellschaften vorgesehen. Diese unterliegen in der Zukunft der österreichischen Körperschaftsteuer. Diese Maßnahme soll den Betrug bekämpfen.
Durch die höhere Steuerbelastung erwartet man sich Einnahmen von 50 Millionen Euro pro Jahr. Darüber hinaus wird mit der Hinzurechnungsbesteuerung für schädliche Einkunftskategorien weiterer Schritt gesetzt. Nicht ausgeschüttete Passiveinkünfte einer niedrigbesteuerten, ausländischen Gesellschaft werden in Zukunft dem Mutterkonzern, welche in Österreich sesshaft ist, angerechnet.
Grunderwerbssteuer
Im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer soll auch eine noch offene Gesetzeslücke geschlossen werden. Grundstücke werden nach der Reform zum Vermögen der Gesellschaft gezählt, sofern diese Umstellung keine Auswirkungen haben. Eine andere Änderung tritt im Bereich der Schenkung auf den Todesfall zwischen Ehepartner vorgesehen. Anliegend soll die Möglichkeit einer Befreiung geschaffen werden, wenn die Immobilie dem Beschenkten zum Todeszeitpunkt als Hauptwohnsitz gedient hat und die Wohnfläche größer als 150 Quadratmeter ist.
Horizontal Monitoring
Unter diesen Begriff versteht man im Allgemeinen, die Möglichkeit der Einfuhr einer begleiteten Kontrolle. Konkret bedeutet das, dass ein Austausch zwischen den Unternehmen sowie der Finanzverwaltung vorliegt. Steuerliche Großprüfungen werden dahingehend weitgehend verhindert.
Eine normalerweise nachträgliche Kontrolle wird nach der Reform durch ein Kontrollsystem des Finanzamtes, welches in Zusammenarbeit von sowohl Unternehmen als auch Wirtschaftsprüfer überprüftes Kontrollsystem ersetzt. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass höhere Offenlegungspflichten aufkommen werden.
Die Bundesregierung erwartet sich laut den eigenen Angaben durch diese Reform einige Vorteile. Diese sind zum Beispiel Ressourcenbündelung, bessere Nachvollziehbarkeit aufgrund kürzerer Zeitspannen oder durch Verhinderung von kumulierten Nachzahlungsbeträgen. Diese Prüfung kann generell jedes Unternehmen beantragen, solange es innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Umsatzerlös von 40 Millionen Euro überschreitet. Eine steuerliche Unbescholtenheit und eine genaue Buchführung sind dabei ebenfalls Vorrausetzungen dafür.
Verbindliche Rechtsauskünfte
Erhöhte Rechtssicherheit soll durch die Ausweitung des Advanced Ruling realisiert werden.
So kommen Unternehmen durch gewissen Steuerangelegenheiten an die Möglichkeit, verbindliche Rechtsauskünfte im Voraus zu erhalten. Gegenwärtig ist das ausschließlich für Unternehmensgruppen, Umgründungen oder Verrechnungspreise möglich. Im Zuge der Reform wird das nun auf die Frage der Umsatzsteuer und des Steuerrechts ausgeweitet.
Sonstiges
Darüber hinaus gibt es zahlreiche, weitere Änderungen, diese sind allerdings weitgehend unbedeutend. Darunter fallen unter anderem 10 prozentige Abzugssteuer für die Einräumung von Leistungsrechten oder auch, dass die Bürgerschaftserklärungsgebühr entfällt.